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Rechtsstreitigkeiten

Microsoft: Einigung in weiterer Sammelklage

Klagen werden gegen Zahlung von rund 10,5 Millionen US-Dollar fallen gelassen. Microsoft konnte sich jetzt mit den Vertretern einer weiteren Sammelklage wegen überhöhter Windows-Preise einigen. Microsoft wird dabei US-Käufern, die Windows bis zum 30. April 2003 direkt bei Microsoft z.B. über die Website des Unternehmens oder andere Direkt-Marketing-Kampagnen erworben haben, einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten.
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IBM: Neue Klage gegen SCO

SCO soll IBMs Urheberrechte verletzen. IBM verschärft sein Vorgehen gegen SCO und reicht eine weitere Gegenklage gegen SCO ein. Darin wird SCO die Verletzung von IBMs Urheberrechten vorgeworfen.
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Musikindustrie verklagt grundlos 65-jährige Großmutter

Keine Entschuldigung, keine Wiedergutmachung. Nach einem Bericht der Electronic Frontier Foundation wurde die 65-jährige Amerikanerin Sarah Ward von der Musikindustrie mit der Begründung verklagt, sie habe in KaZaA illegal Musik getauscht. Sie gehörte damit zu den 261 Personen, die von der Industrie wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen verklagt wurden.
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Kostspieliger SMS-Flirt-Dienst nach Urteil gesperrt

Vermeintliche Kontaktanbahnung reine Abzocke. Ein Hamburger SMS-Chat-Dienst warb in Zeitungsanzeigen neben dem Bild einer attraktiven Frau mit der Vermittlung von SMS-Dates für nur 80 Cent pro SMS. Wenn Kunden auf eine derartige Anzeige reagieren, erhalten sie eine Antwort-SMS mit vorformulierten Texten aus einem Call-Center. Womit die Kunden nicht rechnen: Allein die erste Kontaktaufnahme über die in der Anzeige angegebene Mobilfunknummer löst eine Rechnung über 49,95 Euro aus. Nun gab es ein Gerichtsurteil des Landgerichts München I in der Sache.
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Immer noch Gerichtsentscheidungen zu "Webspace"

LG Düsseldorf: "Webspace-Abmahnungen waren nicht offensichtlich unbegründet". Der Inhaber der Marke "Webspace" mahnte am 29.07.1999 einen Wettbewerber ab. Dieser lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab und machte seinerseits Anwaltskosten in Höhe von 1.286,21 DM geltend.
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Zuxxez sieht sich als Sieger im Streit mit der GameStar

Gegendarstellung in der kommenden Ausgabe. Der Spielehersteller Zuxxez stellt sich im Rechtsstreit mit der Spielezeitschrift GameStar der Darstellung des Blatts entgegen. GameStar hatte in einer Pressemitteilung erklärt, im Rechtsstreit mit Zuxxez um einen Testbericht zum Spiel "KnightShift" gewonnen zu haben. Zwar hatte GameStar kleine Fehler im Testbericht eingeräumt, aber klargestellt, dass diese keinen Einfluss auf die Wertung des Titels gehabt hätten.
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Offenbar massive Kurspflege durch MobilCom-Gründer Schmid

Firma von Schmids Ehefrau sorgte für Spitzenumsätze. Ex-MobilCom-Chef Gerhard Schmid und seine Ehefrau Sybille Schmid-Syndram haben den Aktienkurs des eigenen Unternehmens offenbar über Jahre hinweg durch gewaltige Kauf- und Verkaufsaufträge an den Börsen beeinflusst. Das berichtet der Spiegel in seiner jüngsten Ausgabe unter Berufung auf Ermittlungsakten der Kieler Staatsanwaltschaft.
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Beschwerde-Formular gegen Microsoft ist online

Meldungen über Kartellrechtsverletzungen per Web-Formular. Die mit dem Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft beauftragten Generalstaatsanwälte haben ein Online-Formular erstellt, mit dessen Hilfe Personen Informationen über mögliche Kartellrechtsverletzungen seitens Microsoft vermelden können. Die Informationen werden dabei anonym abgegeben.
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Intergraph legt Rechtsstreit mit Texas Instruments bei

