Störerhaftung für WLAN: Experten zerpflücken Gesetzentwurf der Regierung
Nach Ansicht von IT- und Rechtsexperten sollte der Bundestag den Gesetzentwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung(öffnet im neuen Fenster) nicht beschließen. Die Pläne der Regierung seien nicht geeignet, die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber zu beheben, sagte der IT-Rechtsexperte Ulf Buermeyer am Mittwoch vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags(öffnet im neuen Fenster) in Berlin. Die darin vorgeschriebenen "zumutbaren Maßnahmen" zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die WLAN-Nutzer würden sich zudem "kontraproduktiv" auf die weitere Verbreitung von Hotspots auswirken. So könne beispielsweise das Angebot offener WLAN-Zugänge durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nicht fortgeführt werden, weil nun eine Registrierungspflicht erforderlich sei, ergänzte der Kölner IT-Anwalt Dieter Frey.
Mehrere der eingeladenen Juristen beurteilten die geplante Regelung für "besonders gefahrengeneigte" Hostprovider einhellig als unvereinbar mit europäischem Recht. Die geplante Ergänzung zu Paragraf 10 des Telemediengesetzes(öffnet im neuen Fenster) (TMG) habe keinerlei Stärken, sondern nur Schwächen, sagte der Göttinger Juraprofessor Gerald Spindler und fügte hinzu: "Das Ding ist europarechtswidrig." Dieser Aussage stimmten sowohl Frey als auch der Berliner IT-Anwalt Niko Härting zu. Die EU-Kommission hatte ebenfalls schon Bedenken angemeldet.
Überwachung der Serverinhalte erforderlich
Das Haftungsprivileg für Hostprovider soll demnach nicht gelten, wenn bei dem Dienst beispielsweise "die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt". "Wie soll ich das vorher feststellen, ob ich überwiegend rechtswidrige Inhalte auf meinen Rechnern habe?", fragte Spindler. Eine solche Vorabüberprüfung sei ein "ganz klarer Verstoß" gegen Artikel 15 der europäischen E-Commerce-Richtlinie(öffnet im neuen Fenster), der die Einführung von allgemeinen Überwachungspflichten durch die Mitgliedstaaten untersage. Nach Ansicht Härtings wird das Gesetz "die Fantasie meines Berufsstandes anregen", gegen Host-Provider vorzugehen. So könnte ein Bewertungsportal wegen Persönlichkeitsverletzungen als "gefahrengeneigter Dienst" klassifiziert werden.
Einig waren sich die Experten weitgehend in der Frage, dass die "angemessenen Sicherungsmaßnahmen" für WLAN-Betreiber nicht dazu beitrügen, die Verbreitung von Hotspots zu fördern oder Rechtsverletzungen zu verhindern. Dirk Häger vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wies darauf hin, dass die Verschlüsselung von Hotspots keinen Vorteil für die Sicherheit bringe. Schließlich lasse sich die Kommunikation problemlos von jedem mitlesen, der über den Zugangsschlüssel verfüge. Dieser müsse jedoch allen potenziellen Nutzern ausgehändigt werden. Ein unverschlüsseltes Netz sei allerdings wesentlich nutzerfreundlicher, da man sich unmittelbar einwählen könne. Entscheidend sei, dass die Nutzer ihre Kommunikation selbst per HTTPS oder SSL verschlüsselten, heißt es in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster).
Rechtstreueerklärung völlig unwirksam
Wenig sinnvoll ist nach Ansicht der Experten auch die geplante Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung. Die Wirksamkeit einer solchen Erklärung "kann man gleich Null ansetzen", sagte Buermeyer. Schließlich sei die Abgabe einer falschen Erklärung mit keinerlei Sanktionen versehen, so dass Nutzer sie trotz geplanter Rechtsverletzungen problemlos abgeben könnten. Auch eine Verschlüsselung oder ein per Passwort geschützter Zugang brächten wenig, um Rechtsverletzungen zu verhindern, sagte Härting. Letztlich sei es eine Frage der Statistik, wenn in Zukunft mehr Straftaten über offene WLANs begangen würden.
Buermeyer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich schon jetzt im Mobilfunk der einzelne Nutzer nicht mehr zurückverfolgen lasse. "Es gibt vielfältige Möglichkeiten, das Internet schon heute anonym zu nutzen", sagte der Richter am Landgericht Berlin. Die zusätzliche Möglichkeit durch die Verbreitung von WLANs falle daher nicht mehr ins Gewicht. Es sei eine "politische Entscheidung" der Abgeordneten, offene Hotspots ohne Zugangsbeschränkungen zuzulassen.
Öffentliches WLAN kaum zu überschätzen
Weitgehend einig waren sich die Experten in der Frage, dass ein zusätzliches Angebot an Hotspots in Deutschland sehr sinnvoll sei. Die Bedeutung der öffentlichen Interzugänge sei für Wirtschaft und Tourismus "kaum zu überschätzen", sagte Buermeyer. Zudem könnten sich viele Menschen keine teuren Handyzugänge leisten und seien auf kostenlose Angebote angewiesen. Offene WLAN-Angebote seien daher eine "ganz zentrale Zukunftstechnik".
Etwas allein stand der kommerzielle Hotspot-Anbieter Ulrich Meier mit seiner Einschätzung, dass die Abschaffung der Störerhaftung die Zahl der WLAN-Zugänge nicht deutlich erhöhen würde. Schon jetzt gebe es in Deutschland wesentlich mehr solcher Angebote als in den Medien dargestellt werde. Es bestehe keine Notwendigkeit für das Gesetz, "weil die Versorgung mit WLAN-Hotspots in Deutschland bereits gut ist und der weitere Ausbau zügig voran geht", schrieb er auch in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster).
Die Abgeordneten der großen Koalition stehen somit vor einem Dilemma. Zum einen wollen sie laut Koalitionsvertrag die Zahl öffentlicher Hotspots erhöhen, zum anderen scheint der Gesetzentwurf der Regierung dazu völlig ungeeignet, wie ihnen am Mittwoch mit aller Deutlichkeit attestiert wurde. Allerdings wird sich die Koalition nicht die Blöße geben, einen früheren Gesetzentwurf der Opposition zu übernehmen oder der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und die Forderung nach "angemessenen Sicherungsmaßnahmen" ersatzlos zu streichen.
Schwierige Suche nach Alternative
Die Suche nach einem Ausweg gestaltete sich in der Anhörung allerdings als schwierig. Frey empfahl den Abgeordneten, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten, in dem es um die Gleichbehandlung von Access Providern und WLAN-Anbietern geht. In diesem Fall hatte es in der vergangenen Woche eine erste Anhörung gegeben. Falls das nicht gewünscht sei, sollte der Bundestag die geplanten Änderungen im TMG streichen und lediglich regeln, dass das bisherige Haftungsprivileg für Access-Provider "ohne Wenn und Aber auf WLAN-Anbieter anzuwenden ist". Dies ist nach Ansicht der Experten durchaus mit europäischen Vorgaben vereinbar.
Juraprofessor Spindler brachte als Alternative eine Art Urheberrechtsabgabe durch die Provider ins Spiel. Auf diese Weise könnten potenzielle Rechtsverletzungen pauschal abgegolten werden. Möglich sei zudem eine Initiative auf europäischer Ebene. Nach Ansicht Härtings kann man darauf setzen, dass das Thema bei der EU-Kommission ganz oben auf der Agenda stehe.
Es ist daher durchaus möglich, dass der Bundestag den Gesetzentwurf auf die lange Bank schiebt und Entscheidungen in Brüssel und Luxemburg zur Störerhaftung abwartet.
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