Verbraucherzentrale: Messtool der Bundesnetzagentur soll auch mit WLAN laufen

Der Vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) kritisiert die Beschränkung der Nutzung des Messtools der Bundesnetzagentur auf LAN-Anbindung und fordert die gleichwertige Nutzung über WLAN. Das geht aus einer Stellungnahme des Verbands an die Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) hervor. Kunden können künftig ihren Tarifpreis mindern oder den Internetvertrag außerordentlich kündigen, wenn die Datenrate nicht erreicht wird.
Verbraucher, die Tablets oder Notebooks ohne LAN-Anschluss nutzen, würden durch die Beschränkung auf LAN schlechter gestellt, argumentieren die Verbraucherschützer. Entweder könnten sie das Messtool für einen verbindlichen Nachweis überhaupt nicht verwenden oder müssten zusätzliche Hardware anschaffen. Technisch sei es zudem möglich, die WLAN-Verbindungsqualität zu überwachen, so dass eine Messung nur ab einem bestimmten Qualitätswert möglich sei. Ferner sei die Nutzung des Internets über WLAN heutzutage die Standardverbindung im Alltag. Dagegen fordere Paragraf 57 Absatz 4 des TKG ausdrücklich keine Laborbedingungen für die Feststellung von Abweichungen der Datenrate. Als Grundlage für die Messung sollte von der alltäglichen Nutzung des Internetanschlusses ausgegangen werden, die zum Großteil über WLAN erfolgt.
Messen sollte einfach gehen
Als Kompromiss für die Nutzung im WLAN-Betrieb könne die Bundesnetzagentur alternative Messanforderungen festlegen, wie beispielsweise eine höhere Mindestzahl an Messungen, schlägt der Vzbv vor.
Am 01. Dezember dieses Jahres treten neue Verbraucherschutzrechte im Telekommunikationsmarkt in Kraft. Die Entwürfe der Bundesnetzagentur sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die neuen Durchsetzungsrechte konkretisieren, was der Vzbv kommentiert. In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des Vzbv jedoch dringend Anpassungen. So sollte das Messtool auch über den Browser zugänglich sein. Auch eine Automatisierung der Messkampagne sei erforderlich, derzeit sind nur manuelle Messungen vorgesehen. Die Bundesnetzagentur erklärte, bei automatisierten Messungen könnten ungewollte parallele Datenverkehre auftreten, zum Beispiel durch paralleles Streaming von Filmen, die einen negativen Einfluss auf die Messungen haben.