Gelbe Karte für Microsoft im Kartellrechtsverfahren

Microsoft setzt Lizenzanforderungen für Netzwerkprotokolle nur zögerlich um

Die Anklagevertreter im Kartellprozess gegen Microsoft haben ihren turnusmäßig zu erstellenden Statusbericht darüber, ob Microsoft seine im Kartellverfahren auferlegten Pflichten einhält, abgegeben. Zwar sei Microsoft bemüht und halte die Auflagen weitgehend ein, doch mit einem Punkt tut sich Microsoft offenbar schwer: dem Microsoft Communications Protocol Licensing Program (MCPP). Die von Microsoft gewählte Lizenz zur Weitergabe seiner Netzwerkprotokolle bedarf offenbar weiterer Nachbesserungen.

Artikel veröffentlicht am ,

So hatten die Kläger einige Probleme mit der MCPP generell sowie einzelnen Lizenzbestimmungen, denen Microsoft mittlerweile nachgekommen sei. Die Gebührenstruktur macht den Klägern aber weiterhin Sorge, auch wenn man hier in der Diskussion Fortschritte erzielt habe. So werde Microsoft zwar weitere Änderungen an seiner Gebührenstruktur und deren Höhe vornehmen, dennoch sei man mit den Vorschlägen Microsofts nicht ganz einverstanden, heißt es in dem Bericht.

Daher will man gegenüber dem Gericht am 24. Juli eine erneute Einschätzung zu diesem Punkt abgeben. Darüber hinaus sei man mit Vertretern der Industrie sowie Microsoft weiterhin in Gesprächen, um die MCPP zu verbessern.

Als Knackpunkt nennen die Klägervertreter vor allem die von Microsoft geforderte Veröffentlichung zu "Reasonable and Non-Discriminatory Term" (RAND), den nach Ansicht der Kläger wichtigsten und vorausschauendsten Verpflichtungen, die das Gericht Microsoft auferlegt hatte, um den Wettbewerb im Markt wieder herzustellen. Hier verhalte sich Microsoft sehr zögerlich, was möglicherweise weitere einvernehmlich oder auch gerichtlich angeordnete Schritte erfordere.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Archivar 05. Jul 2003

Stimmt, da haben schließlich Leute mühsam dran gearbeitet, also ist es auch wert...

RicoS 04. Jul 2003

Was willst du mit dem Quellcode. Das is ungefähr so wie wenn du scharf darauf bist eine...

Piefke 04. Jul 2003

Nein, danke. Dann schon lieber einstampfen.

Alexander... 04. Jul 2003

Freigabe aller quellcodes ? :-) ach das wäre es doch!



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
OpenAI
Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store

Nur einen Tag, nachdem OpenAI ChatGPT für Entwickler geöffnet hat, lassen sich Angebote finden, die es nicht geben dürfte.

OpenAI: Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store
Artikel
  1. LTE: Kaum weniger Funklöcher in Deutschland
    LTE
    Kaum weniger Funklöcher in Deutschland

    Während bei 5G viel ausgebaut wurde, haben die Netzbetreiber zu wenig LTE-Funklöcher geschlossen. Das ergab zumindest eine Auswertung von Verivox.

  2. AVM: Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht zum Einsatz
    AVM
    Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht "zum Einsatz"

    Huawei hat einen großen Patentpool zu Wi-Fi 6. Fritzbox-Hersteller AVM hat die Patente nach eigenen Angaben in seinen Wi-Fi-6-Routern nicht genutzt, will sie aber dennoch für ungültig erklären lassen.

  3. E-Corner: Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken
    E-Corner
    Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken

    Die Hyundai-Tochter Mobis präsentiert eine Technik, mit der sich die Autoräder seitlich drehen lassen, um das parallele Einparken zu erleichtern.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • War Hospital 21,59€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /