AOLs Datenpanne, die zur Veröffentlichung von rund 20 Millionen Suchanfragen von 650.000 AOL-Nutzern führte, hat Konsequenzen: AOLs Technik-Chefin Maureen Govern nimmt ihren Hut und zwei Mitarbeiter, die für den Vorfall verantwortlich gewesen sein sollen, wurden gefeuert, meldet das Wall Street Journal.
John Gilmore, unter anderem der Gründer der Electronic Frontier Foundation (EFF), hat dem "Free Network Project", kurz Freenet Project genannt, Geld gespendet. Die Software baut ein Darknet über das Internet auf, in dem Daten anonym zur Verfügung gestellt werden können.
Nach der peinlichen Preisgabe eines Archivs mit Suchanfragen von 650.000 seiner US-Kunden weht AOL nun ein heftiger Wind ins Gesicht. Zwar hatte das Unternehmen die Veröffentlichung von 20 Millionen Suchanfragen als Fehler bezeichnet, doch fordern Bürgerrechler nun eine Untersuchung des Vorfalls durch offizielle Stellen.
In mehreren Städten der Vereinigten Staaten haben am vergangenen Wochenende Aktivisten Protestkundgebungen gegen mit "Digital Rights Management" geschützte Musik veranstaltet. Die Demonstranten verteilten Flugblätter und versuchten, Passanten über eine befürchtete Einschränkung ihrer Rechte aufzuklären.
Apple ist mit dem Versuch gescheitert, per Gericht die Herausgabe von Quellen einiger Blogger zu erzwingen, die vorab über noch nicht angekündigte Apple-Produkte berichtet hatten. Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die einige der Seiten in diesem Verfahren vertrat, sieht darin einen Sieg für die Rechte von Journalisten.
In der vergangenen Woche fand in Genf die 14. Tagung des Urheberrechtskomitees der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) statt, auf der über den geplanten Vertrag für Sendeunternehmen (WIPO Broadcasting Treaty) verhandelt wurde. Ein auf Drängen der USA in die Verhandlungen aufgenommener Vorschlag zum Schutz von "Webcastern" und der von der EU vorgeschlagene Schutz für "Simulcaster" wurden nicht verhandelt, nachdem die Mehrheit der Länder sie zurückgewiesen hatte.
Die US-Regierung will den Schutz des geistigen Eigentums weiter stärken. Dazu hat sie einen 24-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem den Versuch einer Urheberrechtsverletzung zur Straftat erklärt, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das US-Justizministerium soll demnach mehr Zuständigkeiten erhalten und die Bundespolizei FBI eine eigene Urheberrechtseinheit aufstellen. Der von Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern seit Jahren massiv kritisierte Digital Millennium Copyright Act (DMCA) soll ebenfalls verschärft werden.
Ab sofort steht die Version 3 von Googles Desktop-Suche für Windows auch in deutscher Sprache bereit. Die neue Version findet Dateien auch auf mehreren Rechnern, um verstreute Dokumente aufzustöbern. Neben der Desktop-Ausführung steht auch die Unternehmensversion der Desktopsuche zum Download bereit.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) geht im Rahmen ihres Patent-Busting-Projekts gegen ein zweites US-Patent vor. Im Visier hat die EFF ein Patent von Test.com, auf dessen Basis die Firma Lizenzabgaben für Online-Tests fordert, unter anderem von Fernuniversitäten.
Ab sofort steht die Version 3 von Googles Desktop-Suche für Windows auch in deutscher Sprache bereit. Allerdings derzeit noch in einer Beta-Version, während die englischsprachige Ausführung bereits den Final-Status erreicht hat. Die neue Version findet Dateien auch auf mehreren Rechnern, um verstreute Dokumente aufzustöbern.
Die Desktop-Suche Google Desktop Search 3 hat den Beta-Status verlassen und wird ab sofort als Final-Version angeboten. Die derzeit nur in englischer Sprache verfügbare Software wurde im Unterschied zur letzten Beta-Version um eine Schnellsuchfunktion erweitert, was das Auffinden von Informationen beschleunigen soll. Die aktuelle Version sucht bei Bedarf auf mehreren Rechnern, was Datenschützer bereits in Aufruhr versetzt hat.
Wenn in der Google-Bildersuche so genannte "Thumbnails", verkleinerte Versionen von Fotos, angezeigt werden, kann das ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Das hat ein US-Richter entschieden und damit dem Erotikangebot "Perfect 10" teilweise Recht gegeben, das Google verklagt hatte.
Das IT-Beratungsunternehmen Gartner empfielt Unternehmen, die erst im Februar 2006 erschienene Google-Desktop-Suche 3 nicht einzusetzen, da sie eine Suchfunktion über mehrere Rechner bietet, die Daten zwischenzeitlich auf Googles Servern ablegt, was auch in den Augen von Datenschützern ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt. Google selbst schloss sich dieser Meinung mittlerweile selbst an, teilte die IT-Publikation ZDnet in Großbritannien mit.