TI lizenziert PIC-Technologie. Intergraph und Texas Instruments (TI) haben ihren Rechtsstreit um die patentierte Intergraph-Mikroprozessortechnik beigelegt. Texas Instruments hat nun eine Lizenzvereinbarung getroffen, die Mikroprozessortechnik "Parallel Instruction Computing" (PIC) nutzen zu dürfen. PIC soll für die TMS320C6000-Prozessorfamilie genutzt werden, um die Hardwarekomplexität zu senken und Design und Umsetzung zu beschleunigen.
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Warnung vor "Sündeneingeständnis" gegenüber Musikindustrie

Amnestie-Programm der RIAA birgt Gefahren. Zeitgleich mit der Klage gegen 261 private Nutzer von Tauschbörsen hat die Recording Industry Association of America (RIAA) auch eine Art "Amnestie-Programm" für Nutzer von Kazaa und Co. aufgelegt: Wer verspricht, nie wieder Filesharing-Programme für Urheberrechtsverletzungen zu nutzen, soll straffrei ausgehen. Unterzeichnet man diese Erklärung, muss man unter Umständen allerdings zukünftig noch mit Problemen ganz anderer Art rechnen.
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Microsoft zahlt Be aus

Anti-Trust-Verfahren für rund 25 Millionen US-Dollar beendet. Der Betriebssystemhersteller Be und Microsoft haben nach eigenen Angaben ein Abkommen geschlossen, nach dem die seit Februar 2002 schwelende Anti-Trust-Klage, die Be angestrengt hatte, zurückgenommen wird.
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Betriebsrat muss Internetzugang gestellt werden

Bundesarbeitsgericht bestätigt Vorinstanz. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein bestätigt, wonach dem Betriebsrat einer Firma Zugang zum Inter- und Intranet gewährt werden muss (7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03).
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Kazaa lässt zahlreiche Links bei Google sperren

Sharman Networks bezieht sich auf DMCA. Wer bei der Suchmaschine Google den Begriff Kazaa eingibt, wird sich eventuell über das Ergebnis wundern - abgesehen von der offiziellen Betreiber-Seite von Sharman Networks bekommt man kaum noch relevante Ergebnisse angezeigt. Grund dafür ist eine von Sharman Networks eingereichte Klage, die zur Folge hat, dass Google eine Reihe von Suchergebnissen nicht mehr anzeigt.
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Gesellschaft für Informatik kontra Amazon-Patent

Amazon-One-Click-Patent ungültig? Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. einlegen lassen. Dabei handelt es sich um einen Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und umstrittenen "Amazon-One-Click-Patent". In Europa wurde nun ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes "Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger..." patentiert.
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Amazon wehrt sich gegen E-Mail-Fälscher

Erste Einigungen mit Spam-Versendern. Amazon.com hat elf Prozesse in den USA und Kanada angestrengt, bei denen es um E-Mails geht, die von Spammern verschickt wurden und in denen sie Amazon als Absender angeben. Als Abschreckung gegenüber Nachahmern des so genannten Spoofings fordert Amazon Millionenstrafen in Form verschärfter Schadensersatzforderungen.
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Modchip-Klage: Lik Sang International und Sony einigen sich

Rechtsstreit mit Nintendo und Microsoft läuft weiter. In der von Nintendo, Microsoft und Sony im Oktober 2002 angestrengten, aber später in drei Verfahren getrennten Modchip-Sammelklage gegen den Videospielzubehöranbieter Lik Sang International gab es nun eine Einigung mit Sony. Nintendo hatte seine Klage im Juni 2003 in erster Instanz gewonnen, die ehemalige Lik-Sang-Geschäftsführung hatte kurze Zeit später Berufung im zuständigen Gericht in Hongkong eingelegt.
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Verfügung gegen DeCSS verstößt nicht gegen Verfassung

California Supreme Court bestätigt einstweilige Verfügung gegen Andrew Bunner. Die gegen Andre Bunner ergangene einstweilige Verfügung im Streit um die DVD-Entschlüsselungssoftware DeCSS verstößt nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu diesem Schluss kam jetzt das oberste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien in einer Mehrheitsentscheidung.
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Patentstreit zwischen Palm und E-Pass geht weiter

