Kurioser Rechtsstreit ums "T": Telekom vs. Team-Konzept
Zu Beginn des Prozesses schienen die Telekom-Anwälte nicht gut vorbereitet und die Inhalte ihrer Akten und der Klageschrift selbst ihnen nicht ganz klar zu sein, kommentiert der Beklagte die gegnerischen Rechtsbeistände. So stellte das Gericht eine allgemeine Verwirrung fest, was die Deutsche Telekom denn genau wolle und forderte Klärung. Den daraufhin gestellten Antrag, die Verwechslungsgefahr der registrierten Marken festzustellen, beurteilte das Gericht negativ, da keine Verwechslungsfähigkeit zwischen den Wort- und Bildmarken bestünde.
Damit wäre zwar eine Abweisung der Klage und eine Beendigung des Prozesses schon frühzeitig möglich gewesen. Nur auf Grund eines Hinweises des Gerichts an die Deutsche Telekom wurde deutlich, dass diese nur Erfolg haben könne, wenn sie Beweise vorläge, dass der Buchstabe "T" alleine schon von der Bevölkerung als Hinweis auf die Telekom verstanden werde. Einen entsprechenden Beweisantrag hatte die Telekom bislang nicht gestellt. Dies holte sie anschließend nach.
Dies wiederum führt aber dazu, dass ein unabhängiges Gutachten einzuholen ist, dessen Kosten das Gericht selbst auf mindestens 30.000 Euro eingeschätzt hat. Zwar muss die Telekom vorfinanzieren, am Ende zahlt aber der Verlierer. Die von der Deutschen Telekom vorgelegten Gutachten erachtete das Gericht auf Grund offenbar beeinflussender Fragestellungen als nicht ausreichend an.
Für zusätzliche Verunstimmung auf Seiten von Team-Konzept sorgte die Entscheidung des Gerichts, den Streitwert auf 500.000 Euro zu belassen, wodurch sich die drohenden Gesamtkosten allein für die erste Instanz verdreifacht haben. "Wir haben zwar teilweise Recht bekommen. Jetzt wird uns aber mit der Kostenkeule gedroht. Das ist doch dann nur noch zynisch, wenn man uns empfiehlt, uns gut zu überlegen, ob wir uns das als kleines Unternehmen überhaupt leisten können" , sagte Andreas Schmidt, Geschäftsführer von Team-Konzept erzürnt.
"Wir haben Recht, trotzdem setzt man uns so unter Kostendruck, dass das Ganze für uns durch den finanziellen Knebel eigentlich nicht mehr streitbar ist. Wir haben zwar gepunktet, nun wird die Sache aber zum Präzedenzfall und setzt unsere Existenz aufs Spiel" , zeigte sich Udo Blenk, ebenfalls Geschäftsführer von Team-Konzept, entsetzt über den Verfahrensverlauf.
Das Gericht hat nun eine Frist bis zum 15.8.2003 gesetzt, bis zu dem sich beide Parteien gütlich einigen sollen, ansonsten wird am 2.9.2003 über das weitere Verfahren und die Ausgestaltung des neuen Gutachtens entschieden. "Wir müssen uns jetzt erstmals beraten und uns ausrechnen, ob wir uns unser Recht überhaupt leisten können. Aber wir haben in letzter Zeit so viel Zuspruch bekommen, das ermuntert natürlich, weiterzumachen" , zeigte sich Udo Blenk verbittert, aber auch kämpferisch.