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Recht auf Vergessenwerden: Google sperrt Links für alle europäischen Nutzer

Wie weit reicht das europäische Recht auf Vergessenwerden? Mit ihren Forderungen haben Europas Datenschützer nun einen Teilerfolg gegen Google erzielt.
/ Friedhelm Greis
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Ergebnis einer Google-Bildersuche (Bild: Mike Blake/Reuters)
Ergebnis einer Google-Bildersuche Bild: Mike Blake/Reuters

Der Suchmaschinenkonzern Google will die Auslistung von beanstandeten Links in seinen Suchergebnissen ausgeweiten. Während bislang die Anfragen nur auf den europäischen Unterseiten wie Google.de oder Google.fr ausgeblendet werden, betrifft dies von Mitte Februar 2016 an auch die Domain Google.com, wenn sie innerhalb der Europäischen Union und der EFTA(öffnet im neuen Fenster) aufgerufen wird. Dies sagte ein Sprecher von Google auf Anfrage von Golem.de und bestätigte damit entsprechende Medienberichte(öffnet im neuen Fenster) . Europas Datenschützer hatten im November 2014 sogar gefordert , dass beanstandete Links weltweit nicht mehr angezeigt werden dürften.

Darauf wollte sich Google jedoch nicht einlassen. Es wird befürchtet, dass andere Staaten damit ebenfalls Einfluss auf die weltweite Darstellung von Suchergebnissen nehmen könnten. Der Konzern hatte zudem argumentiert, dass nur wenige europäische Nutzer über die .com-Adresse im Internet nach Begriffen suchten. Laut Google kommen 97 Prozent der europäischen Suchanfragen über die landesspezifischen Seiten. Mit Hilfe der neuen IP-Beschränkung werde das Recht auf Vergessenwerden nun bei mehr als 99 Prozent der europäischen Google-Nutzer durchgesetzt. Wer nun die ausgelisteten Links sehen will, kann beispielsweise über Proxy-Dienste die Abfrage der europäischen IP-Adresse umgehen.

Mehr als 600.000 Links deaktiviert

Im Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden , dass Google zum Löschen von Links gezwungen ist, wenn auf Antrag der betroffenen Person festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist. Ein Antrag über ein Webformular mit einer einfachen Begründung reicht dafür aus.

Seitdem hat Google nach eigenen Angaben (öffnet im neuen Fenster) fast 400.000 Anfragen zur Löschung von mehr als 1,3 Millionen URLs erhalten. Davon wurden laut Google fast 600.000 nach einer Prüfung aus den Suchergebnissen entfernt. In Deutschland gab es rund 66.000 Anfragen. Die Website mit den meisten gelöschten Einträgen ist der Statistik zufolge Facebook mit mehr als 11.000 URLs. Die Links werden jedoch nicht aus dem Index entfernt, sondern nur dann nicht angezeigt, wenn die Suche mit einem bestimmten Personennamen verknüpft ist. Eine Anwältin aus Norddeutschland verlangt von Suchmaschinen sogar, dass Ergebnisse mit ähnlichen Schreibweisen ausgeblendet werden .

Nachtrag vom 10. Februar 2016, 10:38 Uhr

Ein Sprecher von Google korrigierte am Mittwoch seine Angaben. Demnach soll die IP-Restriction erst von Mitte Februar an wirksam sein. Davon seien nicht nur Bürger der EU betroffen, sondern auch Nutzer in der Freihandelszone EFTA, zu der die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gehören. Zudem funktioniert das Geoblocking nur in dem Land, in dem der Antrag auf Auslistung des Links gestellt wurde. Das heißt, in Deutschland geblockte Links können in anderen europäischen Ländern weiterhin über Google.com gefunden werden, allerdings nicht über Google.fr oder Google.es.


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