Berufungsgericht sieht E-Pass-Patent nicht nur für kreditkartengroße Geräte. Wie E-Pass Technologies mitteilt, wurde die Patentklage von E-Pass gegen Palm von einem US-Berufungsgericht für gültig erklärt. Noch im August 2002 sprach ein kalifornisches Bezirksgericht Palm davon frei, eine Patentverletzung gegen E-Pass begangen zu haben. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an das Bezirksgericht zurückverwiesen. Außerdem ist eine Anklage gegen Microsoft und Hewlett-Packard anhängig.
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Efilme.de - Filmraubkopierer aufgeflogen

Staatsanwaltschaft beendet groß angelegten Raubkopie-Handel. In Düsseldorf gelang Ermittlern einer der bislang größten Schläge gegen Raubkopierer. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Cottbus beschlagnahmte die Düsseldorfer Kriminalpolizei vorvergangenen Freitag in einem Rechenzentrum einen illegal betriebenen Netz-Server, schreibt der Spiegel.
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FSF: SCO verliert den Verstand

Eben Moglen geht mit SCO-Anwalt Mark Heise hart ins Gericht. Eben Moglen, Justiziar der Free Software Foundation und Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School, greift Mark Heise, Anwalt von SCO im Verfahren gegen IBM, scharf an. Dieser hatte gegenüber dem Wall Street Journal behauptet, die von der Free Software Foundation herausgegebene GNU General Public License, unter der auch Linux steht, sei ungültig, da sie gegen US-Bundesrecht verstoße.
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GEMA: Provider sollen sich wegen Tauschbörsen verantworten

Ist Musikpiraterie gleichzusetzen mit Kinderschändern und Nazis? Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, hat die Popkomm 2003 eröffnet und forderte mit einem drastischen Vergleich dazu auf, beim Kampf gegen die Musikpiraterie im Internet die Provider als Zugangsvermittler in die Verantwortung zu nehmen.
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SCO kündigt IBM weitere Verträge und nennt Details

"IBM hat Linux um eigenen Code erweitert und damit gegen SCOs Rechte verstoßen". SCO legt im Streit mit IBM einmal mehr nach und kündigte jetzt der IBM-Tochter Sequent Computer Systems den Vertrag bezüglich des UNIX System V. Laut SCO hätten Sequent bzw. IBM Quelltexte und Entwicklungsmethoden in unerlaubter Art und Weise in Linux integriert.
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Microsoft muss 520,6 Mio US-$ wegen Patentverletzung zahlen

Internet Explorer verletzt Patent der Universität Kalifornien. Microsoft hat in seinem Web-Browser Internet Explorer unerlaubt patentierte Techniken verwendet, wie ein US-Bezirksgericht entschied und Microsoft zur Zahlung von 520,6 Millionen US-Dollar verurteilte. Geklagt hatte die Firma Eolas, ein Spin-Off der Universität Kalifornien, das entsprechende Patente von der Universität lizenziert hat.
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SCO soll die GPL und Patente von IBM verletzt haben

SCO: IBM soll Abstand von der GPL nehmen. Wie bereits am Donnerstag, den 7. August 2003, berichtet, hat IBM nun seinerseits SCO verklagt. US-Medienberichten zufolge wirft IBM SCO unter anderem vor, gegen vier Patente von IBM als auch gegen die GNU General Public License (GPL) verstoßen zu haben.
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IBM verklagt nun SCO

IBM setzt sich mit Klage gegen SCO zur Wehr. IBM setzt sich im Streit mit SCO jetzt offenbar zur Wehr und verklagt nun seinerseits SCO, das berichten US-Medien und die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf einen nicht namentlich genannten IBM-Sprecher.
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SuSE will Red Hat gegen SCO unterstützen

SuSE sieht SCO in Deutschland gestoppt. Der deutsche Linux-Distributor SuSE begrüßt Red Hats Vorgehen gegen SCO. Man werde in Kürze entscheiden, wie man Red Hat zudem bei deren Klage gegen SCO unterstützen kann, teilte das Unternehmen jetzt mit.
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EU-Kommission gibt Microsoft letzte Chance

