EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Telekom
Die Telekom behindere so den Markteintritt der Wettbewerber und reduziere für den Endverbraucher die Auswahl zwischen Anbietern von Telekommunikationsdiensten wie auch den Preiswettbewerb, so die Kommission. Dabei geht das Vorgehen der Kommission auf die Beschwerden zahlreicher Wettbewerber auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zurück.
Auf Grund der Schwere und der Dauer des Missbrauchs hat die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro festgesetzt.
"Seit 1998 ist die Telekom gesetzlich verpflichtet, Wettbewerbern den Zugang zu ihren Ortsnetzen zu gewähren. Trotz dieser eindeutigen Verpflichtung kommt die Entbündelung der Ortsnetze bisher nur sehr schleppend voran und die Telekom bleibt mit Marktanteilen von rund 95 Prozent der marktbeherrschende Anbieter für den breitbandigen und den schmalbandigen Zugang auf der Endkundenebene. Viele neue Marktteilnehmer haben versucht, mit dem ehemaligen Monopolisten in Wettbewerb zu treten. Da die Vorleistungsentgelte der DT für den Ortsnetz-Zugang über den entsprechenden Endkundentarifen lagen, war bisher kein Wettbewerber in der Lage, einen bedeutenden Marktanteil zu erlangen", so EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Dies sei schädlich für Verbraucher, da der Wettbewerb zwischen Betreibern der beste Weg zu Preissenkungen ist, so Monti weiter.
Seit Anfang 2002 seien die Vorleistungsentgelte zwar niedriger als die Endkundenentgelte, jedoch sei die Differenz bis heute nicht ausreichend. Selbst nach der letzten Senkung der Vorleistungspreise durch die deutsche Regulierungsbehörde (RegTP), welche am 1. Mai 2003 in Kraft getreten ist, bestehe diese Preis-Kosten-Schere noch fort.
Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) begrüßte die Entscheidung der Europäischen Kommission: "Die Telekom muss jetzt handeln. Solange der Mietpreis für die blanke Kupferleitung (Teilnehmeranschlussleitung – TAL) nicht in einem fairen Abstand zu den Endkundenpreisen der DTAG liegt, bleibt den Konkurrenten auf Dauer keine Chance im Wettbewerb. Seit Jahren haben wir bereits auf die bestehende Wettbewerbsverzerrung hingewiesen, die von der Regulierungsbehörde nicht beseitigt wurde", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
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