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Gelbe Karte für Microsoft im Kartellrechtsverfahren

Microsoft setzt Lizenzanforderungen für Netzwerkprotokolle nur zögerlich um. Die Anklagevertreter im Kartellprozess gegen Microsoft haben ihren turnusmäßig zu erstellenden Statusbericht darüber, ob Microsoft seine im Kartellverfahren auferlegten Pflichten einhält, abgegeben. Zwar sei Microsoft bemüht und halte die Auflagen weitgehend ein, doch mit einem Punkt tut sich Microsoft offenbar schwer: dem Microsoft Communications Protocol Licensing Program (MCPP). Die von Microsoft gewählte Lizenz zur Weitergabe seiner Netzwerkprotokolle bedarf offenbar weiterer Nachbesserungen.
/ Jens Ihlenfeld
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So hatten die Kläger einige Probleme mit der MCPP generell sowie einzelnen Lizenzbestimmungen, denen Microsoft mittlerweile nachgekommen sei. Die Gebührenstruktur macht den Klägern aber weiterhin Sorge, auch wenn man hier in der Diskussion Fortschritte erzielt habe. So werde Microsoft zwar weitere Änderungen an seiner Gebührenstruktur und deren Höhe vornehmen, dennoch sei man mit den Vorschlägen Microsofts nicht ganz einverstanden, heißt es in dem Bericht.

Daher will man gegenüber dem Gericht am 24. Juli eine erneute Einschätzung zu diesem Punkt abgeben. Darüber hinaus sei man mit Vertretern der Industrie sowie Microsoft weiterhin in Gesprächen, um die MCPP zu verbessern.

Als Knackpunkt nennen die Klägervertreter vor allem die von Microsoft geforderte Veröffentlichung zu "Reasonable and Non-Discriminatory Term" (RAND), den nach Ansicht der Kläger wichtigsten und vorausschauendsten Verpflichtungen, die das Gericht Microsoft auferlegt hatte, um den Wettbewerb im Markt wieder herzustellen. Hier verhalte sich Microsoft sehr zögerlich, was möglicherweise weitere einvernehmlich oder auch gerichtlich angeordnete Schritte erfordere.


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