Das Social Network StudiVZ hat seine Datenschutzerklärung und seine Geschäftsbedingungen geändert und damit für viel Aufsehen gesorgt. Nach der Änderung der Nutzerdaten darf die Plattform nun auch Nutzerdaten an Strafverfolger weitergeben, sagte Geschäftsführers Marcus Riecke in einem Interview mit Spiegel Online, die daraufhin zunächst titelten: "StudiVZ-Boss Riecke: Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben", was Riecke in dieser Form nicht sagte.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, das wegen seiner Regelungen zur Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Online-Durchsuchungen nun "so rasch wie möglich" über das neue BKA-Gesetz einführen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Die EU-Kommission hat eine Online-Umfrage zu RFID und Datenschutz gestartet. Bis zum 25. April kann sich jeder beteiligen und die Vorschläge der EU-Kommission zum Datenschutz und zu Sicherheitsmaßnahmen beim RFID-Einsatz kommentieren.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.
Die Arbeit von Feuerwehrleuten kann sehr gefährlich sein: Bei einem Brand müssen sie sich bei schlechten Sichtverhältnissen in einem unbekannten Gebäude orientieren. Dabei sind sie nur per Sprechfunk mit der Einsatzleitung verbunden. Passiert ihnen etwas, ist es schwer, sie zu orten und ihnen zu helfen. Die Freie Universität (FU) Berlin will deshalb zusammen mit der Berliner Feuerwehr ein Sicherheitssystem für die Brandbekämpfer im Einsatz entwickeln.
Google wendet sich gegen Vorschläge der EU-Datenschützer, IP-Adressen als personenbezogene Daten einzustufen. Google befürchtet Nachteile für seine Geschäftstätigkeit.
Mauer war gestern. Heute schützt man Grenzen mit virtuellen Zäunen. Einen solchen wollen die USA an der Grenze zu Mexiko in einigen Teilen der Staaten Arizona und Texas errichten. Der Hi-Tech-Zaun - im Regierungsjargon Project 28 genannt - besteht aus etwa 30 Meter hohen unbemannten Wachtürmen, die mit leistungsfähiger Überwachungstechnik gespickt sind. Er soll illegale Einwanderung sowie Drogenschmuggel von Mexiko in die USA unterbinden. Gebaut werden die modernen Wachtürme von Boeing.
Die Stuttgarter Volksbank hätte ihre Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht dafür nutzen dürfen, um einer Kundin nach einer Verschmutzung des Vorraums der Bank durch ihr Kind die entsprechende Reinigung in Rechnung zu stellen. Zu diesem Ergebnis kommt die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im baden-württembergischen Innenministerium.
Die britische Regierung will eine Datenbank mit Daten von Schülern einrichten. In der "Managing Information Across Partners"-Datenbank (MIAP) sollen die persönlichen Daten sowie die Examensergebnisse aller Schüler ab 14 Jahren erfasst werden.
Die Markierungen in Ausdrucken aus Farblaserdruckern und Farbkopierern sind nur bedingt mit europäischem Recht vereinbar. Das hat Franco Frattini, EU-Innen- und Justizkommissar, klargestellt. Frattini hatte auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Satu Hassi aus Finnland geantwortet.
Für Verbraucher ist die Funketiketten-Technik RFID praktisch unsichtbar, begleitet ihren Alltag jedoch schon seit einigen Jahren. Die Wirtschaft hingegen ist begeistert von den Etiketten, die viel mehr Daten als Barcodes speichern können und zudem kontaktlos und aus größerer Entfernung ausgelesen werden können. Einige Datenschützer fürchten jedoch die Überwachung der Konsumenten. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte am Safer Internet Day zusammen mit dem IT-Branchenverband Bitkom nach Berlin eingeladen. Diskutiert wurde über die Sicherung der Identität in der digitalen Welt.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Es sieht die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung vor. Das Gesetz ist jedoch nach den Worten Herrmanns enger gefasst als das nordrhein-westfälische.
