DeCSS-Klage gegen Homepage-Betreiber zurückgezogen
Zwar hatte das oberste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien im August 2003 bereits zu Gunsten der DVD CCA entschieden und eine aufgehobene einstweilige Verfügung gegen Brunner wieder in Kraft treten lassen, doch war diese Entscheidung nicht einstimmig. Richter Carlos R. Moreno widersprach damals der Mehrheitsmeinung des Gerichts in einem Punkt – er wollte klären, ob Brunners Veröffentlichung überhaupt gegen das bemühte kalifornische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstößt. Nach Ansicht von Moreno war die Klage der DVD CCA auf Basis des Verrats von Geschäftsgeheimnissen ungerechtfertigt.
Wie die EFF nun berichtet, habe die DVD CCA mit dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens ihre mehrjährige Bemühung aufgegeben, die Weitergabe von DeCSS als Verletzung von Geschäftsgeheimnissen einstufen zu lassen. "DeCSS ist seit vier Jahren auf Hunderten, wenn nicht gar Tausenden Websites verfügbar" , so Cindy Cohn, die Leiterin der EFF-Rechtsabteilung. "Wir sind erfreut, dass die DVD CCA endlich aufhört, das Offensichtliche zu leugnen: DeCSS ist kein Geheimnis."
2003 hatte der California Supreme Court geurteilt, dass eine vorläufige Beschränkung der Veröffentlichung eines Computer-Programms nur im sehr begrenzten Umstand angewandt werden kann. Die DVD CCA hatte neben Brunner noch hunderte weitere Personen verklagt, die DeCSS auf ihrer Homepage – oder auf T-Shirts – veröffentlichten.
Jon Johansen hatte DeCSS entwickelt, um privat erworbene DVD-Spielfilme auch auf seinem Linux-Rechner abspielen zu können. Freie DVD-Wiedergabe-Software für Linux setzt darauf auf, ist allerdings dank Umgehung des DVD-Kopierschutzes nicht konform zum neuen deutschen Urheberrecht. Kommerzielle DVD-Wiedergabe-Software für Linux gibt es zwar von InterVideo ("LinDVD") und Cyberlink, ist jedoch bisher exklusiv für Hersteller von Unterhaltungselektronik gedacht.