Kommission fordert Trennung von Windows und Windows Media Player. Die Europäische Kommission hat Microsoft eine letzte Gelegenheit für eine Stellungnahme eingeräumt, bevor sie ihre Untersuchung abschließt. Nach Ansicht der Kommission bestätigen die bei Verbrauchern, Lieferanten und Wettbewerbern gesammelten Beweise die bisherigen Ergebnisse der Kommission: Demnach nutzt Microsoft seine beherrschende Stellung bei PCs, um diese durch die Verknüpfung von Windows Media Player und Windows auf einfache Server zu übertragen. Damit schwäche Microsoft den Wettbewerb, hemme Produktinnovationen und schränke letztendlich die Verbraucherwahl ein.
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SCO verlangt ab 699,- US-Dollar pro Linux-Server und CPU

SCO nennt Einführungspreise für seine "Linux-Lizenz". Die SCO Group hat weitere Details zu ihrem geplanten Lizenzprogramm für Linux veröffentlicht. Das Unternehmen bietet ab sofort mit der "SCO Intellectual Property License for Linux" eine so genannte Run-Time-Lizenz für Linux an, die es erlaubt, Linux einschließlich dem von SCO beanspruchten Code im Linux-Kernel in binärer Form zu verwenden. Allerdings sind die von SCO erhobenen Ansprüche bislang nicht bewiesen und nach Ansicht von Linux-Vertretern rechtlich sehr fragwürdig.
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Red Hat verklagt SCO

Klage soll SCOs Angriffe auf Linux stoppen. Red Hat greift in den Streit um die von SCO ins Feld geführten angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Linux ein und verklagt seinerseits SCO. Red Hat will auf diesem Weg demonstrieren, dass Red Hats Techniken keine Rechte von SCO verletzen und zugleich SCO für die - nach Auffassung von Red Hat - ungerechtfertigt erhobenen Ansprüche zur Rechenschaft ziehen.
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OSDL bezieht Stellung zu SCOs Vorwürfen

Eben Moglen weist im Namen des OSDL die Ansprüche von SCO zurück. Das Open Source Development Lab (OSDL) hat auf SCOs Lizenzforderungen gegenüber Linux-Nutzern reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht. In dem Papier weist Professor Eben Moglen die Vorwürfe seitens SCO zurück und sieht keine Grundlage für die Lizenzforderungen, die das Unternehmen gegenüber Linux-Nutzern erhebt. Das OSDL will mit dieser Stellungnahme Linux-Nutzern die Angst vor möglichen rechtliche Konsequenzen nehmen.
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Suns Scott McNealy warnt vor Linux

"Viele Unternehmen werden sehr enttäuscht sein". Scott McNealy, Chairman, Präsident und CEO von Sun Microsystems, hat vor den rechtlichen Folgen der Nutzung von Open-Source-Software gewarnt, das berichtet die US-Site Infoconomy. McNealy habe auf Suns Technology Forum in St Andrews (Schottland) vehement darauf hingewiesen, welche rechtlichen Konsequenzen der Einsatz von Open Source mit sich bringen kann.
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Steckt Microsoft hinter SCOs Kampagne gegen IBM und Linux?

IBM-Manager vermutet "Kräfte aus Redmond" hinter SCOs Anti-Linux-Kampagne. "Einige Kräfte", die vor allem aus der Gegend um Redmond stammen, versuchen die Ausbreitung des Open-Source-Betriebssystems Linux zu behindern, so zitierte ZDNet Austalia Al Zollar, IBMs General Manager für die eServer iSeries. Auch SCO sei Teil der Allianz.
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BVerfG stoppt Napster-Klage gegen Bertelsmann

