Bertelsmann sieht sich trotz Napster-Kauf unschuldig

Antrag auf Abweisung der Milliardenklage gestellt

Die Bertelsmann AG will nach Informationen des Spiegel am Donnerstag, den 17. Juli 2003, beim zuständigen New Yorker Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der gegen den Medienkonzern laufenden Schadensersatz-Klagen über mehr als 17 Milliarden US-Dollar einreichen. Die Klagen stammen unter anderem von EMI und Universal, die hinter dem Napster-Kauf durch Bertelsmann eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung der Tauschbörsen-User vermuten.

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Die Vorwürfe der Kläger, unter anderem die Musikkonzerne EMI und Universal, seien haltlos, heißt es in der 50-seitigen Argumentation, die der Spiegel zitiert. Des Vorwurfs einer "mitwirkenden Urheberrechtsverletzung" habe Bertelsmann sich mit seinem Engagement bei der Internet-Musiktauschbörse Napster nicht schuldig machen können, da der Konzern als Finanzier in der dritten Reihe stand.

Besonders pikant sind die bislang unbekannten Hintergründe: Ursprünglich wollte der Entertainment-Konzern Universal Napster noch vor Bertelsmann kaufen, so der Spiegel. Bereits im Sommer 2000 hatte der damalige Chef des Mutterkonzerns Seagram, Edgar Bronfman Jr., zu einem Geheimtreffen in eine abgelegene Pension in den Bergen von Idaho geladen, um seine Übernahme-Pläne mit dem Sony-Chef Nobuyuki Idei, dem damaligen Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff und zwei Partnern der Investment-Firma Hummer Winblad für Napster zu besprechen. Bronfman wollte die Übernahme anführen, dann aber alle Musikkonzerne gemäß ihren aktuellen Marktanteilen an Napster beteiligen.

Der Kauf scheiterte an den überzogenen Preisvorstellungen von Napster, das sich selbst mit rund zwölf Milliarden US-Dollar bewertete.

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