Der Suchmaschinenbetreiber Google will verhindern, dass private Daten seiner Nutzer in die Hände der US-Regierung gelangen. Die Regierung will mit Hilfe der Daten ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet vorbereiten. Während AOL, Yahoo und Microsoft dem Wunsch der Regierung folgten, setzt sich Google zur Wehr, nun auch vor Gericht.
Clear Channel Communications hält ein US-Patent auf ein System zur Erstellung digitaler Aufnahmen auf Live-Konzerten, das der Electronic Frontier Foundation (EFF) ein Dorn im Auge ist. Es zwinge Musiker, die Technik von Clear Channel zu nutzen und behindere Innovationen von Dritten.
Die US-amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF) ruft Anwender von Google Desktop Search 3 dazu auf, die Suchfunktion über mehrere Rechner hinweg nicht einzusetzen. Bei Einsatz dieser Funktion werden auch etwa Office-Dokumente auf Googles Servern abgelegt, was die EFF als Datenschutzrisiko einstuft.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat gegen den US-Telefonnetzbetreiber AT&T eine Klage eingereicht, weil der Konzern dem US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) einen umfassenden Zugriff auf ihre Datenbestände gewährt haben soll. Der Datenzugriff erfolgte ohne vorherige richterliche Prüfung.
Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Google für seinen Widerstand gegen das Begehren des US-Justizministeriums, Datenbestände herauszurücken, ausdrücklich gelobt. Google argumentierte, dass mit der Herausgabe die Schutzinteressen seiner Nutzer verletzt werden könnten.
Eine auf OpenBSD 3.8 basierende Live-CD soll den anonymen Zugang zum Internet ermöglichen. Dafür gibt sich das System als Windows XP aus und nutzt den von der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützten Anonymisierungsdienst Tor.
"Sonys digitaler Hausfriedensbruch", so der Titel eines Vortrags zum XCP-Kopierschutz, mit dem Sony in diesem Jahr Schlagzeilen machte. Markus Beckedahl und "fukami" zeichneten dabei den zeitlichen Ablauf des Debakels nach, das geprägt war von langsamen Reaktionen seitens Sony. Sammelklagen gegen Sony wurden allerdings erst kürzlich beigelegt.
Bereits am 15. Dezember 2005 entdeckte ein Team der Central Missouri State University um Dr. Curtis Cooper und Dr. Steven Boone im Rahmen des GIMPS-Projektes die 43. und bislang größte Mersennsche Primzahl: 2^30.402.457 - 1. Mittlerweile wurde die Primeigenschaft der Zahl bestätigt.
Viele Themen bestimmten das Jahr 2005, einige davon wollen wir in unserem vierteiligen Jahresrückblick noch einmal Revue passieren lassen. Der Blick nach hinten mit etwas Abstand lässt das Eine oder Andere deutlicher werden und bietet zugleich Stoff zum Nachdenken, nachdenken über das, was 2006 zu erwarten ist. Dieser zweite Teil richtet seinen Blick auf das Web 2.0, seine Anwendungen und Techniken sowie dessen rechtlichen Rahmen, vom Streit um ein neues Urheberrecht bis zur geplanten Vorratsdatenspeicherung. Blogs, Podcasting und neue Aufgabenfelder für Suchmaschinenbetreiber dürfen dabei natürlich nicht fehlen.
Viele Themen bestimmten das Jahr 2005, einige davon wollen wir in unserem vierteiligen Jahresrückblick noch einmal Revue passieren lassen. Der Blick nach hinten mit etwas Abstand lässt das Eine oder Andere deutlicher werden und bietet zugleich Stoff zum Nachdenken, nachdenken über das, was 2006 zu erwarten ist. Der erste Teil richtet seinen Blick auf die Themen freie Software, freies Wissen und freie Dokumente, aber auch Patente spielen eine Rolle.
Nach dem Skandal um das DRM-System XCP auf verschiedenen Musik-CDs aus dem Hause Sony BMG macht nun der gleichfalls von Sony BMG eingesetzte Kopierschutz MediaMax 5 Probleme. Ein Sicherheitsloch in MediaMax 5 erlaubt einem Angreifer, schadhaften Programmcode auf fremde Rechner zu schleusen und verhilft diesem zu einer umfassenden Kontrolle über fremde Systeme.
Befürworter alternativer Vergütungssysteme wie etwa der Kultur-Flatrate und von Systemen für "Digital Rights Management" (DRM) müssen enger zusammenarbeiten, statt sich zu bekämpfen. Das forderte Leonardo Chiariglione, der "Vater" der MPEG-Standards, auf einer internationalen Konferenz zu digitalen Gütern in Florenz.
