Störerhaftung bei WLAN: SPD-Abgeordnete wollen Gesetzentwurf grundlegend ändern
Die Urheberrechtsexperten der SPD-Fraktion lehnen die Regierungspläne zur Störerhaftung bei offenen WLANs komplett ab. Die Union will ebenfalls die geplante Neuregelung für Hostprovider streichen.

In der Debatte um die Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber hat die SPD-Fraktion erste Forderungen vorgelegt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung müsse "grundlegend überarbeitet" werden, verlangt der Arbeitskreis Urheberrecht in einem siebenseitigen Positionspapier, das am Mittwoch veröffentlich wurde. Das Telemediengesetz (TMG) müsse künftig klarstellen, "dass WLAN-Anbieter als Accessprovider nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung". Die geplante Regelung für "besonders gefahrengeneigte" Hostprovider solle gestrichen werden.
Dem Arbeitskreis gehören die SPD-Abgeordneten Lars Klingbeil, Christian Flisek, Marcus Held, Martin Dörmann und Siegmund Ehrmann an. Ihre Fraktionskollegen Bernhard Daldrup und Burkhard Lischka unterstützen ebenfalls das Papier.
SPD befürchtet Rückgang von offenen WLANs
Ihrer Ansicht nach führt der Entwurf der Regierung "unbestimmte Rechtsbegriffe ein, schafft daher nicht die angestrebte Rechtssicherheit und wird im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger offenen WLAN-Angeboten führen". Zudem bedeuteten die geforderten Sicherungsmaßnahmen wie Verschlüsselung "das Gegenteil von offenen Netzwerken und laufen leer".
Die SPD-Abgeordneten kritisieren auch die geplante Regelung zu den Hostprovidern scharf. Der Vorschlag sei "nicht geeignet, effektiv gegen illegale Plattformen vorzugehen". Die vorgesehene Vermutungsregelung und die Definition von "gefahrengeneigten Diensten" schaffe Rechtsunsicherheit statt Rechtssicherheit und treffe nicht die "schwarzen Schafe" der Branche, sondern ausschließlich seriöse Anbieter wie Cloud-Speicherdienste oder Foren.
Position der Unionsfraktion unklar
Offen ist derzeit, inwieweit der Koalitionspartner Union die Vorschläge der SPD-Fraktion mittragen wird. Zwar fordert der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek ebenfalls Änderungen, allerdings sollen diese nicht so weit wie die von der SPD oder der Opposition geforderten gehen. Der SPD-Arbeitskreis würdigt ausdrücklich die "schwierige Kompromissfindung" innerhalb der Bundesregierung, an der mehrere SPD- und Unions-geführte Ministerien beteiligt waren. Auch der Bundesrat hatte zuletzt mehr Freiheiten für WLAN-Betreiber gefordert.
Die Abgeordneten können sich zudem auf eine Expertenanhörung im Dezember 2015 zu dem Thema berufen. Dabei hatten mehrere IT- und Rechtsexperten den Regierungsentwurf einhellig abgelehnt. Außerdem wurde den Abgeordneten empfohlen, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten, in dem es um die Gleichbehandlung von Access Providern und WLAN-Anbietern geht.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass die Hotspot-Betreiber "angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk" ergreifen müssen und den Zugang nur einem Nutzer gewähren dürfen, "der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Dann soll es Sicherheit geben, nicht als sogenannter Störer für Rechtsverstöße der WLAN-Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.
Nachtrag vom 7. Januar 2016, 13:05 Uhr
Vertreter der Unionsfraktion schließen sich den Forderungen der SPD teilweise an. Zwar sei die Diskussion innerhalb der Abgeordneten noch nicht abgeschlossen, doch er selbst sei der Überzeugung, dass die Regelung zu den Hostprovidern gestrichen werden sollte, sagte Jarzombek auf Anfrage von Golem.de. Was die Störerhaftung für WLAN-Betreiber betreffe, halte er eine Vereinfachung für möglich. Allerdings wolle er nicht so weit gehen wie die SPD.
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Schöner Vergleich!
In der Tat. Früher fand ich die ganz gut, aber irgendwann in der letzten Dekade oder so...
Was soll diese Erklärung bewirken? Warum muss ich erklären, dass ich mich an die Gesetze...