Napster-Klage darf Bertelsmann vorerst nicht zugestellt werden. Bertelsmann dürfen die in den USA eingereichten Schadensersatzklagen im Streit um Bertelsmanns Unterstützung von Napster vorerst nicht zugestellt werden, das entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Demnach ist es der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde oder aber für maximal sechs Monate untersagt, die vor einem US-amerikanischen Gericht eingereichte Schadensersatzklage einer Gruppe US-amerikanischer Musikautoren- und Verlage der Bertelsmann AG in Deutschland zustellen zu lassen.
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Qualcomm verklagt Texas Instruments wegen Patentrechten

Angeblich geheime Informationen des Patentabkommens veröffentlicht. Qualcomm, ein US-amerikanisches Mobilfunk-Unternehmen, das sich mit der in den USA gebräuchlichen CDMA -Technik beschäftigt, hat mitgeteilt, dass man Texas Instruments wegen der Verletzung eines Patentabkommens verklagt hat, das beide Parteien im Dezember 2000 geschlossen hatten.
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SCOs Lizenzforderung ohne Grundlage?

Linux-Verband hält neuerlichen SCO-Vorstoß für PR-Manöver. Diverse Vertreter aus dem Open-Source- und Linux-Lager haben die in den letzten Tagen von SCO in den USA angekündigte Forderung von Lizenzgebühren für die Nutzung angeblich im Linux-Kernel enthaltenen SCO-Codes zurückgewiesen. Nach Ansicht des LIVE Linux-Verbandes entbehren die Forderungen von SCO jeder Grundlage.
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Telekom muss für Telefonzellen Fremdenverkehrsabgaben zahlen

Gericht: Telekom profitiert vom Fremdenverkehr. Zu den in einer Fremdenverkehrsgemeinde ansässigen Unternehmen, die aus dem Tourismus Vorteile ziehen und deshalb finanzielle Beiträge in Form einer Abgabe zu leisten haben, kann sogar die Deutsche Telekom gehören. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 6 A 10170/03.OVG) des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.
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Red Hat: SCOs Lizenzprogramm ist ungerechtfertigt

Ohne Beweise fehle die Grundlage für SCOs Lizenzprogramm. Als erster großer Linux-Distributor hat jetzt Red Hat auf SCOs Ankündigung reagiert, Linux-Nutzer zur Kasse bitten zu wollen. Red Hat weist darauf hin, dass es bislang weder seitens SCO noch durch ein Gerichtsurteil den Beweis gebe, dass das von SCO angekündigte Lizenzprogramm gerechtfertigt sei.
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SCO will Linux-Nutzern "helfen"

SCO: Auf 2,4 Millionen Linux-Servern läuft unsere Software. SCO hat jetzt, wie erwartet, ein Lizenzprogramm für Linux-Nutzer angekündigt. Diese sollen sich mit der Zahlung von Lizenzgebühren an SCO von deren rechtlichen Ansprüchen freikaufen können.
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SCO plant Lizenzprogramm für Linux-Nutzer

Will SCO Linux-Anwender nun zur Kasse bitten? SCO bereitet ein Lizenzprogramm für Linux-Nutzer vor, das diese vor weiteren rechtlichen Schritten seitens SCO schützen soll, das berichtet das US-Magazin InfoWorld. Nach Ansicht von SCO verletzt Linux Urheberrechte von SCO, so dass eine legale Nutzung von Linux ohne Zustimmung von SCO nicht möglich sei.
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Kurioser Rechtsstreit ums "T": Telekom vs. Team-Konzept

Gericht verneint Verwechslungsgefahr der Marken. Das Landgericht Köln hat in der Verhandlung um den so genannten "T-Streit" erste wichtige Entscheidungen gefällt. Der Antrag der Deutschen Telekom auf Verwechslungsfähigkeit ihrer eingetragenen Marken mit der von Team-Konzept wurde zwar als nicht ausreichend beurteilt. Dennoch will das Gericht den Prozess fortführen und nun letzlich über eine repräsentative Bevölkerungsbefragung über die Frage entscheiden: "Wem gehört das T?".
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Razzia gegen deutsche Musikpiraten

Drei Musikpiraten, drei Städte, drei Hausdurchsuchungen, drei Beschlagnahmungen. In den letzten Tagen wurden in drei deutschen Städten durch die zuständigen Polizeibehörden drei Musikpiraten ermittelt und gezielte Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dem konzertierten Zugriff war eine Ermittlung von Mitarbeitern der Deutschen Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) vorangegangen.
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Infineon versucht Urteil im Rambus-Fall zu kippen

