IT und Kommunikation: Umstrittener Springer-Artikel erhält Journalistenpreis
Prämiert wurde ein Artikel der Welt zu China, gegen den das Landgericht Frankfurt presserechtlich eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Das machen Sieger und die Preisrichter aber nirgends transparent.
Der in der Kategorie IT und Kommunikation mit dem Deutschen Journalistenpreis ausgezeichnete Welt-am-Sonntag-Artikel "Chinas heimliche Propagandisten" enthält mehrere umstrittene Aussagen. Das hat Golem.de aus informierten Kreisen erfahren.
- IT und Kommunikation: Umstrittener Springer-Artikel erhält Journalistenpreis
- Für Springer ist Presserecht zweitrangig
Die Verbreitung dieser Passagen wurde dem Axel-Springer-Verlag vom Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung vom 2. August untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar. Der Axel-Springer-Verlag, zu dem die Welt am Sonntag gehört, hat bereits zuvor außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einer anderen Passage des Artikels abgegeben.
Golem.de konnte Dokumente, die dies belegen, einsehen. Zudem wurde der gesamte Sachverhalt vom Anwalt der Geschädigten, Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei in Frankfurt, die auch die Grünen-Politikerin Renate Künast vertritt, Golem.de bestätigt.
Die untersagten Passagen betreffen allesamt die junge Studentin und Social-Media-Influencerin Navina Heyden, der in dem Artikel nachgesagt wird, sie sei Teil einer geheimen Propagandakampagne Chinas. Golem.de sagte sie über ihren Anwalt: "Ich empfinde es als befremdlich, dass ein Artikel, für den eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und der vom Landgericht Frankfurt als rechtswidrig eingestuft wurde, vorbehaltlos einen Preis erhält. Ein Presseartikel, bei dem die Journalisten vorsätzlich presserechtliche Standards verletzen, ist ein Fall für den Presserat und nicht für eine Preisverleihung. Der Deutsche Journalistenpreis sollte sich dazu erklären, inwieweit diese Umstände bei der Preisverleihung berücksichtigt wurden."
Der Welt-Artikel thematisiert - überwiegend oberflächlich - eine ganze Reihe von unbeholfenen PR- und Lobbymaßnahmen der herrschenden Klasse in China, um den Ruf des Landes in westlichen Ländern und insbesondere Deutschland zu verbessern: vom chinesischen Auslandsfernsehen über einen unbekannten Provinzfernsehsender in Rheinland-Pfalz bis hin zu Lobbyisten, die für chinesische Firmen tätig sind, oder der als Gegenpol zur pro US-amerikanischen Atlantik-Brücke gegründeten China-Brücke. Teilweise bleibt der Artikel einen klaren Zusammenhang mit staatlicher Propaganda oder staatlichem Handeln schuldig.
Navina Heyden wird zur Last gelegt, sie sei über ihre Social-Media-Kanäle Teil einer "verborgenen Streitmacht im Netz", des "am besten getarnten Teils von Chinas Medienstrategie in Europa". Tatsächlich führt Heyden an, dass 90 Prozent der Einwohner Chinas angeblich hinter der Regierung stünden, der sie als "meritokratischen Demokratie" den Vorzug vor "unserer Wahl-Demokratie" mit ihren "Regierungskrisen" gibt.
Weil sie das nicht zur Spionin macht, musste Springer etwas mehr aufbieten. Eine Passage musste gelöscht werden, in der behauptet wurde, Heyden habe bei dem Gespräch mit der Welt von ihrem rund zehn Jahre älteren chinesischen Lebensgefährten Stichworte vorgegeben bekommen. Um den heimlichen Einfluss der chinesischen Führung auf die öffentliche Meinung im Westen zu belegen, wird das Bild einer jungen deutschen Frau gezeichnet, die nachplapperte, was ein chinesischer Mann ihr vorsagt. Doch dies scheint sich so nicht zugetragen zu haben, zumindest darf dies nach strafbewehrter Unterlassungserklärung nicht mehr behauptet werden.
China betreibt eine Politik der Unterdrückung nationaler Minderheiten und der Spaltung
Die anderen vom Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagten Passagen betreffen Äußerungen zur Unterdrückung der uigurischen Minderheit in der chinesischen Provinz Xinjiang. So wurde Heyden im ursprünglichen Artikel unterstellt, sie habe "Berichte über die Unterdrückung der Uiguren als Erfindung" bezeichnet. Diese Behauptung ist Springer untersagt worden. Die neue Version behauptet dann nur noch, die Influencerin bezeichne "Berichterstattung über die Unterdrückung der Uiguren in europäischen Medien als zensiert". Verlinkt wurde auf einen Tweet Heydens, nach dem zwei Wissenschaftler den Vorwurf des Völkermords an den Uiguren für unbegründet hielten, was in vielen großen Medien nicht berichtet werde.
In einem weiteren Absatz ist Springer ebenfalls eine Passage untersagt worden, bei der Heyden und Gleichgesinnten eine Verharmlosung der Unterdrückung der uigurischen Minderheit unterstellt wird.
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Solange die "Welt" keine andere Erklärung/handfeste Belege für die Vorwürfe vorbringt...
Ich persönlich habe kein schlechtes Gewissen bestimmte moralische Punkte anderen...
Genau darauf wollte ich hinaus. Die Frau verbreitet selbst munter frei erfundene...
Der Artikel kam ja in der Welt, dem journalistischen Feigenblatt des Springer-Verlags.