USA: Gericht verhindert Einführung des Broadcast Flag
FCC darf nicht in Fernsehempfänger und Computer hineinregulieren
Die US-Behörde Federal Communications Commission (FCC) ist laut eines am 6. Mai 2005 gefällten Gerichtsentscheids nicht befugt, mittels des umstrittenen "Broadcast Flag" staatlich zu regulieren, was mit einem Fernsehsignal nach dem Empfang durch den Fernseher oder Computer zu geschehen hat. Noch ist der Kampf gegen die drakonische Kopierschutzmaßnahme allerdings nicht zu Ende, wie die an der Klage beteiligte Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilte.
Das nun auf Eis gelegte Broadcast Flag sollte ab 1. Juli 2005 sicherstellen, dass digitale Fernsehausstrahlungen nicht mehr gegen den Willen der Rechteinhaber kopiert werden können. Erlaubt wäre dann nur noch eine niedrig auflösende analoge Ausgabe oder eine verschlüsselte digitale Übertragung zum Fernseher. Zudem könnten Aufnahmen nur noch auf dem Gerät abgespielt werden, mit dem die Aufnahme erstellt wurde. Geregelt wurde auch, dass die Industrie ab Juli keine Hardware mehr verkaufen darf, die das Broadcast Flag nicht unterstützen.
Betroffen hätte dies Hersteller von HDTV-Fernsehern, digitalen HDTV-Videorekordern sowie von externen und internen Tunern für Computer. Diese müssen nun der Regelung zufolge nicht mehr ihre komplette Produktpalette neu designen - was gerade für kleinere Hersteller eine Katastrophe gewesen wäre, so die EFF. "Diese Technologie-Anordnung, die am 1. Juli eintreten sollte, hätte die Fertigung von offener Hardware gestoppt, mit der wir uns unsere eigenen Digitalfernseh-Rekorder bauen können", heißt es seitens der Bürgerrechtler.
Die Regelung habe vorgesehen, dass alle Signal-Demodulatoren das Signal, nämlich das Broadcast Flag, erkennen und berücksichtigen, um entsprechend die Aufnahme oder die Ausgabe des unverschlüsselten hochauflösenden ATSC-Fernsehsignals zu verweigern. Aus diesem Grunde gingen Public Knowledge, EFF, Consumers Union, die Consumer Federation of America, die American Library Association, die Association of Research Libraries, die American Association of Law Libraries, die Medical Library Association und die Special Libraries Association mit ihrer Klage gemeinsam gegen die FCC und ihr von der Film- und Fernsehindustrie aktiv unterstütztes Broadcast Flag vor.
Den Erfolg vor Gericht sieht man bei der EFF als außergewöhnlichen Sieg für die Rechte der Verbraucher und die freie, faire Nutzung von Technologie. Noch sei die Sache aber nicht ausgestanden, denn die Broadcast-Flag-Befürworter der Motion Pictures Association of America (MPAA) werden nun vor den Kongress ziehen, um den Broadcast Flag mit dessen Hilfe doch noch umzusetzen. Die EFF will deshalb nun das öffentliche Interesse der Amerikaner sowie den Kongress auf die "nie dagewesene Technologie-Vorschrift" sowie deren Risiken lenken.
Während der Entwicklung des Broadcast Flag, bevor und nachdem es der FCC durch die Filmindustrie übergeben wurde, seien gerade die Bedenken kleinerer Hersteller wie Elgato Systems (HDTV-Karten/Software für Mac) sowie von Bibliotheken, Archiven, Verbraucherschützern und Open-Source-Entwicklern ignoriert worden. Der Kongress habe nun laut EFF die Möglichkeit, den bei der FCC gemachten Fehler wieder zu korrigieren, sofern er sich mit dem Thema beschäftigt.
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fern?
Geh doch Steine schmeissen du Kind!!!
Nunja soweit ich weiß, gibt es festplattenreciver nur bei dvb-s oder dvb-t (vieleicht...