Viele Kinder und Jugendliche gehen immer noch sehr leichtsinnig mit persönlichen Daten um. Gerade Social-Networking-Plattformen verleiten dazu, zu viel von sich preiszugeben. Oft sind unliebsame Erfahrungen das Resultat, haben Forscher herausgefunden. Eine andere Studie hat sich mit Filtersoftware befasst. Dabei kam heraus, dass technische Lösungen auch nur bedingt nutzen, um den Nachwuchs vor den Gefahren aus dem Netz zu schützen.
Für die Stuttgarter Volksbank entwickelt sich der "Hundedreck-Fall" zu einem PR-Desaster. Die Bank hatte Videoaufnahmen aus dem Bereich der Geldautomaten genutzt, um eine Mutter ausfindig zu machen, deren Kind mit Hundekot an den Schuhen umhergelaufen war und den Boden verschmutzte. Die Bank schickte ihr nach der Video-Identifizierung eine persönlich adressierte Rechnung, jetzt machte sie allerdings einen Rückzieher.
Reinigungskosten waren es, die die Stuttgarter Volksbank zu einer ungewöhnlichen Auswertung ihrer Überwachungsmaßnahmen greifen ließ. Weil ein Kundenkind mit hundekotverschmutzten Schuhen im Bereich der Geldautomaten umherlief, bekam die geldabhebende Mutter, die von der Videoüberwachung beobachtet wurde, nun kommentarlos die Rechnung zugeschickt. 52,96 Euro soll sie zahlen.
Die US-Bundespolizei, das Federal Bureau of Investigation (FBI), will eine Datenbank aufbauen, in der biometrische Merkmale gespeichert werden. Dafür will das FBI nach einem Bericht von CNN einen Auftrag über eine Milliarde US-Dollar mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben.
Seit die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verbindungsdaten speichern müssen, erleben Vertreter einzelner Berufsgruppen einen Rückgang an Telefongesprächen. Sie führen das auf die Angst der Anrufer zurück, dass ihre Daten protokolliert werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
Großbritannien ist das Land mit den meisten Überwachungskameras. Außerdem sind die Behörden offensichtlich nicht zimperlich, wenn es darum geht, die Bürger abzuhören. So wurden in neun Monaten des Jahres 2006 mehr als 250.000 Anträge zur Überwachung von Telefonaten, Briefen und E-Mails gestellt, berichtet der Beauftragte für die Überwachung der Kommunikation. Einige befürchten, das Land werde zum Überwachungsstaat.
Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Filesharing-Nutzer. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internetnutzern aufgewertet. Das Gericht urteilte, die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Die viel gescholtene Studentenplattform StudiVZ will sich mit einer neuen Softwareplattform gegen den Markteintritt des US-Konkurrenten und Vorbilds Facebook rüsten. Externen Entwicklern will StudiVZ APIs bereitstellen und auch über einen Beitritt zu Googles Initiative OpenSocial denkt man bei StudiVZ ernsthaft nach.
Der Freistaat Bayern will seinem Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will dazu schon im Februar 2008 einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.
Nach nur einer Woche beenden die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Tausch von SIM-Karten. Dennoch werten sie die Aktion als Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Innenpolitiker fordern immer mehr Kompetenzen, um die Bürger zu überwachen. Viele Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen: Manche demonstrieren, andere klagen - und wieder andere überwachen die Überwacher.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Frühjahr 2006 einen Trojaner auf dem Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam installiert. Das Einfallstor war eine E-Mail, deren Anhang den Trojaner enthielt. Reda Seyam fiel offensichtlich auf den Trick herein und öffnete ihn.
Überwachung von Telefongesprächen, Speicherung und Austausch von Daten, Kontrolle am Arbeitsplatz, biometrische Merkmale im Ausweis - die Maßnahmen, mit denen Regierungen und Unternehmen der Privatsphäre zuleibe rücken, sind vielfältig. Einheitlich hingegen ist der Trend: Unter dem Vorwand, für mehr Sicherheit zu sorgen, werden Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Bürger untergraben. Selbst stolze Demokratien, die sich die Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben, mutieren zu Überwachungsgesellschaften.
Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Die im Juli 2007 von Ask.com in Aussicht gestellte Funktion AskEraser wurde nun aktiviert. Mit AskEraser können Nutzer umgehen, dass Ergebnisse sowie weitere Daten von der Suchmaschine dauerhaft gespeichert werden. Damit will Ask.com ein deutliches Zeichen für den Datenschutz setzen.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Bürger, aber auch Strafverfolger über die Möglichkeiten aufzuklären, wie man anonym durch das Internet surft und abhörsicher E-Mails verschickt, ist das Ziel der "German Privacy Foundation". Vereinsmitglieder kommunizieren untereinander nur verschlüsselt.
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
Nachdem Datenschutzbeauftragte Sicherheitsmängel beim ePass festgestellt haben, beschäftigt sich nun das Innnenministerium mit den Problemen. Unsicher sind nach Angaben der Datenschützer das Antragsverfahren und die Datenübertragung. Auch die Speicherung der Passdaten auf einem RFID-Chip wird kritisiert. Selbst prominente Sicherheitsapostel beugen vor.
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.
Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat laut einem Bericht des Focus im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist".
Wie berichtet wird sich der Bundesrat am Freitag, dem 30. November 2007, mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Der Rechtsausschuss empfiehlt der Länderkammer, die auf Vorrat gespeicherten Daten auch an Rechteinhaber wie die Musikindustrie herauszugeben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält dies für eine "unerträgliche Verschärfung" eines "schon äußerst problematischen Gesetzentwurfs".
Am letzten Tag des Bundesparteitages haben die Grünen über Datenschutz und die Gesetzesvorhaben von Bundesinnenminister Schäuble diskutiert. Am Ende verabschiedeten die Delegierten einen Antrag zum Schutz des Rechtsstaates.
Nach einer Meldung aus dem Bundestag plant die große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Überwachung des Telefon- und Faxverkehrs und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten.
Angeblich überwacht Apple das Nutzerverhalten von iPhone-Kunden, indem die IMEI-Nummer des Mobiltelefons bei Aufruf verschiedener Internetdienste mit übertragen wird. Mit welchem Ziel Apple diese Daten sammelt und was der Konzern damit macht, ist vollkommen unklar.
Ungeachtet der Widerstände, die der Online-Durchsuchung aus fast allen Lagern entgegenschlagen, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sein Lieblingsprojekt nach Informationen des Spiegel jetzt wiederbelebt und den Entwicklungsstopp für den "Bundestrojaner" aufgehoben.
Durch einen Fehler lassen sich die Nutzerdaten von eBay-Newsletter-Empfängern einsehen. Die Online-Handelsplattform eBay hat diesen Fehler teilweise korrigiert, so dass immerhin das automatisierte Auslesen von Kundendaten nicht mehr möglich ist.
Die Aufzeichnungen der Video-Überwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen sollen künftig einen Monat - statt bisher 48 Stunden - gespeichert bleiben. Wie der Focus berichtet, hat das Bundesinnenministerium regierungsintern einen entsprechenden Änderungsentwurf zum Bundespolizeigesetz in Umlauf gebracht.
Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.
Anlässlich der BigBrotherAwards 2007 gab es eine Überraschung: Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wurde nicht mit einem Preis bedacht, obwohl er als "Traumkandidat" eingestuft wurde, denn er stelle ein Symbol für die Missachtung von Bürgerrechten dar. Der alljährlich zu vergebende BigBrotherAward soll auf Missstände in den Bereichen Überwachung, Datenschutz sowie Bürgerrechte hinweisen und wird an Firmen, Organisationen und Politiker verteilt.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, hat wegen der massiven Vorbehalte in der Bevölkerung, aber auch in der Politik gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen eine parlamentarische Kontrolle ins Spiel gebracht. Diese soll zusätzlich zum Richtervorbehalt dafür sorgen, dass von der Online-Durchsuchung nicht unverhältnismäßig Gebrauch gemacht wird.
In Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Beschwerde zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Der Prozess gilt als Testlauf für die Rechtmäßigkeit der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten "Online-Durchsuchung" von privaten Computern über das Internet.
Kurz bevor sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dieser Woche mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz und damit erstmals mit den Online-Durchsuchungen befassen wird, droht der Großen Koalition im Streit um das Fahndungsinstrument eine neue Front: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervorgeht, setzt der Zollfahndungsdienst derzeit in zwei Fällen die gleiche umstrittene Technik ein.