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App

Google Go ist nicht mehr nur in bestimmten Märkten erhältlich. (Bild: Google) (Google)

Android: Google Go ist weltweit verfügbar

Google Go ist die reduzierte Version der Google-App für Android: Mit einer Größe von nur 7 MByte bietet sie Googles Websuche, Zugriff auf beliebte Apps und Übersetzungen mit Hilfe der Kamera. Das Programm ist künftig weltweit verfügbar.
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Phil Schiller bei der Präsentation der neuen iPhones im Herbst 2018. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images) (Justin Sullivan/Getty Images)

Apples App-Review: Im Zweifel entscheidet Phil Schiller

Insider haben Informationen zu Apples App-Begutachtungsprozess preisgegeben: Demnach prüfen Apple-Mitarbeiter jede einzelne Anwendung für den App Store und rufen im Zweifel auch mal Entwickler an. Bei schwierigen Fällen entscheidet ein Spezialgremium unter der Leitung von Phil Schiller.
Reiseplanung über Googles Trips-App ist bald nicht mehr möglich. (Bild: Matthias Flügge/Zuschnitt: Golem.de) (Matthias Flügge/Zuschnitt: Golem.de)

Reisen: Google Trips wird eingestellt

Google stellt die nächste App ein: Ab August 2019 wird Google Trips nicht mehr nutzbar sein. Reisen können aber künftig über die Google-Suche und Maps geplant werden, der Service wird im weitesten Sinne nur verlagert.
Stardew Valley präsentiert sich in Pixelgrafik. (Bild: Concernedape) (Concernedape)

Indiegames: Stardew Valley kommt auf Android

Bisher war es Android-Nutzern vorenthalten, die erfolgreiche Bauernhofsimulation Stardew Valley unterwegs zu spielen. Das ändert sich jetzt mit einer Version für Google Play. Es soll die volle Spielerfahrung ohne Mikrotransaktionen bieten.
Apple hat den unangekündigten Mitschnitt von Apps untersagt. (Bild: Martin Wolf/Golem.de) (Martin Wolf/Golem.de)

iOS-Apps: Apple reagiert auf Datenschutzvorwürfe

Mehrere bekannte iOS-Apps wie Expedia oder Hotels.com verwenden ein Drittanbieter-Tool, das jede Interaktion mit der Anwendung aufzeichnet - ohne den Nutzern dies mitzuteilen. Das ist nach App-Store-Statuten nicht erlaubt, Apple hat den Anbietern daher eine eintägige Frist zur Beseitigung der Funktion gegeben.