Texas und EFF verklagen Sony BMG (Update)
Der General-Staatsanwalt wirft Sony BMG vor, mit der Auslieferung des XCP-Kopierschutzes gegen ein Gesetz zum Schutz von Verbrauchern vor versteckter Spyware verstoßen zu haben. Die auf Audio-CDs enthaltene Software verhält sich wie ein Rootkit, das vom Anwender unbemerkt installiert wird.
Mittlerweile hat Sony BMG die entsprechenden CDs zurückgezogen und ein Austauschprogramm gestartet . US-Kunden erhalten kostenlos eine Ersatz-CD und können alternativ MP3-Dateien der CD laden.
In Europa soll es keine XCP-Musik-CDs von Sony BMG geben.
Sony BMG habe eine technische Tarnvorrichtung genutzt, um geheime Dateien auf der Festplatte des Nutzers zu verstecken, so Abbott. "Kunden, die Sony-BMG-CDs erstanden haben, dachten, sie hätten Musik gekauft. Stattdessen erhielten sie aber Spyware, die ihrem Computer schadete und diesem Viren und Angriffen auf die persönlichen Daten aussetzt."
Obwohl Sony BMG die entsprechenden Musik-CDs nach eigenen Angaben zurückgezogen hat, habe man entsprechende CDs in verschiedenen Läden kaufen können, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft weiter.
Abbott fordert eine Strafe von 100.000 US-Dollar für jede Verletzung des Gesetzes sowie die Kosten zur rechtlichen Verfolgung.
Die Marktforscher von Gartner berichten(öffnet im neuen Fenster) , dass sich der von Sony BMG verwendete XCP-Kopierschutz aushebeln lässt, indem man einen bestimmten Bereich auf den Musik-Scheiben mit einem Klebestreifen überklebt. Fortan lässt sich dieser Bereich nicht mehr auslesen, so dass das DRM-System unwirksam bleibt und sich auch nicht in Windows-PCs einnistet.
Nachtrag vom 22. November 2005, 9:58 Uhr:
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) geht auf zivilrechtlichem Weg gegen Sony BMG vor und kündigte eine Sammelklage gegen Sony BMG(öffnet im neuen Fenster) an. Das Unternehmen soll den angerichteten Schaden wieder gutmachen. Dabei hebt die EFF nicht nur auf den XCP-Kopierschutz von First4Internet ab, auch das System MediaMax von SunnComm wird genannt.
Auch MediaMax von SunnComm installiert Dateien auf dem System des Nutzers, selbst dann, wenn dieser den Lizenzen (EULA) nicht zustimmt. Zudem fehle auch hier eine Möglichkeit, die Software wieder vollständig vom Rechner zu entfernen.
Die Software selbst überträgt laut EFF Daten per Internet an SunnComm, wann immer eine CD abgespielt wird.