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Sabrina Meng: Freilassung von Huawei-Finanzchefin verhindert US-Blamage

Laut Experten läuft die Vereinbarung von Huaweis Finanzchefin Sabrina Meng mit der US-Justiz auf einen Freispruch hinaus.
/ Achim Sawall
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Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou nach dem Prozess in Vancouver (Bild: Don MacKinnon/AFP via Getty Images)
Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou nach dem Prozess in Vancouver Bild: Don MacKinnon/AFP via Getty Images

Nach dem Ende des Auslieferungsverfahrens gegen Huaweis Finanzchefin und Tochter des Firmengründers Sabrina Meng (Meng Wanzhou) in Vancouver kommen Rechtsexperten zu dem Ergebnis, dass die US-Justiz de facto ihre Anklagepunkte fallen lassen musste, ohne etwas Verwertbares für weitere Verfahren gegen Huawei in der Hand zu haben. Meng war Ende September nach einem knapp dreijährigen Auslieferungsverfahren nach China zurückgekehrt . Zuvor nahm sie per Videokonferenz an einer Verhandlung eines New Yorker Gerichts teil, in der eine über mehrere Wochen lang ausgehandelte Vereinbarung ihrer Anwälte mit US-Bundesstaatsanwälten beschlossen wurde.

Der in China tätige US-amerikanische Rechtsanwalt Robert Lewis(öffnet im neuen Fenster) analysierte auf der internationalen Rechtswissenschaftsplattform Lexology die Details(öffnet im neuen Fenster) und kam zu dem Ergebnis, dass der Vergleich für Meng sehr vorteilhaft sei. Die Form des Kompromisses, den Meng eingegangen ist, ist ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement (DPA), was sich am besten mit einer "Vereinbarung über einen Aufschub der Anklage" übersetzen lässt. Lewis hob diese Form des Vergleichs von zwei anderen ab: einem Plea Deal, was einem Schuldeingeständnis gegen eine mildere Strafe entspricht, und einem Non Prosecution Agreement (NPA), einer Vereinbarung, bei der auf eine Anklage gänzlich verzichtet werden würde. Der eingegangene DPA liegt zwischen diesen beiden anderen Vereinbarungen, sei aber in der konkreten Ausgestaltung in diesem Falle de facto sehr viel näher an einem NPA.

USA wollten Schuldeingeständnis

Noch eine Woche vor der Einigung hatte die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf die kanadische Tageszeitung The Globe and Mail berichtet(öffnet im neuen Fenster) , dass die US-Justiz und Mengs Anwälte sich in Gesprächen befänden, in denen die US-Justiz signalisierte, das "Auslieferungsersuchen und ein Strafverfahren gegen Meng einzustellen, wenn sie sich schuldig bekenne und eine hohe Geldstrafe zahle" .

Die US-Justiz wollte offensichtlich ein Schuldeingeständnis und eine hohe Geldstrafe als Plea Deal durchsetzen. Bei einem Schuldbekenntnis, erklärte Lewis "wird eine förmliche strafrechtliche Verurteilung in das Strafregister des Angeklagten eingetragen, was eine Vielzahl negativer Nebenfolgen nach sich ziehen kann. Ein Unternehmen, das sich schuldig bekennt, kann von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, Geschäftslizenzen können entzogen werden usw. (...) In einigen extremen Fällen kann dies als 'unternehmerische Todesstrafe' für ein Unternehmen und als 'zivilrechtliche Todesstrafe' für eine Einzelperson angesehen werden, der durch eine Verurteilung wichtige Rechte vorenthalten werden."

Die US-Justiz, die unter Einbeziehung der kanadischen Kronanwaltschaft, Meng aus Kanada in die USA ausliefern lassen wollte, um sie zu verurteilen, war aber nicht in der Lage, ein Schuldeingeständnis gegen eine milde Strafe auszuhandeln. Denn im Rahmen des DPA hatte Meng sich "nicht schuldig" bekannt. Sie hat zwar ein Fehlverhalten eingeräumt(öffnet im neuen Fenster) , aber nicht jedes Fehlverhalten ist eine Straftat.

