Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwei Zero-Rating-Optionen deutscher Mobilfunkanbieter für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Stream On und Vodafone Pass verstoßen gegen die Netzneutralität.
In unterversorgten Regionen sollte nur ein Netzbetreiber die Versorgung sicherstellen und den anderen Betreibern Zugang über passives Infrastruktursharing geben.
Die Amazon-Zusteller sind oft bei Subunternehmen oder Leiharbeitsfirmen eingestellt. Hier werde unter Mindestlohn in Scheinselbständigkeit gearbeitet, urteilen die Gewerkschaften.
Weil einige an der O-RAN Alliance beteiligten Unternehmen auf die Entity-Liste gekommen und von den USA boykottiert worden sind, ist Nokia vorsichtig und pausiert.
In dieser Woche hat die Bundesnetzagentur festgelegt, was die harten 5G-Sicherheitsanforderungen konkret bedeuten. Bereits verbaute Technik ist offenbar gar nicht betroffen.
Wenn die technischen Vorgaben der Bundesnetzagentur fertig sind, wird die Implementierung mehrere Monate dauern. Missbrauch von Cell Broadcast durch Hacker soll verhindert werden.
Schäden an getrenchter Glasfaser seien durch eine ordentliche Vorarbeit ausgeschlossen, erklärt die Telekom. Wer das nicht einhalte, sei selbst für Schäden verantwortlich.