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Klage gegen Wahlmaschinen-Hersteller Diebold

EFF: Sperrungsaufforderungen an ISPs von Diebold sind rechtswidrig. Der Streit um Sicherheitslücken in elektronischen Wahlmaschinen in den USA verschärft sich. Nachdem der Hersteller Diebold begann, gegen ISPs und Webseiten vorzugehen, die Dokumente zu Sicherheitslücken in dessen Wahlmaschinen anboten bzw. Links auf solche Dokumente veröffentlichten, setzten sich nun zwei US-Studenten sowie ein Non-Profit-ISP mit Hilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Stanford Law School zur Wehr.
/ Jens Ihlenfeld
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Diebold hat zahlreiche ISPs aufgedordert, die beanstandeten Dokumente zu sperren (so genannte Cease-and-Desist-Notices). Die Veröffentlichung der internen Diebold-Korrespondenz, in der Sicherheitslücken der eigenen Produkte diskutiert werden, verstoße gegen das Urheberrecht des Unternehmens.

Die beiden jetzt gegen Diebold klagenden Studenten hatten diese Dokumente veröffentlicht, denn die Aufforderung zur Sperrung der Inhalte verstößt nach Ansicht von EFF-Anwalt Wendy Seltzer gegen den DMCA. Die Veröffentlichung der Unterlagen sei von hohem öffentlichem Interesse und falle damit klar in den Bereich "Fair Use". Die von Diebold an die ISPs verschickten "Cease-and-Desist-Notices" bieten ISPs die Möglichkeit, durch rasches Handeln selbst von möglichen Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen verschont zu bleiben.

Dabei wandte sich Diebold laut EFF aber nicht nur an ISPs, die die Dokumente direkt zum Download anbieten, sondern auch an ISPs, die Sites hosten, die lediglich Links auf die Dokumente gesetzt haben.

"Statt Anwälte zu bezahlen, damit die ihre Kritiker ruhig stellen, sollte Diebold besser in die Entwicklung von Wahlmaschinen investieren, die zusätzliche Sicherheitsmerkmale enthalten und unter anderem die abgegebenen Stimmen zusätzlich auch zu Papier bringen können" , so Cindy Cohn, Legal Director bei der EFF.


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