Der texanische General-Staatsanwalt Greg Abbott hat wegen des umstrittenen Kopierschutzes XCP Anklage gegen Sony BMG wegen illegaler "Spyware" erhoben. Laut Abbott ist dies die erste Klage auf Basis eines neuen Gesetzes gegen Spyware, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist.
Microsoft erwägt gegen die in Verruf geratene DRM-Software "XCP1 Burn Protect" vorzugehen, berichtet das Online-News-Magazin eWeek.com. Die von Sony BMG auf einigen Musik-CDs zu findende DRM-Verwaltung sorgte in den vergangenen Tagen für Unmut, weil typische Schadsoftware-Routinen darin zum Einsatz kommen. Aus diesem Grunde wurden in den USA bereits Klage gegen Sony BMG eingereicht.
In den USA sollen alle Geräte, die analoge Videosignale in digitale umwandeln können, mit einem Kopierschutz ausgerüstet werden. Damit wollen Filmstudios, Fernsehanstalten und andere Rechteverwerter kontrollieren, was Nutzer aufnehmen dürfen und was nicht.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Dokument veröffentlicht, das die Entschlüsselung von kaum sichtbaren Codes für einen Farblaserdrucker zeigt. Viele Farblaserdrucker bringen auf jedem Ausdruck kaum sichtbare Markierungen auf dem Papier an.
Nachdem einige Gerichtsdokumente in Apples Rechtsstreit mit den Websites AppleInsider und PowerPage veröffentlicht wurden, sieht die Electronic Frontier Foundation (EFF) ihre Vorwürfe gegen Apple untermauert. Das Unternehmen habe die Journalisten verklagt, ohne zuvor in ausreichendem Maße im eigenen Unternehmen nach den Schwachstellen zu suchen.
In dem Rechtsstreit um BnetD, die Open-Source-Alternative zu Blizzards Online-Spiele-Netzwerk Battle.net, haben die Entwickler Combs, Crittenden und Tim Jung nun erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das zuständige Bundesgericht verbot unter Berufung auf den bei Kritikern als fortschrittsfeindlich geltenden Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht nur das Reverse-Engineering, sondern stellte auch fest, dass Selbiges schon durch Nutzungsbestimmungen rechtlich bindend untersagt werden könne.
Suns Open-Source-DRM "Open Media Commons" verträgt sich nicht mit dem Recht auf Privatkopien bzw. "Fair Use", warnt die Electronic Frontier Foundation (EFF). Es gebe keine Hinweise darauf, dass Suns System besser ist als Microsofts DRM, gegen das es offensichtlich positioniert ist.
Der US-Buchgroßhändler "MBS Textbook Exchange" wird zusammen mit fünf großen Verlagen Lehrbücher als E-Books anbieten. Die digitalen Ausgaben sollen ein Drittel weniger kosten als ihre gedruckten Pendants, aber mit Hilfe von Digitalem-Rechtekontroll-Management (DRM) nur auf einem Computer gespeichert werden können und nach fünf Monaten "ablaufen".
Im Oktober 2004 wurden zwei Server-Festplatten des unabhängigen Journalisten-Netzwerks Indymedia vorübergehend beschlagnahmt. Zunächst war unklar, in wessen Händen die Platten geraten waren. Der Hoster Rackspace erklärte damals, die Platten seien auf Druck der italienischen Regierung herausgegeben worden. Doch die Electronic Frontier Foundation (EFF), die Indymedia in diesem Fall vertritt, meldet Zweifel an dieser Darstellung an, nachdem sie nun Gerichtsunterlagen einsehen durfte.
Das AN.ON-Projekt der Universität Dresden hat eine neue Generation seines Anonymisierungs-Proxy JAP in Betrieb genommen. Die neue stabile JAP-Version 00.05.001 verspricht eine unter anderem deutliche Verbesserung hinsichtlich Bedienbarkeit und Benutzerfreundlichkeit sowie Unterstützung des ebenfalls beliebten und von der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützen Anonymisierungsdienstes TOR.
Ein Gesetzesentwurf in Kanada sieht vor, dass Anbieter von Websites den Betreibern von Suchmaschinen und Web-Archiven verbieten können, ihre Seiten zwischenzuspeichern. Bürgerrechtler kritisieren den Entwurf, der angeblich dazu gedacht ist, Suchmaschinenbetreiber zu schützen.
Nach Ansicht der Electronic Frontier Foundation (EFF) hat das Urteil des Supreme Court gegen die Anbieter von P2P-Software weitreichende Folgen für Technologie-Unternehmen ganz allgemein. Künftig müssten Erfinder und Unternehmen nicht nur die Kosten tragen, um neue Produkte auf den Markt zu bringen, sondern auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, sollten ihre Kunden die Produkte für illegale Aktivitäten nutzen. Auch begründe das Urteil eine neue Theorie des Urheberrechts.
Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.
Die US-Behörde Federal Communications Commission (FCC) ist laut eines am 6. Mai 2005 gefällten Gerichtsentscheids nicht befugt, mittels des umstrittenen "Broadcast Flag" staatlich zu regulieren, was mit einem Fernsehsignal nach dem Empfang durch den Fernseher oder Computer zu geschehen hat. Noch ist der Kampf gegen die drakonische Kopierschutzmaßnahme allerdings nicht zu Ende, wie die an der Klage beteiligte Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilte.
Die Open-Source-Musikdatenbank MusicBrainz hat mit der MetaBrainz Foundation jetzt einen institutionellen Rahmen erhalten. Die Gründung einer gemeinnützigen Organisation soll dem Projekt eine rechtliche Basis verschaffen und es erlauben, künftig auch Geschäftsbeziehungen einzugehen. MusicBrainz ermöglicht es, digitale Musik zu identifizieren, ähnlich wie die kommerzielle CDDB, ist aber frei nutzbar.
Auf der einen Seite streitet die Electronic Frontier Foundation (EFF) derzeit mit Apple vor Gericht um Presserechte für Blogger, auf der anderen haben die Bürgerrechtler jetzt eine Anleitung veröffentlicht, die solche Auseinandersetzung möglichst unmöglich machen soll; eine Anleitung zum anonymen Bloggen.
Am Dienstag, den 29. März 2005, kam es im Streit zwischen Filmstudios und Plattenfirmen auf der einen Seite sowie Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com auf der anderen Seite zu einer mündlichen Anhörung vor dem obersten US-Gerichtshof. Dem Fall kommt besondere Bedeutung zu, könnte ein Urteil des Supreme Courts doch das Urheberrecht in den USA grundlegend verändern.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Berufung gegen das Urteil im Rechtsstreit zwischen Apple und den Websites AppleInsider und PowerPage eingelegt. Die EFF befürchtet durch das Urteil erhebliche Nachteile für Journalisten und deren Möglichkeiten, geheime Quellen zu schützen.
Mit dem Logfinder hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) jetzt eine Software vorgestellt, mit der die Sammlung unnötiger personenbezogener Daten reduziert werden kann. Dabei richtet sich die Software an Administratoren, denen sie Hilfestellung geben soll.
Mit Klagen versucht Apple derzeit Gerüchten und Spekulationen im Vorfeld der Vorstellung neuer Produkte Herr zu werden. Auch die Blogs AppleInsider und PowerPage hat Apple verklagt, da diese über ein angeblich geplantes Produkt mit Codenamen "Asteroid" berichtet hatten - ein Adapter für Nutzer von Apples Software GarageBand. Nun greift die Electronic Frontier Foundation (EFF) den Blogs unter die Arme und fordert Informantenschutz für die Blogger ein.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kündigte jetzt an, das Projekt Tor künftig zu unterstützten. Das "Netz im Netz" soll Organisationen und Einzelpersonen eine anonyme Kommunikation über das Internet erlauben und vor einer Traffic-Analyse schützen.
Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA, will sich mit den Tauschbörsen befassen. Im Verfahren zwischen Filmstudios und Plattenfirmen auf der einen Seite und Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com auf der anderen Seite soll im März 2005 eine mündliche Verhandlung stattfinden. Zuletzt waren die Filmstudios und Plattenfirmen in der Berufungsinstanz gescheitert.
Auf ungewollte Nebeneffekte, die der Kampf gegen Spam nach sich zieht, weist die Electronic Frontier Foundation (EFF) in ihrem Whitepaper "Noncommercial Email Lists: Collateral Damage in the Fight Against Spam" hin. Nach Ansicht der EFF behindern Anti-Spam-Maßnahmen oft die Kommunikation über nicht kommerzielle E-Mail-Listen.
Lexmark kann Dritten die Herstellung von Tonerkartuschen nicht unter Verweis auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) untersagen, entschied jetzt ein US-Berufungsgericht. Das Urteil hebt eine Entscheidung auf, die es der Firma Static Control Components (SCC) untersagte, Chips zu vertreiben, die es ermöglichen, Tonerkartuschen herzustellen, die mit Druckern von Lexmark zusammenarbeiten.
Vor rund zwei Wochen wurden zwei Server-Festplatten des unabhängigen Journalisten-Netzwerks Indymedia vorübergehend beschlagnahmt. Zwar sind die Festplatten seit rund einer Woche wieder zurück, noch immer ist aber unklar, in wessen Händen die Platten mit allen, auch persönlichen Daten waren.