Ein 17,9 mm dünnes, wasserdichtes Handy hat Fujitsu in Japan vorgestellt. Das F703i soll bis zu einem Meter Tiefe in Wasser eintauchen können und dort eine halbe Stunde verweilen, ohne seinen Dienst zu versagen. Nutzer können mit dem Handy nun auch bei strömendem Regen, in einer dampfigen Küche oder in der Badewanne telefonieren.
Auf der gegenwärtig im französischen Cannes stattfindenden Musikmesse Midem streiten Vertreter der Musikindustrie untereinander und mit Herstellern von Unterhaltungselektronik über den Einsatz von digitalem Rechtemanagement (DRM). Die Verbände der großen US-Film- und Musikfirmen, MPAA und RIAA, werfen den Geräteherstellern - vertreten durch die CEA - vor, sie würden ihr "Geschäftsmodell auf Diebstahl aufbauen".
Der kalifornische Hersteller Sonos bietet mit seinen ZonePlayern auch synchronisiert arbeitende Netzwerk-Audio-Abspielgeräte zur Beschallung einzelner bis mehrerer Räume. Nun hat Sonos die Softwareversion 2.1 veröffentlicht, mit der die ZonePlayer auch Musikstücke abspielen können, die im Microsoft-DRM-Korsett stecken.
Die Video-on-Demand-Angebote von Apple, Google und Napster verletzen ein Patent für eine "Digital entertainment service platform", das Intertainer im August 2005 zugesprochen wurde. Das behauptet jedenfalls der ehemalige Spezialist für digitale Unterhaltungsangebote im Internet, und klagt.
Sonic Solutions, ein US-Hersteller digitaler Medien-Software, verklagt seinen deutschen Konkurrenten Nero wegen einer Patentverletzung. Sonic macht Ansprüche geltend, die sich auf die Erstellung digitaler Videos mit einer grafischen "Storyline" beziehen.
Die Peer-to-Peer-Dateitransfer-Software Bittorrent startete 2001 als Hobby-Projekt des Entwicklers Bram Cohen, mittlerweile ist daraus ein Unternehmen geworden, das mit den vielen musik- und videoliebenden Bittorrent-Nutzern sowie mit Softwarelizenznehmern Geld verdienen will. In einem Interview mit dem britischen Guardian zeigte sich Cohens Geschäftspartner Ashwin Navin wenig erfreut darüber, dass die Software kostenlos zur Verfügung gestellt wurde - obwohl dies sicherlich auch ein Grund für ihren Erfolg war.
Wer sich in unseren Breitengraden zu Weihnachten einen Zune wünscht, geht dieses Jahr leer aus: Der von Microsoft mit einer 500-Millionen-Dollar-Werbekampagne als "iPod-Killer" positionierte mobile Medienabspieler Zune wird in Europa frühestens Ende 2007, wahrscheinlich aber erst im Verlauf des Jahres 2008 verkauft werden. Die große Freiheit bringt übrigens auch Zune nicht: Microsofts iPod-Konkurrent sperrt beispielsweise Napster-Kunden aus.
Um sein Abo-Geschäft anzukurbeln, verschenkt Napster nun passende MP3-Player. Kunden, die ein Abo für Napster To Go abschließen, erhalten einen kostenlosen MP3-Player, können sich aber auch für ein größeres Modell entscheiden, das dann wie in der Mobilfunk-Branche subventioniert wird.
Für 1,63 Milliarden Euro übernimmt Vivendi BMG Music Publishing, den Musikverlag von Bertelsmann. Zugleich legen Bertelsmann und Vivendis Musiktochter Universal Music ihren Streit um Napster bei. Rund 60 Millionen US-Dollar gehen dabei an Universal.
Nachdem Microsoft überraschend schnell auf das Programm "FairUse4WM" reagiert und dessen Funktion mit neuen Kopierschutz-Mechanismen außer Kraft gesetzt hatte, legen die Entwickler der Gegenseite jetzt nach. Die Version 1.2 von FairUse4WM kann aus gekauften Mediendateien auch den Kopierschutz von Microsofts neuen Rechteverwaltungsversionen entfernen.
Mit neuen Musik-Playern, einem passenden Online-Musik-Dienst und entsprechender Software will Samsung Apples Gespann aus iPod und iTunes in Deutschland, Frankreich und Großbritannien Konkurrenz machen. Die Musik kommt von MusicNet und wird im Miet-Abo angeboten, ähnlich wie es auch Napster tut.
