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Telefónica: 1&1 braucht angeblich keine weitere Frequenzauktion

Beim Versuch, eine neue Frequenzauktion zu verhindern, findet Telefónica ungewöhnliche Argumente. 1&1 sei mit der vergangenen Auktion noch lange nicht fertig.
/ Achim Sawall
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Harald Geywitz von der Telefonica mit Kollegen aus der Chefetage (Bild: Telefonica)
Harald Geywitz von der Telefonica mit Kollegen aus der Chefetage Bild: Telefonica

1&1 benötige keine weitere Frequenzauktion, weil der neue Netzbetreiber mit der Erfüllung der Auflagen aus der vergangenen Auktion beschäftigt ist. Das erklärte Harald Geywitz(öffnet im neuen Fenster) , Repräsentant Berlin des Basecamps der Telefónica und Lobbyist des Konzerns. Der Neueinsteiger sei "ohnehin noch bis 2030 damit beschäftigt, die Auflagen aus der letzten Frequenzauktion 2019 durch Ausbau in Städten zu erfüllen" .

1&1 sei es gelungen, "eine National Roaming-Vereinbarung mit Telefónica abzuschließen, die sehr langfristig angelegt ist. So kann das Unternehmen seinen Endkunden bundesweit Mobilfunkleistungen bereitstellen" , erklärte Geywitz.

Welche neue Frequenzauktion

Die nächste anstehende Frequenzauktion soll im Jahr 2023 oder 2024 abgehalten werden. Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte für einige wichtige Frequenzbereiche aus. Versteigert werden soll das Spektrum bei 800 Megahertz, 1,8 und 2,6 Gigahertz. Diese Frequenzen sind heute für LTE im Einsatz.

In Deutschland liegt bei 800 MHz der LTE-Coverage-Layer mit wichtigen Flächenfrequenzen für die Versorgung auf dem Lande. 1,8 GHz dient als GSM/LTE Capacity Layer und 2,6 GHz ist ebenfalls ein Capacity Layer. Mit dem Unternehmen 1&1 gibt es einen vierten potenziellen Bieter.

Der Leiter des Basecamps von Telefónica positioniert sich wie alle anderen Netzbetreiber gegen eine Auktion der Bereiche. Eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte "bis mindestens 2033 sei notwendig" , betonte Geywitz.

Diese Verlängerung für die Mobilfunknetzbetreiber sei nicht umsonst. Die entsprechende Frequenzgebührenverordnung wurde erst jüngst angepasst. Telefónica wollte auf Nachfrage von Golem.de keine Angaben dazu machen, was dann gezahlt werden müsse. "Herrin dieser Gebührenverordnung" sei die Bundesnetzagentur.


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