Safe Harbor: EU-Kommission verweist auf schwierige Gespräche mit USA
Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit dem Safe-Harbor-Abkommen schwierige Verhandlungen mit den USA eingeräumt. "Ich will nicht verhehlen, dass die Gespräche nicht einfach waren. Es ist keine einfache Aufgabe, eine starke Brücke zwischen zwei Rechtssystemen mit deutlichen Unterschieden zu bauen" , sagte Justizkommissarin Vera Jourová am Montagabend vor dem Innenausschuss des EU-Parlaments in Straßburg. "Wir sind nahe dran, aber zusätzliche Anstrengungen sind nötig" , sagte die Kommissarin weiter. Sie wollte noch am Abend mit US-Handelsministerin Penny Pritzker über offene Fragen sprechen. Damit stellte Jourová indirekt fest, dass es sich die Kommission mit dem früheren Abkommen wohl sehr leicht gemacht hatte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch mit den USA im vergangenen Oktober gekippt . Die Richter sahen die Daten von Europäern in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt. Sie habe dem US-Partner daher deutlich gemacht, sagte Jourová, dass eine neue Vereinbarung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse. Dabei gehe es nicht nur um den Schutz der Grundrechte, sondern auch um den sicheren Rechtsrahmen für Unternehmen.
Unterschriften von höchster Stelle gefordert
Das geplante neue Abkommen müsse sicherstellen, dass Einzelpersonen Beschwerdemöglichkeiten hätten, betonte Jourova. Zwar seien die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe beschränkt, wenn es um den Bereich nationale Sicherheit gehe. Aber es müsse eine Instanz geben, die Beschwerden von Europäern bearbeite, wenn diese befürchteten, dass ihre Daten von US-Sicherheitsbehörden unrechtmäßig genutzt würden. Dies könne beispielsweise eine Ombudsperson sein. Zudem müsse es für Nutzer bei Datenschutzverstößen Beschwerdemöglichkeiten gegenüber IT-Firmen geben. Falls es bei Streitigkeiten keine Einigung gebe, müsse eine Art "letzter Instanz" geschaffen werde, die über Beschwerden entscheide.
Zu guter Letzt will die EU-Kommission sicherstellen, dass die Regelungen auch bindend sind. Da es sich bei dem Abkommen nicht um eine internationale Vereinbarung handele, müsse der Text von höchsten US-Regierungsvertretern unterschrieben und im US-Bundesregister veröffentlicht werden. Die EU-Kommissarin kündigte an, dass das neue Abkommen anders als der Vorgänger strikt kontrolliert werden solle.
Datenschützer setzten Frist bis Ende Januar
Nach dem europäischen Datenschutzrecht gelten die USA als ein Land mit nicht ausreichendem Schutzniveau – eine Feststellung, die bereits vor den von Edward Snowden angestoßenen Veröffentlichungen über die Tätigkeit der US-Geheimdienste getätigt wurde. Mit dem Safe-Harbor-Abkommen wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem sich US-Unternehmen im Wesentlichen selbst bescheinigen konnten, die strengeren Regeln des EU-Datenschutzrechtes einzuhalten. Kontrollen durch US-amerikanische Behörden waren im Vertragstext zwar vorgesehen, wurden in der Praxis jedoch kaum durchgeführt. Das Urteil des EuGH ging auf eine Beschwerde gegen Facebook durch den Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück.
Nach dem Urteil hatte die Artikel-29-Gruppe den Verhandlungspartnern eine Frist bis Ende Januar 2016 gesetzt , um auf die Gerichtsentscheidung zu reagieren. Sollte bis dahin keine angemessene Lösung mit den US-Behörden gefunden werden und die Arbeitsgruppe zu der Ansicht gekommen sein, dass die bisherigen Transfertools nicht mehr erlaubt seien, würden "alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergriffen" . Dies könne auch "koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen" einschließen.
Nachtrag vom 2. Februar 2016, 15:10 Uhr
Die Grünen im Europaparlament kritisierten die EU-Kommission. "Von einem sicheren Hafen kann noch keine Rede sein. Was EU-Kommissarin Jourová präsentiert hat, ist allenfalls eine vorsichtige Annäherung an verbesserte Standards beim Datentransfer in die USA" , sagte Jan Philipp Albrecht(öffnet im neuen Fenster) , Verhandlungsführer des Parlaments für die Datenschutzverordnung. So sei der Vorschlag einer Ombudsperson unausgegoren und sorge nicht für den vom EuGH eingeforderten effektiven Rechtsschutz. Sollte nicht in absehbarer Zeit eine Einigung gelingen, müssten die Datenschutzbehörden der EU-Staaten dafür sorgen, dass die Rechte der Bürger in der EU endlich wieder durchgesetzt würden.
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