Mit dem "Zen Vision W" präsentiert Creative auf der IFA einen portablen MP3-Player für Musik, Videos und Fotos mit 4,3-Zoll-Display im Format 16:9 und einer Auflösung von 480 x 272 Pixeln. Die eingebaute Festplatte fasst 30 GByte. Mit kleinerem Display, aber größerer Festplatte kommt zudem ein neues Modell der Reihe Zen Vision:M daher.
Als Reaktion auf das Software-Tool FairUse4WM zum Entfernen des DRM-Schutzes aus Windows-Media-Dateien hat Microsoft seine Software aktualisiert. Um das Entschlüsseln beispielsweise von Mietmusik zu verhindern, muss auf den Rechner der Kunden aber neue Software installiert werden.
Das Programm "FairUse4WM" sorgt derzeit in einschlägigen Internetforen für Furore. Es stellt eine grafische Benutzeroberfläche für das schon länger kursierende "drmdbg" zur Verfügung und macht somit das Entfernen des Abspielschutzes von Windows-Media-Dateien besonders einfach.
Die Musik-Industrie geht einen Schritt weiter: Nach den Tauschbörsen und Songtext-Archiven sollen nun auch Diskussionsforen von Gitarristen abgeschaltet werden. Nachdem es ihnen lange ein Dorn im Auge war, gehen die National Music Publishers Association (NMPA) und die Music Publishers Association of America (MPA) seit kurzem gegen Webseiten vor, auf denen Musiker unter anderem Gitarren-Tabs austauschen.
Mit fünf Millionen monatlich verkauften Musikstücken steht eMusic weltweit an zweiter Stelle im Download-Geschäft - gleich hinter Apples iTunes-Angebot. Bisher betrieb eMusic das Geschäft ausschließlich von den USA aus. Seit vergangener Woche gibt es eine europäische Zweigstelle. Mit angepasstem Angebot und erhöhten Preisen will der Dienst nun Musikliebhaber in Europa überzeugen.
Ein Umsatzplus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr meldet der Online-Musik-Anbieter Napster. Das Unternehmen setzt im ersten Quartal seines Geschäftsjahres 2006/2007 28,1 Millionen US-Dollar um. Im vorangegangenen Quartal waren es 26,8 Millionen US-Dollar.
Software, die analoge Aufnahmen von digital geschützten Musikstücken ermöglicht, ist nicht grundsätzlich verboten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 31. Mai 2006 im Verfahren von Napster gegen die Franzis Verlag GmbH. Die von Franzis vertriebene Software zum analogen Aufnehmen, "Napster DirectCut", verstößt dennoch gegen das Wettbewerbsrecht und muss daher vom Markt genommen werden.
Die im August 2005 gestartete Audiosuche von Yahoo kommt nun auch nach Deutschland. Mit der Tonsuchmaschine sollen sich eine Reihe von Audiodateien finden lassen. Neben Musikstücken fasst die Datenbank Interviews, Reden, Podcasts, Tonclips oder Geräusche. Eigene Klangdateien können Nutzer in die Suchmaschine integrieren und so bequem anderen zur Verfügung stellen.
Die Spekulationen um einen möglichen Online-Shop für Musikdateien und Videos sowie ein passendes Abspielgerät von Microsoft reißen nicht ab. Nun meldet sich auch die Nachrichtenagentur Reuters zu Wort und zitiert anonyme Quellen.
Das US-Unternehmen Napster versucht, mehr Kunden für seinen gleichnamigen Musik-Download-Dienst zu gewinnen - und startete in den USA einen "Free Service". Dabei sollen sich Musikstücke bis zu fünfmal kostenlos streamen lassen, bevor für weiteres Abspielen bezahlt werden muss.
Unter dem Namen "Musicload nonstop" kündigt Musicload von T-Online eine Musik-Flatrate an. Wie heute schon Napster und ab Mitte 2006 wohl auch Jamba will Musicload Musik im Abo verkaufen.
Einen unbegrenzten Zugriff auf eine große Musik-Datenbank per PC oder Handy versprechen debitel und Jamba, die auf der CeBIT einen gemeinsamen Musik-Abo-Dienst vorstellten. Der Startschuss für Mobile Music ist für den 2. Mai 2006 geplant.
Ein Musikportal mit Flatrate will der Klingelton-Anbieter Jamba in Kürze starten. Über das Portal soll es möglich sein, während der Abo-Laufzeit unbegrenzt Musiktitel herunterzuladen, ähnlich wie bei Napster oder Real Networks. Das sagte Unternehmenschef Markus Berger-de León der Wirtschaftswoche.
