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Erhöhte Vorleistungspreise für Call-by-Call vorerst gestoppt

Tele2 mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag des Call-by-Call-Anbieters Tele2 zugestimmt und damit den ab 1. Juli 2003 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordneten Zuschlag auf das Zusammenschaltungsentgelt für Ortsverbindungen in Höhe von 0,4 Eurocent ausgesetzt, so Tele2.
/ Jens Ihlenfeld
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Die RegTP hatte Ende April die Rahmenbedingungen für den weiteren Ortsnetzwettbewerb neu festgelegt und in diesem Rahmen zum einen den monatlichen Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - die so genannte letzte Meile - gesenkt. Zugleich erhöhte die RegTP aber die Vorleistungspreise für die Wettbewerber der Telekom um netto 0,4 Cent.

Das Verwaltungsgericht sieht laut Tele2 in dem von der RegTP angeordneten Zuschlag einen Verstoß gegen den Grundsatz kostenorientierter Zusammenschaltungsentgelte.


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