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Einstweilige Verfügung gegen SCO

Bremer Linux-Spezialist univention geht gegen SCO vor. Der Bremer Linux-Spezialist univention hat vor dem Bremer Landgericht gegen die SCO Group GmbH eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Verfügung verbietet es SCO zu behaupten, "dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und/oder dass Endanwender, die Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können" . Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
/ Jens Ihlenfeld
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Univention hatte die SCO Group zuvor bereits wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt, SCO ließ aber die gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstreichen. "Wir sahen uns deshalb dazu gezwungen, die Verfügung jetzt zustellen zu lassen" , erläutert Peter H. Ganten, Geschäftsführer von univention, sein Vorgehen. "Die unbewiesene Behauptung von SCO, Linux verletze Schutzrechte des Unternehmens an Unix, verunsichert die Öffentlichkeit und schadet dem Image von Linux. Dagegen mussten wir uns wehren."

Das von Linux- und IT-Consultant Peter H. Ganten im Februar 2002 gegründete Unternehmen entwickelt, vertreibt und betreut IT-Lösungen für Büro und Industrie, die auf der Open-Source-Software Linux basieren. Univention ist darauf spezialisiert, Windows-Infrastrukturen nach Linux zu migrieren. Über das Kernprodukt "univention desktop server" lässt sich Open-Source-Software an vielen Arbeitsplätzen gleichzeitig einführen, ohne dabei auf die gewohnten Windows-Anwendungen verzichten zu müssen.

Univention wird in dem Verfahren gegen SCO durch Rechtsanwalt Dr. Dietrich Weber-Steinhaus von der Kanzlei Ganten, Hünecke, Bieniek & Partner aus Bremen unterstützt.


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