Strafe verhängt: Frankreich fordert von Google weltweite Auslistung von Links
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Streit um das Recht auf Vergessenwerden im Internet eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Paris mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Datenschützer verlangen schon seit November 2014 , dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte, man stimme mit der CNIL "prinzipiell nicht überein" und kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2014 entschieden , dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen. Journalisten-Organisationen kritisieren die Sperrungen als Zensurmaßnahme. Nach Ansicht der CNIL trifft dies jedoch nicht zu, da die eigentlichen Inhalte weiterhin im Netz zur Verfügung stünden. Sie könnten gefunden werden, wenn zur Suche nicht die Namen der betroffenen Personen eingegeben würden.
Geoblocking bereits aktiv
Der Konzern war den Kritikern zuletzt entgegengekommen und hatte angekündigt , die fraglichen Links im Land des Antragstellers per Geoblocking nicht mehr anzuzeigen. Die Beschränkung betrifft alle Google-Domains, auch Google.com, wenn von dem Land aus, in dem eine Person die Auslistung beantragt hat, nach den Links gesucht wird. Ein Test über folgende Suchanfrage(öffnet im neuen Fenster) zeigt, dass das Geoblocking innerhalb Deutschlands auf Google.com schon aktiv ist.
Dieses Vorgehen reicht Paris aber nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer die Blockade mit technischen Mitteln wie Proxydiensten oder Anonymisierungstools umgehen könnten. Nach Ansicht Googles betrifft dies jedoch weniger als ein Prozent der Nutzer.
Google will Entscheidung anfechten
"Wir haben hart daran gearbeitet, das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden verantwortungsvoll und umfassend in Europa umzusetzen, und wir werden dies auch weiterhin tun" , teilte ein Google-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa mit. "Aber wir stimmen mit der französischen CNIL prinzipiell nicht überein, dass sie darüber verfügen dürfe, auf welche Inhalte Menschen außerhalb Frankreichs zugreifen können." Über einen Einspruch muss der französische Staatsrat entscheiden, das oberste Verwaltungsgericht des Landes.
In den vergangenen zwei Jahren hat Google nach eigenen Angaben (öffnet im neuen Fenster) fast 400.000 Anfragen zur Löschung von mehr als 1,4 Millionen URLs erhalten. Davon wurden laut Google fast 600.000 nach einer Prüfung aus den Suchergebnissen entfernt. In Deutschland gab es bislang rund 70.000 Anfragen. Als Beispiel gab Google an: "Wir haben ein Ersuchen von einem Lehrer erhalten, der vor mehr als zehn Jahren wegen eines geringfügigen Vergehens verurteilt wurde, einen Artikel über die Verurteilung zu löschen. Wir haben die Seiten aus den Suchergebnissen für den Namen des Lehrers gelöscht."
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