Napster versucht seit einem Jahr, Musik im Online-Abo zu verkaufen. Das Geschäft läuft aber nicht wie erhofft und Schuld daran ist nur Microsoft, deren DRM-System bei Napster zum Einsatz kommt - meint Napster-Chef Gorog.
Amazon will Apples iTunes angeblich mit einem Musik-Abo-Dienst angreifen. Dabei wolle sich Amazon ganz bewusst von iTunes abheben, berichtet das Wall Street Journal.
D-Link will auf der CES 2006 in Las Vegas einen HD-Media-Server und -Player zeigen, der über eine integrierte 100-GByte-Festplatte und einen 5-in-1-Kartenleser verfügt. Damit sollen sich hochauflösende Videos im heimischen Netzwerk verteilen lassen.
Das Landgericht Köln hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, nach der Napster nicht mehr behaupten darf, in Deutschland die erste Musikflatrate anzubieten. Den Antrag stellte die Firma Impressions Future Media e.K., deren Inhaber Denny Riedl ist und StayTuned.de betreibt.
Napster startet seinen legalen Musik-Abo-Dienst nun auch in Deutschland. Kunden können für eine monatliche Pauschale auf den gesamten Musikkatalog von Napster zugreifen. Endet das Abo, bleibt der Zugriff auf die Musik auch auf der eigenen Festplatte aber gesperrt. Dabei lockt Napster mit einem kostenlosen Sieben-Tage-Test.
Microsoft hat seine Verhandlungen mit den vier großen Plattenfirmen - EMI, Warner Music, Vivendi Universal und Sony BMG - abgebrochen, berichtet das Wall Street Journal und hegt Zweifel an Microsofts Plänen, einen Musik-Abo-Dienst zu starten.
Mit dem Zen Vision bietet Creative nun einen MP3-Player mit integrierter Festplatte an, der auf seinem 3,7 Zoll großen Display auch Fotos und Videos anzeigen kann. Das "SharpPix-Display" bietet eine Auflösung von 640 x 480 Pixel und kann bis zu 262.144 Farben darstellen.
Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.
Kaum größer als ein Dominostein ist irivers neuer MP3-Player T20. Das Gerät präsentiert sich in einem recht edlen Design, wiegt 30 Gramm und verfügt trotz kompakter Abmaße über ein Display. Zudem spielte der mit bis zu 1 GByte Flash-Speicher ausgestattete Player auch WMA-, ASF- und Ogg-Vorbis-Dateien.
Ericsson und Napster wollen Mobilfunkbetreibern ein vollständig integriertes digitales Musikangebot anbieten und haben dazu eine globale Partnerschaft geschlossen. Das Angebot soll den Markennamen Napster tragen und Elemente aus Napsters populärem PC-Angebot mit Ericssons personalisiertem Musikdienst kombinieren, der als Whitelabel-Service schon von einigen Netzbetreibern kommerziell genutzt wird.
Mit dem neuen Musik-Download-Dienst "Yahoo! Music Unlimited" zettelt Yahoo einen Preiskampf unter den Download-Portalen an, zumindest in den USA. Zum Start bietet Yahoo sein Musik-Abo ab monatlich 4,99 US-Dollar an.
Im Rahmen der "Digital Hollywood Conference" hat Sony-Vize Michael Arrieta einen mutigen Vorstoß gewagt. Sein Unternehmen will die eigenen Filme direkt an Endverbraucher vertreiben - nach dem Vorbild von Apples iTunes.
Am Dienstag, den 29. März 2005, kam es im Streit zwischen Filmstudios und Plattenfirmen auf der einen Seite sowie Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com auf der anderen Seite zu einer mündlichen Anhörung vor dem obersten US-Gerichtshof. Dem Fall kommt besondere Bedeutung zu, könnte ein Urteil des Supreme Courts doch das Urheberrecht in den USA grundlegend verändern.
Napster ist mit seinem neuen Musik-Abo-Dienst Napster to Go offenbar recht erfolgreich, das Unternehmen hob jetzt seine Umsatzprognose für das aktuelle Quartal an. Der Dienst erlaubt während der Abo-Dauer einen unbegrenzten Musik-Download.
Der Online-Musik-Shop von T-Online, Musicload, lud in dieser Woche zu Gesprächsrunden in Hamburg und München ein, in denen Potenzial und Umgang mit geschützten Musikdateien erörtert wurde. Trotz gewisser Differenzen zwischen Plattenfirmen und Online-Händlern scheint ein Verzicht auf DRM keine Option, alternative Konzepte standen dabei aber nicht zur Diskussion.
