DMCA als Waffe gegen ungeliebte Add-ons für Spiele

Blizzard gewinnt auch das Berufungsverfahren gegen BnetD-Entwickler

In dem Rechtsstreit um BnetD, die Open-Source-Alternative zu Blizzards Online-Spiele-Netzwerk Battle.net, haben die Entwickler Combs, Crittenden und Tim Jung nun erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das zuständige Bundesgericht verbot unter Berufung auf den bei Kritikern als fortschrittsfeindlich geltenden Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht nur das Reverse-Engineering, sondern stellte auch fest, dass Selbiges schon durch Nutzungsbestimmungen rechtlich bindend untersagt werden könne.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Spielserver-Software BnetD, von den Entwicklern unter BnetD.org bis zur Klage seitens Blizzard auch selbst betrieben, erlaubte es Käufern von Blizzard-Spielen wie Diablo 2, eigene Multiplayer-Spiele einzurichten und zusätzliche Funktionen zu nutzen, anstatt für Netzwerkspiele per Internet an Blizzards geschlossenen und von Cheatern gebeutelten Battle.net-Spieleservice gebunden zu bleiben.

Die Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) hat die drei Entwickler gegen Blizzard vertreten, um deren Recht zu wahren, Software per Reverse Engineering analysieren und auf Basis der Ergebnisse neue Software entwickeln zu dürfen, die mit alter Software zusammenarbeitet. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht und entschied zu Gunsten Blizzard, deren Nutzungsbestimmungen Netzwerkspiele reglementieren, untersagen, Battle.net zu modifizieren und Blizzards Urheberrechte an der Software zu verletzen.

Blizzard sieht sich durch die kostenlose Server-Software vor allem deshalb geschädigt, weil damit auch raubkopierte Blizzard-Titel zum Online-Spielen genutzt werden können, was mit Battle.net durch Überprüfung des CD-Keys vereitelt werde. Damit habe BnetD den Kopierschutz ausgehebelt, was nach DMCA untersagt ist.

Das Gericht bestätigte laut EFF, dass der US-Kongress mit dem umstrittenen DMCA bei dem expliziten Schutz vor Reverse Engineering und Add-on-Innovationen zu enge und schwache Regeln geschaffen hat, um Erfinder vor Klagen zu schützen, wenn ihre Produkte - auch ohne ihr Wissen oder Zutun - für unerlaubtes Kopieren einzusetzen. Darüber sieht die EFF durch das Gerichtsurteil bestätigt, dass das Klicken auf das übliche Klicken auf den "I Agree"-Knopf zur Bestätigung der EULA sowohl Konsumenten als auch Wettbewerber aus dem Markt für Add-on-Innovationen gedrängt werden können.

Das nun vom Bundesgericht gefällte Urteil sei deshalb nicht nur schlecht für Spieler, sondern könnte auch verheerend für die Software-Industrie sein, heißt es seitens EFF-Anwalt Jason Schultz. Schultz weiter: "[Das Urteil] vereitelt jede Add-on-Innovation eines Wettbewerbers, an der sich Kunden mit ihren legal erworbenen Produkten erfreuen könnten." Dabei sei gerade dieser Bereich einer der kreativsten und wirtschaftlich förderlichsten für Software, das Urteil werde nun die Investitionen und die Entwicklung verlangsamen.

"Diejenigen, die behauptet haben, dass der DMCA Reverse-Engineering nicht bedroht, sind einfach im Unrecht", ergänzt Schultz. "Der DMCA ist ein mächtiges wettbewerbsfeindliches Werkzeug geworden und das bedeutet, dass Konsumenten weniger innovative Produkte auf dem Markt finden werden."

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informatiker 17. Sep 2005

Wie würd es dir gefallen, wenn du etwas programmierst und jemand baut das ganze dann...

Bloody Mary 03. Sep 2005

Zumindest die EULA ist in EU absolut NICHTIG, da man diese VOR dem Kauf hätte lesen müssen!

Mitdenker 03. Sep 2005

na Test123 Endlich mal jemand mit Hirn und Herz. Gibt es viel zu wenig von. In den...



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