Gerichtsurteil: Ungeprüfte Nutzerkommentare bleiben Menschenrecht
Im Streit über kritische und teils unflätige Kommentare in einem Internetforum hat ein ungarisches Webportal auf höchster Ebene Recht bekommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied in dieser Woche(öffnet im neuen Fenster) , dass das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Prüfungspflichten von Webseitenbetreibern nicht zu stark eingeschränkt werden dürfe. Im konkreten Streitfall sei es völlig ausreichend gewesen, beanstandete Kommentare erst nach deren Veröffentlichung zu entfernen.
In dem Streit ging es um Kommentare zu einer Art Abofalle zweier ungarischer Immobilienportale. Darüber hatten der Verband Ungarischer Content-Provider (MTE) und das Nachrichtenportal Index.hu kritisch berichtet. Betroffene Nutzer hatten die Geschäftspraktiken in ihren Kommentaren ebenfalls kritisiert und das Unternehmen teils in vulgärer Sprache beschimpft. Nachdem die Immobilienportale rechtliche Schritte gegen die Äußerungen eingeleitet hatten, entfernten die Websites die Kommentare unaufgefordert. Dennoch verurteilten ungarische Gerichte in allen Instanzen die Betreiber zu Schadenersatz. Woraufhin diese sich beim EGMR unter Berufung auf die europäische Menschenrechtskonvention(öffnet im neuen Fenster) beschwerten.
Abwägung zwischen Rechten verhindert
Das Europagericht gab nun den Websites Recht. Mit ihren Urteilen hätten die Gerichte eine Verantwortlichkeit zugrunde gelegt, die eine Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 10) und dem Recht auf Wahrung der persönlichen Reputation (Artikel 8) effektiv verhindere. Die Gerichte hätten in keiner Weise eingeschätzt, welche Auswirkung eine solche zivilrechtliche Verantwortung von Newsportalen auf die freie Meinungsäußerung haben könnte. Zumal im vorliegenden Fall die kritischen Kommentare durchaus berechtigt gewesen seien.
Der EGMR bezog sich dabei auf ein früheres Urteil zu Internetforen (Delfi AS), in dem ein Notice-and-Takedown-Verfahren "in vielen Fällen" als angemessenes Werkzeug beschrieben wurde, um eine Balance zwischen den beiden Grundrechten zu erzielen. Das Gericht sieht demnach "keinen Grund" , warum ein solches System nicht einen gangbaren Weg darstellen sollte, um die unternehmerische Reputation des Immobilienportals zu schützen.
Sollten die Nutzerkommentare hingegen Hassbotschaften enthalten oder Personen sowie die Interessen der Gesellschaft bedrohen, seien entsprechende Auflagen gegen Newsportale nachvollziehbar, wenn diese offen illegale Kommentare auch ohne Aufforderung nicht unverzüglich entfernten. Der vorliegende Fall habe solche Äußerungen jedoch nicht enthalten. Der EGMR verurteilte den Staat Ungarn nun dazu, dem Portal Index.hu den Betrag von 5.100 Euro für die angefallenen Gerichtskosten zu erstatten.
Deutsches System bestätigt
Damit bestätigt das Urteil im Wesentlichen das deutsche Rechtssystem. Hierzulande müssen Onlineportale für beleidigende Inhalte erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung haften. Für die Löschung wird ein Zeitrahmen von ein bis zwei Tagen als angemessen angesehen. Eine Kontrollpflicht wurde vom Bundesgerichtshof im Jahre 2007 ausdrücklich verneint. Dies gilt für Betreiber von Foren und Newsportalen.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



