SunnComm: Doch keine Klage wegen Audio-CD-Kopierschutz
SunnComm greift dabei eine Formulierung auf, die EFF-Anwalt Fred von Lohmann bereits in Bezug auf die Klageabsicht SunnComms gegen Haldermann verwendete. Von Lohmann erklärte am vergangenen Donnerstag, dem 9. Oktober 2003: "Welchen besseren Beweis gibt es, dass der DMCA legitime Forschung abschreckt?" Abschrecken will auch SunnComm keine Forscher, wie das Unternehmen einen Tag später mitteilte. "In den USA sollten Wissenschaftler keine Angst vor Klagen haben müssen, wenn sie die Wahrheit aufdecken. Auf Grund der offensichtlichen Schwäche seiner Technik, solle SunnComm vielleicht mehr Princeton-Informatiker einstellen, anstatt sie mit Klagen zu bedrohen." , mahnte Von Lohmann.
Ganz so kritisch sich selbst und dem eigenen Kopierschutz gegenüber scheint SunnComm allerdings nicht zu sein, obwohl man Haldermann nun verschonen und die wissenschaftliche Forschung auch in Zukunft nicht behindern will. Peter Jacobs, der CEO von SunnComm, erklärte in einer Pressemitteilung: "MediaMax erfüllt genau das, was gegenüber den Unternehmen 'beworben' wurde, die es erworben haben. Der Beweis wird in den Ergebnissen liegen, die wir vom Markt erhalten – und nicht im Gerichtssaal." Wissenschaftler müssten zwar mit Konsequenzen für "inakkurate Forschung" rechnen, gleichzeitig hänge SunnComms Erfolg aber selbst stark von Forschung und Entwicklung ab, so dass man nun – mit Blick auf "das ganze Bild" – keine Klage erheben werde. "Die SunnComm-Direktoren und -Angestellten denken, dass Forschung eine unglaublich wichtige Rolle bei SunnComm selbst und in unserer Gesellschaft spielt, und dass wir alles machen müssen, um sie zu nähren" , so Jacobs weiter.
In Bezug auf die Arbeit von Haldermann ist SunnComm dennoch weiterhin der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen des Princeton-Doktoranden falsch sind. Jacobs dazu: "Wir haben jetzt realisiert, dass Herr Halderman fälschlicherweise erwartete, einen 'extrem Hack-resistenten' Kopierschutz zu untersuchen, als er MediaMax Version 1 bewertete. SunnComms Sicherheitsfunktionen sollen zwar mit jedem weiteren MediaMax-Upgrade robuster werden, waren jedoch in ihrer Wichtigkeit immer zweitrangig, um SunnComms Ziel einer möglichst universellen Abspielbarkeit und einer besonderen Nutzererfahrung zu erreichen." Der Auftrag, den man von der Musikindustrie erhalten habe, beinhaltete die Entwicklung eines integrierten Systems für die Vielzahl der Anwender, die, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, eine lizenzierte und legale Methode für den Zugriff auf ihre Musik wählen würden, um damit die Wünsche ihrer Lieblingsmusiker zu honorieren, so Jacobs. Die MediaMax-Funktionsweise würde dieses CD-Käufern erstmals ermöglichen.
Haldermann hatte den Kopierschutz als zu einfach umgehbar eingestuft und die von einem sicheren System sprechenden Werbeaussagen von SunnComm als falsch bezeichnet. SunnComm sieht das wegen der Zielsetzung von MediaMax 3 anders, da es genau die an die Version 1 gestellten Anforderungen der Musikindustrie für eine hohe Kompatibilität zu bestehenden Geräten erfülle. Aus diesem Grund sieht man die eigene Technik auch mehr als "Kopier-Management-Lösung" denn als restriktiven Kopierschutz. Damit habe Halderman das fundamentale Ziel von MediaMax übersehen, schließlich erlaube die Technik den Kunden, legale und lizenzierte Kopien ihrer Audio-CDs bzw. den ebenfalls darauf befindlichen WMA-Dateien zu machen, was allerdings auf drei private Kopien eingeschränkt ist, sofern man den MediaMax-Kopierschutz nicht mit Windows-Hausmitteln deaktiviert. "Diese Einsicht hätte die negativen Auswirkungen auf das SunnComm-Produkt, die Reputation und den Wert des Unternehmens verhindern können" , schießt SunnComms Präsident Bill Whitmore gegen Halderman.
SunnComms Präsident Bill Whitmore gab an, dass jede weitere Version von MediaMax mit höherer Sicherheit ausgestattet sein wird, dabei aber gleichzeitig mehr "kundenfreundliche Funktionen" erhalte. Die Plattenfirma BMG Music hat die Technik in der Version 1 in den USA bereits auf Kauf-CDs im Einsatz, zumindest auf einer, die Halderman in seiner Arbeit zur Untersuchnung heranzog.
Obwohl Halderman nun seitens SunnComm nichts mehr befürchten muss, kann es immer noch sein, dass die Staatsanwaltschaft die Dinge in die eigenen Hände nimmt und den Doktoranden wegen seiner Arbeit rechtlich belangt. Immerhin untersagt es der DMCA, Anleitungen zur Umgehung des Kopierschutz zu veröffentlichen und macht dabei auch vor Forschung keinen Halt, selbst wenn diese den Zweck erfüllt, bestehende Lücken aufzudecken und damit eine Technik sicherer machen zu können. Aus diesem Grunde engagiert sich die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in den USA gegen das strittige digitale Urheberrechtsgesetz.