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Bundesverwaltungsgericht: 5G-Auktion wird erneut vor Gericht geprüft

Die Klage gegen die 5G -Auktion im Jahr 2019 wird neu verhandelt. Damit ist die komplette Vergabe erneut in Frage gestellt.
/ Achim Sawall
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Das Bundesverwaltungsgericht lässt 5G-Auktion neu prüfen. (Bild: Bundesverwaltungsgericht)
Das Bundesverwaltungsgericht lässt 5G-Auktion neu prüfen. Bild: Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht will erneut prüfen lassen, ob das Bundesverkehrsministerium bei der 5G-Auktion im Jahr 2019 versucht hat, rechtswidrig Einfluss zu nehmen. Das gab das Gericht am 21. Oktober 2021 bekannt(öffnet im neuen Fenster) (BVerwG 6 C 13.20). Es verwies die Klage des Netzbetreibers EWE Tel deshalb zurück an das Verwaltungsgericht Köln.

Es müsse geklärt werden, ob die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln "frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern" gewesen sei.

Zudem könnte die Entscheidung der Bundesnetzagentur maßgeblich durch eine außerhalb getroffene Absprache zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den drei bestehenden Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica motiviert gewesen sein.

Dabei hätten sich die Netzbetreiber laut Bundesverwaltungsgericht möglicherweise unter der Bedingung "investitionsfördernder Rahmenbedingungen" wie des Verzichts auf eine strengere Diensteanbieterverpflichtung zur Schließung von 4G-Versorgungslücken bereiterklärt.

Im Jahr 2019 ersteigerten die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica für zusammen 5,5 Milliarden Euro Spektrum für ihre 5G-Netze. 1&1 Drillisch, eine Tochterfirma von United Internet, will vierter deutscher Netzbetreiber werden und bezahlte für ihr erstes eigenes Spektrum im Jahr 2019 rund 1,1 Milliarden Euro.

Die Bundesnetzagentur erklärte, ihre Entscheidung für die Regeln der Vergaben seien aufgrund "fachlicher Erwägungen getroffen" worden, und man habe der Politik nichts zugesagt. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums betonte, dass es keine Weisung gegeben habe "und auch sonst keinen Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur" .


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