Gelbe Karte für Microsoft im Kartellrechtsverfahren
So hatten die Kläger einige Probleme mit der MCPP generell sowie einzelnen Lizenzbestimmungen, denen Microsoft mittlerweile nachgekommen sei. Die Gebührenstruktur macht den Klägern aber weiterhin Sorge, auch wenn man hier in der Diskussion Fortschritte erzielt habe. So werde Microsoft zwar weitere Änderungen an seiner Gebührenstruktur und deren Höhe vornehmen, dennoch sei man mit den Vorschlägen Microsofts nicht ganz einverstanden, heißt es in dem Bericht.
Daher will man gegenüber dem Gericht am 24. Juli eine erneute Einschätzung zu diesem Punkt abgeben. Darüber hinaus sei man mit Vertretern der Industrie sowie Microsoft weiterhin in Gesprächen, um die MCPP zu verbessern.
Als Knackpunkt nennen die Klägervertreter vor allem die von Microsoft geforderte Veröffentlichung zu "Reasonable and Non-Discriminatory Term" (RAND), den nach Ansicht der Kläger wichtigsten und vorausschauendsten Verpflichtungen, die das Gericht Microsoft auferlegt hatte, um den Wettbewerb im Markt wieder herzustellen. Hier verhalte sich Microsoft sehr zögerlich, was möglicherweise weitere einvernehmlich oder auch gerichtlich angeordnete Schritte erfordere.