Bei einem DPA-Deal, erklärte Lewis, wird eine Anklage für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwei bis drei Jahre eingefroren und es werden Bedingungen festgelegt, die in dem Zeitraum von den Angeklagten einzuhalten sind. Werden die Bedingungen erfüllt, wird die Anklage fallen gelassen. Die Bedingungen sind in Mengs Fall also außergewöhnlich weich. Harte Bedingungen wären etwa eine hohe Geldstrafe oder die Bereitschaft, in anderen Strafverfahren mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren und gegen andere Beschuldigte auszusagen. Lewis verwies darauf, dass in vergleichbaren Fällen, wo es um Verstoß gegen US-Sanktionen geht, die Bank HSBC zwei Milliarden US-Dollar Strafe zahlen musste, oder ZTE 1,4 Milliarden US-Dollar Strafe. Bei Meng ist keinerlei Geldstrafe vereinbart worden.

Anklage gegen Meng wird verschwinden

Da gegen den Konzern Huawei zahlreiche weitere Anklagen in den USA laufen, hätte die US-Justiz zumindest versuchen können, dass Meng in diesen Strafverfahren gegen ihre Firma kooperiert. Aber auch in diese Richtung scheint nichts vereinbart zu sein. Auch wenn Meng ein Fehlverhalten eingeräumt hat, indem irreführende Angaben über das Verhältnis Huaweis zu einer iranischen Tochterfirma Skycom gemacht wurden, ist dieses Eingeständnis strafrechtlich laut dem New Yorker Wirtschaftsstrafverteidiger Roland Riopelle nicht verwertbar. Reuters(öffnet im neuen Fenster) sagte er: "Wenn Meng nicht für ein Kreuzverhör zur Verfügung steht, ist ihre Aussage mit ziemlicher Sicherheit kein zulässiges Beweismittel."

In ähnlich gelagerten Fällen rufe die Staatsanwaltschaft üblicherweise Personen wie Meng in den Zeugenstand, um über ihre Vereinbarungen mit der Regierung auszusagen. Wenn Meng jedoch nicht vor Gericht erschiene, könne Huawei nicht von seinem Recht Gebrauch machen, sie zur Rede zu stellen, wie es der 6. Zusatzartikel der US-Verfassung vorsieht. "Wenn sie nicht zurückkommt und niemand die Möglichkeit hat, sie ins Kreuzverhör zu nehmen, ist das unzulässig" , sagte Charles Stillman, ein weiterer New Yorker Verteidiger, laut Reuters.

Meng habe also nur ein strafrechtlich irrelevantes Fehlverhalten eingeräumt und darf bis Anfang Dezember 2022, also noch etwa 14 Monate, diese Aussage nicht öffentlich widerrufen. Danach wird die Anklage ohne weitere Konsequenzen für sie fallen gelassen.

Das für die USA unbefriedigende Verhandlungsergebnis scheint nur vor dem Hintergrund des Verlaufs des Auslieferungsverfahrens im kanadischen Vancouver erklärbar. Hier hatte die kanadische Richterin erhebliche Zweifel durchblicken lassen , ob der Betrugsvorwurf, der Meng gemacht wurde, auch nur in Ansätzen nachvollziehbar und plausibel sei. Letztlich bestand ein nicht unerhebliches Risiko, dass die kanadische Richterin den US-Auslieferungsantrag als unlogisch und fehlerhaft ablehnt, womit man selbst an der eigentlich niedrigen Hürde für eine Auslieferung gescheitert wäre.

Nur so scheint nachvollziehbar, dass die US-Justiz Meng mit diesem Minimal-Deal ohne jegliches Schuldeingeständnis davon kommen ließ. Eine Ablehnung der Auslieferung durch Kanada wäre wohl eine Blamage für die USA gewesen.


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