Supreme Court verhandelt über Tauschbörsen
Das Berufungsgericht kam zu der Auffassung, dass Grokster und Streamcast für Urheberrechtsverletzungen nicht haftbar zu machen seien, da die Unternehmen keinen "integrierten Dienst" anbieten, den sie überwachen und kontrollieren können. Die Beziehungen zwischen Grokster, Streamcast auf der einen und den Nutzern ihrer Software auf der anderen Seite unterscheide sich deutlich von der im Fall Napster. Dabei profitieren die Anbieter ganz offenbar von der dezentralen Struktur der Netze.
Ein Urteil zu Gunsten der Kläger hätte diesen zwar über akute ökonomische Probleme hinweghelfen können, so das Gericht, dies wäre aber zu Lasten einer Ausweitung des Urheberrechts mit ungeahnten Folgen gegangen. Die Einführung einer neuen Technologie sei immer mit einschneidenden Veränderungen für die "alten Märkte" verbunden, so das Gericht. Doch die Geschichte zeige, dass die Kräfte des Marktes zumeist wieder für ein Gleichgewicht sorgen – sei die neue Technologie ein selbstspielendes Klavier, ein Kopierer, Kassettenrekorder, PC, eine Karaoke-Maschine oder ein MP3-Player.
Dabei folgte das Gericht der Argumentation(öffnet im neuen Fenster) der Electronic Frontier Foundation, die StreamCast in dem Fall vertritt. Nun wird sich der SupremeCourt mit der Thematik befassen.