Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Experten: Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkbetreiber ist illegal

Experten von den Grünen und der Linken halten die heute bekanntgewordene Vorratsdatenspeicherung der Nutzerdaten in deutschen Mobilfunknetzen für illegal. Bis zu sechs Monate wird gespeichert, wer in jeder Funkzelle mit wem gesprochen, SMS versandt oder empfangen hat und welche IMEI-Nummer die Mobiltelefone haben.
/ Achim Sawall
9 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bild: Deutsche Telekom

Die Grünen haben die Praxis der Deutschen Telekom, Vodafone und E-Plus, die Verkehrsdaten der Kunden bis zu sechs Monate lang zu erfassen, als rechtswidrig bezeichnet. Eine interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Mobilfunkbetreiber hatte die umstrittenen Praktiken heute offengelegt .

"Die Liste der Staatsanwaltschaft(öffnet im neuen Fenster) deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten wie den Standortdaten schlicht rechtswidrig sein" , sagte Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen. Das Telekommunikationsgesetz erlaube die Speicherung von Verkehrsdaten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausschließlich dann, wenn diese abrechnungsrelevant sind, führte von Notz aus.

"Die Speicherungspraxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter" , erklärt Jan Korte, Innenexperte der Fraktion Die Linke. "Ich erwarte, dass T-Mobile, Vodafone und E-Plus umgehend alle unzulässig gespeicherten Daten löschen und sich wie O2 an Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten."

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung stünden jetzt in der Pflicht, zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer Schutzlücke keine dreiste Lüge ist. Alle Nutzerdaten aus den Mobilfunknetzen seien längst vorhanden, "illegal auf Vorrat gespeichert" .

Nun müsste schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten speicherten, ob diese Daten durch Polizei und Geheimdienste angefordert, für welche Zwecke sie zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten.

Er erwarte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte tätig werde und dass die Datensammelwut der deutschen Telekommunikationsbranche auch gerichtliche Folgen haben werde.


Relevante Themen