In den USA bietet Napster mit "Napster to Go" seit kurzem ein Abo mit unbegrenzten Musikdownloads an. Das Angebot kann 14 Tage lang kostenlos getestet werden, nach Ablauf des Abos sorgt ein DRM-System aber dafür, dass die Musik ohne Bezahlung der Abo-Gebühr nicht länger abgespielt werden kann. Dies lässt sich aber offenbar mit sehr einfachen Mitteln umgehen.
Der Online-Musikanbieter Napster - vormals Roxio - will mit "Napster To Go" und seinem überarbeiteten Dienst Napster 3.0 samt einem neuen Geschäftsmodell Apple Marktanteile abjagen. So können Napster-Kunden künftig ihre mobilen MP3-Player gegen eine monatliche Gebühr mit Musik aus dem Napster-Katalog füllen, ohne dass der Anbieter die Mengen der heruntergeladenen Musiktitel beschränkt.
SightSound will Napster per Gericht wegen Patentverletzungen abschalten lassen, eine entsprechende Klage hat das Unternehmen bereits im Oktober 2004 eingereicht. Für den 3. März 2005 ist eine Anhörung bezüglich einer einstweiligen Verfügung angesetzt.
Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA, will sich mit den Tauschbörsen befassen. Im Verfahren zwischen Filmstudios und Plattenfirmen auf der einen Seite und Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com auf der anderen Seite soll im März 2005 eine mündliche Verhandlung stattfinden. Zuletzt waren die Filmstudios und Plattenfirmen in der Berufungsinstanz gescheitert.
Mit Snocap startet Napster-Gründer Shawn Fenning einen neuen Anlauf in Sachen Peer-to-Peer, diesmal aber in Kooperation mit Unterstützung der Musikindustrie. Snocap soll einen legalen Download-Dienst mit der Tiefe von P2P-Tauschbörsen bieten. Als erstes Major-Label hat Marktführer Universal Music seine Unterstützung zugesagt.
Die auffälligste Neuerung im Windows Media Player 10 stellt die Integration von verschiedenen Online-Shops dar, die allerdings derzeit allesamt nur für US-Geschäfte gelten. Erst im Herbst 2004 sollen dann neben der englischsprachigen Fassung auch anderssprachige Versionen vom Windows Media Player 10 erscheinen.
Da auch in Europa das Interesse am kostenpflichtigen Download von Wunschmusiktiteln steigt und dies den Anbietern bewusst ist, wird der Markt laut Forrester Research in den nächsten 18 bis 24 Monaten besonders hart umkämpft sein. Obwohl auch branchenfremde Unternehmen wie Coca Cola und andere mitmischen, vermuten die Analysten, dass auf längere Sicht gesehen die etablierten Music Brands den Markt beherrschen werden.
Ein Berufungsgericht in den USA hat zu Gunsten der Anbieter der Peer-to-Peer-Software Grokster und Morpheus entschieden. Die Unternehmen seien für den Tausch illegaler Inhalte über die Netze nicht haftbar zu machen. Im vorliegenden Fall hatten zahlreiche Filmstudios und Plattenfirmen gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com geklagt und nun in der Berufungsinstanz verloren.
Sonic Solutions übernimmt den Bereich Consumer Software von Roxio für rund 80 Millionen US-Dollar. Roxio will sich künftig voll auf den Vertrieb digitaler Musik konzentrieren und benennt sich in Napster um.
Gegen die Vormachtstellung des iTunes Music Store ist in den USA schwer anzukommen - die zahlreichen Konkurrenten können bisher nur einen Bruchteil der Downloads vermelden, die Apple bereits vorzuweisen hat. Auch der von Roxio gestartete neue Napster-Dienst dümpelt bisher eher vor sich hin, was man nun aber durch eine ungewöhnliche Promotion-Aktion ändern will: Wer sich für ein Napster-Jahresabonnement anmeldet, bekommt einen hochwertigen MP3-/WMA-Player von Rio geschenkt.
Microsoft hat eine neue Version des Windows Media Digital Rights Management (DRM) angekündigt, mit der sich das Rechtesystem zum Schutz von Mediendateien auf weitere Bereiche ausdehnen lassen soll und die intern bereits seit längerem unter dem Projekt-Namen "Janus" entwickelt wurde. Unter anderem will man bei Abo- und Streaming-Modellen von Filmen und Musik besser und gründlicher kontrollieren, dass nur rechtmäßige Käufer die Mediendateien nutzen können - und das auch nur so lange, wie die Lizenzen gültig sind.