Beschwerde beim US Supreme Court gegen Berufungsurteil eingereicht. Der SDRAM-Patentrechsstreit zwischen Infineon und Rambus geht vielleicht bald weiter: Infineon hat beim obersten US-Gerichtshof Beschwerde gegen das vom "United States Court of Appeals for the Federal Circuit" zu Gunsten Rambus' gefällte Urteil Beschwerde eingelegt. Stimmt der Supreme Court Infineon zu, dann wäre der Weg für eine Fortführung des für die Speicherindustrie wichtigen Verfahrens geebnet.
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Bertelsmann sieht sich trotz Napster-Kauf unschuldig

Antrag auf Abweisung der Milliardenklage gestellt. Die Bertelsmann AG will nach Informationen des Spiegel am Donnerstag, den 17. Juli 2003, beim zuständigen New Yorker Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der gegen den Medienkonzern laufenden Schadensersatz-Klagen über mehr als 17 Milliarden US-Dollar einreichen. Die Klagen stammen unter anderem von EMI und Universal, die hinter dem Napster-Kauf durch Bertelsmann eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung der Tauschbörsen-User vermuten.
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Gelbe Karte für Microsoft im Kartellrechtsverfahren

Microsoft setzt Lizenzanforderungen für Netzwerkprotokolle nur zögerlich um. Die Anklagevertreter im Kartellprozess gegen Microsoft haben ihren turnusmäßig zu erstellenden Statusbericht darüber, ob Microsoft seine im Kartellverfahren auferlegten Pflichten einhält, abgegeben. Zwar sei Microsoft bemüht und halte die Auflagen weitgehend ein, doch mit einem Punkt tut sich Microsoft offenbar schwer: dem Microsoft Communications Protocol Licensing Program (MCPP). Die von Microsoft gewählte Lizenz zur Weitergabe seiner Netzwerkprotokolle bedarf offenbar weiterer Nachbesserungen.
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Auch in Deutschland: Klagewelle gegen Musikpiraten geplant?

Deutsche Musikindustrie will Exempel statuieren. Die deutsche Musikindustrie will Raubkopierer künftig deutlich härter verfolgen, wenn im Herbst 2003 das neue Urheberrecht in Kraft tritt. Der Urheberrechtsexperte Bernhard Knies sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, bald drohten denjenigen Schadenersatzklagen, die ihre Festplatten mit urheberrechtlich geschützten Liedern zum Herunterladen öffneten.
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Free Software Foundation kritisiert SCO

Eben Moglen nimmt Stellung zu SCOs Vorwürfen gegen freie Software. Im Streit zwischen SCO und IBM meldet sich nun auch die Free Software Foundation in Person von Eben Moglen zu Wort. Zwar wolle er das eigentliche Verfahren mangels valider Informationen nicht kommentieren. Einige Aussagen von SCO-Sprechern hätten aber die Legitimität freier Software in Frage gestellt, "diese Aussagen erfordern eine Antwort", so Moglen.
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Erhöhte Vorleistungspreise für Call-by-Call vorerst gestoppt

Tele2 mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag des Call-by-Call-Anbieters Tele2 zugestimmt und damit den ab 1. Juli 2003 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordneten Zuschlag auf das Zusammenschaltungsentgelt für Ortsverbindungen in Höhe von 0,4 Eurocent ausgesetzt, so Tele2.
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Microsoft muss Suns Java doch nicht in Windows integrieren

US-Berufungsgericht hebt entsprechende einstweilige Verfügung auf. Ein US-Bundesberufungsgericht hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die Microsoft gezwungen hätte, die Java-Software von Sun in seine Windows-Betriebssysteme aufzunehmen. In ihrem Urteil erklärten die Richter auch, dass Microsoft weiterhin per einstweiliger Verfügung untersagt ist, seine eigenen Java-Versionen in Windows zu integrieren und damit die Urheberrechte von Sun zu verletzen.
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