Vorratsdatenspeicherung: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Mit der Anforderung einer Stellungnahme ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet worden. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa(öffnet im neuen Fenster) . Sollte die Kommission mit den Erklärungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht zufrieden sein, könnte nach einer weiteren Stufe eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden.
Das hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage unter der Nummer 2011/2091 veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Ebenso ist die Vereinbarkeit der Richtlinie, die aus dem Jahr 2006 stammt, mit anderen EU-Verträgen noch nicht auf europäischer Ebene richterlich geklärt. Auch ein Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Richtlinie, der im April 2011 vorgelegt wurde, brachte dazu keine Klarheit - Datenschützer sprechen sich weiterhin für eine völlige Abschaffung von Vorratsdaten aus.
Das 2007 beschlossene deutsche Gesetz wurde vom Verfassungsgericht im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil die Große Koalition bei der Umsetzung noch über die EU-Vorgaben hinausgegangen war. Seitdem ringt die Politik um eine neue Umsetzung im Rahmen der Vorgaben des Verfassungsgerichts. Einen ersten Vorschlag für eine Neuregelung gibt es bereits, er wurde von der Netzgemeinde mit Empörung zur Kenntnis genommen.
Im Januar 2011 hatte die Neue Richtervereinigung erklärt , dass es keinen Zwang gebe, die Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Richtlinie wieder einzuführen. Im EU-Vertrag Artikel 114, Absatz 4, ist geregelt, dass die Mitgliedstaaten nicht alle Harmonisierungen zwingend umsetzen müssen, wenn dies dem nationalen Recht entgegensteht und die nationalen Regelungen dem Grundrechtsschutz dienen.
[von Nico Ernst und Achim Sawall]