Menschenrechte: Private Nachrichten während Arbeit rechtfertigen Kündigung

Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen prüfen, ob ihre Angestellten während der Arbeitszeit private Nachrichten über soziale Netzwerke oder ähnliche Dienste verschicken und die Ergebnisse für eine Kündigung nutzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Artikel veröffentlicht am ,
Mail in Yahoo
Mail in Yahoo (Bild: Frederic J. Brown/AFP/Getty Images)

Ein Arbeitgeber darf überprüfen, ob Angestellte während der Arbeitszeit am PC wirklich nur ihre beruflichen Aufgaben erledigen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Urteil. Konkret ging es um einen Fall aus Rumänien. Dort war einem Ingenieur 2007 gekündigt worden.

Sein Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, über ein dienstliches Nutzerkonto bei Yahoo Messenger nicht nur berufliche Nachrichten, sondern auch Mails mit Verwandten ausgetauscht zu haben. Außerdem habe sich herausgestellt, dass der Mann zusätzlich einige wenige Nachrichten über ein zweites privates Konto verschickt hatte.

Die Straßburger Richter haben die Kündigung nun gebilligt und festgestellt, dass der Arbeitgeber die Nachrichten seines Angestellten überwachen durfte. Allerdings nur, weil die Firma vorher angekündigt hatte, die Nachrichten zu prüfen, und weil sie sich eigentlich auf den dienstlichen Zugang beschränken wollte.

Der Ingenieur hatte nicht gesagt, dass er auch private Nachrichten - teils über ein privates Konto - verschickt. Das war dem Arbeitgeber erst beim Prüfen des dienstlichen Zugangs aufgefallen.

Der Rechtsstreit hat einige Besonderheiten und Details, die dafür sorgen, dass er nicht unmittelbar auf allzu viele andere Fälle übertragbar ist. Als Fazit lässt sich aber festhalten, dass aus Sicht des Gerichtshofs für Menschenrechte ein Arbeitgeber die Nachrichten eines Angestellten unter bestimmten Umständen überwachen darf. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt, der Kläger kann weitere Rechtsmittel einlegen.

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plerzelwupp 18. Jan 2016

Das komplette Urteil (in englischer Sprache) ist verlinkt. Viel Spaß beim Lesen.

crazypsycho 14. Jan 2016

Blöd bin ich nicht. Meinem Arbeitgeber ist dies bewusst und der weiß auch das ich genug...

crazypsycho 14. Jan 2016

Viele Firmen arbeiten online und schalten auch auf Facebook Werbung. Daher kann man...

Astorek 14. Jan 2016

Naja, es ist ein Zusammenhang, der auftreten KANN, aber nicht zwingend muss. Hab da eh...



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