Zum Hauptinhalt Zur Navigation

USA: Kopierschutzmarkierung für Digital-TV ab 2005

Internet-Verbreitung von HDTV-Inhalten soll verhindert werden. Die Federal Communications Commission (FCC) hat die von der US-Filmindustrie-Vereinigung MPAA vorgeschlagene Kopierschutzmarkierung für Digital-TV adoptiert. Das "Broadcast Flag" soll ab 2005 über den amerikanischen HDTV-Standard ATSC übertragene Sendungen insbesondere vor Verbreitung über Internet-Tauschbörsen schützen und dennoch eine Einschränkung von Privatkopien vermeiden.
/ Christian Klaß
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Das Broadcast Flag muss ab 1. Juli 2005 in allen ab diesem Zeitpunkt verkauften neuen Produkten - auch PC-TV-Tunern - integriert sein, die einen Empfang von Digital-TV-Signalen erlauben. Laut der amerikanischen FCC (Federal Communications Commission) planen einige Hersteller, bereits 2004 mit ersten Digital-TV-Geräten auf den Markt zu kommen, die das ATSC-Flag unterstützen. Das Gros der Anbieter wird aber voraussichtlich erst 2005 mit entsprechenden Digital-TV-Produkten aufwarten.

Während eine ohne ATSC-Flag versehene Digital-TV-Sendung über beliebige Schnittstellen ausgelesen bzw. ausgegeben werden kann, erlaubt ein gesetztes ATSC-Flag nur eine Verbreitung über herkömmliche analoge Ausgänge und sichere digitale Übertragungswege zu anderen mit Kopierschutz versehenen Geräten. Ein uneingeschränktes privates Kopieren ist damit allerdings nur noch zwischen entsprechenden Geräten möglich, außerdem fehlt noch eine bereits angekündigte FCC-Definition, wie kopiergeschützte Daten ungehindert innerhalb eines Heimnetzwerks übertragen werden können.

Einen konkreten zusätzlichen Kopierschutz zur verschlüsselten Übertragung wollten weder FCC noch Industrie vorgeschrieben wissen, zum einen wegen der zeitraubenden Suche nach einem von allen akzeptierten Standard, zum anderen wegen der Kosten und dem ungehinderten Empfang von digitalem Free-TV. Allerdings plant man bereits, wie die "Zwischenlösung" ATSC-Flag um zusätzliche Maßnahmen erweitert und verbessert werden kann. Hier ergeben sich Chancen für Anbieter von Kopierschutzmechanismen wie Wasserzeichen und Ähnlichem, gleichzeitig für Kunden aber auch Risiken, dass die Industrie sich nicht auf Standards einigen kann.

Alte Digital-TV-Empfänger und -Videorekorder sollen zum ATSC-Flag kompatibel sein, da sie es einfach ignorieren. Da ihre Verbreitung noch nicht besonders groß ist, soll dies verschmerzbar sein. Allerdings gilt die Kompatibilität nicht für jeden Fall: Wurde eine Sendung inklusive ATSC-Flag auf einem DVD-Rekorder aufgezeichnet, soll sich die Scheibe auf herkömmlichen DVD-Playern nicht wiedergeben lassen.

Das ATSC-Flag soll es für Sendeanstalten und die Filmbranche attraktiver machen, hochauflösende Inhalte ohne Abogebühren anzubieten und die HDTV-Entwicklung in den USA beschleunigen. Dabei obliegt es den Sendeanstalten bzw. den Filmstudios, wann und bei welchen Sendungen sie das ATSC-Flag nutzen; die FCC hat ein Verbot der ATSC-Flag-Verwendung bei bestimmten Sendungstypen wie etwa Nachrichten oder öffentlichen Angelegenheiten abgelehnt.

Die Lücken des Kopierschutzes mittels ATSC-Flag sind der FCC, der Filmindustrie und den Elektronikherstellern bewusst: Die MPAA befürchtet etwa, dass zwischengeschaltete Wandler einfach die ATSC-Flags austauschen bzw. entfernen könnten, während am PC modifizierte Software zur Aufzeichnung und Verbreitung genutzt werden könnte.

Spätestens am analogen Ausgang eines Receivers ist jedoch mit dem Schutz durch das ATSC-Flag Schluss: Eine Digitalisierung von hochqualitativen analogen Audio- und Videosignalen ergibt zwar nicht die Originalqualität, sollte aber immer noch DVD-Bildqualität bieten. Dennoch erhofft man sich eine Signalwirkung für das HDTV-Geschäft, da es nun etwas mehr Sicherheit für die Übertragung teurer Filmproduktionen gebe.

Die FCC schreibt dabei vor, dass Unterhaltungselektronik-, IT- und PC-Hersteller sicherstellen müssen, dass ein "gewöhnlicher Nutzer" den Kopierschutzmechanismus nicht "hacken" kann. Insofern wird eine Open-Source-Entwicklung entsprechender HDTV-Software nicht notwendigerweise behindert, allerdings auch nicht gerade gefördert; dennoch dürfte dies auch ein Verdienst der Electronic Frontier Foundation sein, die die FCC offenbar davon überzeugen konnte, dass allzu rigide Formulierungen, wie sie etwa von der MPAA gefordert wurden, ein Innovationshemmnis darstellen würden.


Relevante Themen