Störerhaftung für WLAN: Experten zerpflücken Gesetzentwurf der Regierung
Europarechtswidrig, unpraktikabel, kontraproduktiv: In einer Anhörung im Bundestag haben Juristen und Sicherheitsexperten die Pläne zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zerrissen. Möglicherweise wartet die Koalition ein EuGH-Urteil zum Thema ab.

Nach Ansicht von IT- und Rechtsexperten sollte der Bundestag den Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung nicht beschließen. Die Pläne der Regierung seien nicht geeignet, die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber zu beheben, sagte der IT-Rechtsexperte Ulf Buermeyer am Mittwoch vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags in Berlin. Die darin vorgeschriebenen "zumutbaren Maßnahmen" zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die WLAN-Nutzer würden sich zudem "kontraproduktiv" auf die weitere Verbreitung von Hotspots auswirken. So könne beispielsweise das Angebot offener WLAN-Zugänge durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nicht fortgeführt werden, weil nun eine Registrierungspflicht erforderlich sei, ergänzte der Kölner IT-Anwalt Dieter Frey.
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- Öffentliches WLAN kaum zu überschätzen
Mehrere der eingeladenen Juristen beurteilten die geplante Regelung für "besonders gefahrengeneigte" Hostprovider einhellig als unvereinbar mit europäischem Recht. Die geplante Ergänzung zu Paragraf 10 des Telemediengesetzes (TMG) habe keinerlei Stärken, sondern nur Schwächen, sagte der Göttinger Juraprofessor Gerald Spindler und fügte hinzu: "Das Ding ist europarechtswidrig." Dieser Aussage stimmten sowohl Frey als auch der Berliner IT-Anwalt Niko Härting zu. Die EU-Kommission hatte ebenfalls schon Bedenken angemeldet.
Überwachung der Serverinhalte erforderlich
Das Haftungsprivileg für Hostprovider soll demnach nicht gelten, wenn bei dem Dienst beispielsweise "die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt". "Wie soll ich das vorher feststellen, ob ich überwiegend rechtswidrige Inhalte auf meinen Rechnern habe?", fragte Spindler. Eine solche Vorabüberprüfung sei ein "ganz klarer Verstoß" gegen Artikel 15 der europäischen E-Commerce-Richtlinie, der die Einführung von allgemeinen Überwachungspflichten durch die Mitgliedstaaten untersage. Nach Ansicht Härtings wird das Gesetz "die Fantasie meines Berufsstandes anregen", gegen Host-Provider vorzugehen. So könnte ein Bewertungsportal wegen Persönlichkeitsverletzungen als "gefahrengeneigter Dienst" klassifiziert werden.
Einig waren sich die Experten weitgehend in der Frage, dass die "angemessenen Sicherungsmaßnahmen" für WLAN-Betreiber nicht dazu beitrügen, die Verbreitung von Hotspots zu fördern oder Rechtsverletzungen zu verhindern. Dirk Häger vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wies darauf hin, dass die Verschlüsselung von Hotspots keinen Vorteil für die Sicherheit bringe. Schließlich lasse sich die Kommunikation problemlos von jedem mitlesen, der über den Zugangsschlüssel verfüge. Dieser müsse jedoch allen potenziellen Nutzern ausgehändigt werden. Ein unverschlüsseltes Netz sei allerdings wesentlich nutzerfreundlicher, da man sich unmittelbar einwählen könne. Entscheidend sei, dass die Nutzer ihre Kommunikation selbst per HTTPS oder SSL verschlüsselten, heißt es in seiner Stellungnahme.
Rechtstreueerklärung völlig unwirksam
Wenig sinnvoll ist nach Ansicht der Experten auch die geplante Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung. Die Wirksamkeit einer solchen Erklärung "kann man gleich Null ansetzen", sagte Buermeyer. Schließlich sei die Abgabe einer falschen Erklärung mit keinerlei Sanktionen versehen, so dass Nutzer sie trotz geplanter Rechtsverletzungen problemlos abgeben könnten. Auch eine Verschlüsselung oder ein per Passwort geschützter Zugang brächten wenig, um Rechtsverletzungen zu verhindern, sagte Härting. Letztlich sei es eine Frage der Statistik, wenn in Zukunft mehr Straftaten über offene WLANs begangen würden.
Buermeyer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich schon jetzt im Mobilfunk der einzelne Nutzer nicht mehr zurückverfolgen lasse. "Es gibt vielfältige Möglichkeiten, das Internet schon heute anonym zu nutzen", sagte der Richter am Landgericht Berlin. Die zusätzliche Möglichkeit durch die Verbreitung von WLANs falle daher nicht mehr ins Gewicht. Es sei eine "politische Entscheidung" der Abgeordneten, offene Hotspots ohne Zugangsbeschränkungen zuzulassen.
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Öffentliches WLAN kaum zu überschätzen |
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Steht doch im Artikel. Der sinnvollste Vorschlag kam von der Opposition. Jetzt kann die...
Kann man nicht wenigsten eine alternative erstmal anbieten? Einfach einen VPN Zugang, mit...
LOL, langsame Torrents. Torrent blüht, überall außer in Deutschland. Nur hierzulande sind...
wenn ich mir die Gurkentruppe um Murksel und Dick&Doof angucke.