Broadcast Flag unter Beschuss
Nach Ansicht der Bürgerrechtler beschränkt die Einführung des Broadcast Flag die Rechte der Verbraucher und schränkt die Möglichkeiten zu Privatkopien ein. Sendungen, die entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht mehr aufgezeichnet oder kopiert werden. Um dies durchzusetzen, dürfen ab 1. Januar 2005 in den USA nur noch Empfangsgeräte verkauft werden, die dies sicherstellen.
Die ALA sieht vor allem Möglichkeiten, HDTV im Schulunterricht einzusetzen, gefährdet. Das Medium dürfe Schulen nicht vorenthalten bleiben.
Die Gegner des Broadcast Flag argumentieren vor Gericht, die Regulierungsbehörde FCC habe lediglich die Befugnis, in Fernsehübertragungen einzugreifen, aber im vorliegenden Fall gehe es nicht um die Übertragung an sich.