Google darf mit seinen Adwords weiterhin Markennamen frei an Werbetreibende verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Freibrief für Markenpiraterie und Produktfälschung ist das Urteil jedoch nicht.
Google wurde der Schutz der Marke Nexus One vom US-Patent- und Markenamt verweigert. Den Begriff Nexus hat sich Integra Telecom bereits im Dezember 2008 schützen lassen. Vorerst wird das Android-Smartphone Nexus One weiter mit dem bisherigen Namen verkauft.
Das Hamburger Landgericht vertritt die Auffassung, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht trotzdem als zugestellt gelten.
Fujitsu will Apple die Markenrechte am iPad streitig machen. In den USA hat der japanische IT-Hersteller 2003 einen mobilen Computer für Lebensmittelgeschäfte herausgebracht: den Fujitsu iPAD.
Eine Designfirma hat Microsoft in den USA wegen einer Markenrechtsverletzung verklagt. Die Designfirma trägt den Namen Bing! Information Design und sieht eine Markenrechtsverletzung durch Microsofts Suchmaschine Bing. Noch steht aber nicht fest, ob das US-Patent und Markenrechtsamt Bing! als Marke anerkennt.
Auf der neuen Webseite intelsinsides.com sammelt Nvidia aktuelle und ältere Cartoons, die vor allem einen Protagonisten haben: Intels CEO Paul Otellini. Bisher wurden die Zeichnungen nur in Nvidias Firmenblog veröffentlicht.
Ein Softwareentwickler hat Google in den USA wegen der Verwendung der Bezeichnung "Android" verklagt. Der Inhaber der Firma Android Data wirft Google eine Markenverletzung vor und verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe.
Zwei Künstler aus den USA, die ein Wikipedia-kritisches Projekt betreiben, sollen dieses umbenennen und ihre Domain der Wikimedia Foundation überlassen. Diese sieht durch den Namen Wikipedia Art ihr Markenrecht verletzt.
Google darf in der Schweiz seinen E-Mail-Dienst Google Mail wieder bei seinem ursprünglichen Namen nennen. Das US-Internetunternehmen hat in der Schweiz vor Gericht gegen den Unternehmer Daniel Giersch gewonnen.
Psion kämpft weiter um seine Marke Netbook und weist Intels Klage zurück. Intels Behauptung, Psion nutzte die Marke seit fünf Jahren nicht mehr, sei falsch.
Dell will Psions Marke "Netbook" löschen lassen, denn Psion pocht auf sein Markenrecht und fordert diverse Anbieter auf, die als Netbooks bezeichneten Mininotebooks nicht mehr als Netbook zu bezeichnen.
Psion pocht auf seine Markenrechte am Begriff "Netbook" und infolgedessen sperrt Google Werbung mit dem Begriff. So können Dritte über Google keine Werbung mehr schalten, in der dieser Begriff vorkommt.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei von drei Verfahren Urteile über die Zulässigkeit von gezielten Werbeanzeigen neben Suchergebnissen auf Google gefällt. Unternehmen hatten gegen Konkurrenten geklagt, weil diese bei Google bestimmte Schlüsselwörter (Keywords) gebucht hatten, um bei Suchanfragen als passende Werbung gelistet zu werden.
Psions Anwälte haben sich im Streit um den Begriff Netbook zu Wort gemeldet. Sie verteidigen ihr Vorgehen, denn es beschränke sich auf Websites, die mit der Markenverletzung Geld verdienen und richte sich in erster Linie gegen Hersteller und Shops.
Psion geht derzeit gegen die Nutzung des Wortes Netbook vor, denn das Unternehmen hält die Markenrechte an dem Begriff. Das Unternehmen bot mit dem Psion netBook einst selbst einen mobilen Netzwerkcomputer an.
Mozilla hat auf die Debatte um die in Ubuntu angezeigte Firefox-Endnutzerlizenz reagiert und wird den Dialog abschaffen. Stattdessen soll beim ersten Start eine HTML-Seite mit einigen Informationen angezeigt werden.
Mozilla-Chefin Mitchell Baker hat sich zu der Debatte um die in Ubuntu angezeigte Firefox-Endnutzerlizenz geäußert. Das Problem soll nun behoben werden - Baker sieht das Problem allerdings an einer anderen Stelle als viele Ubuntu-Nutzer.
Die Mozilla Corporation zwingt Ubuntu dazu, beim ersten Start des Firefox-Browsers die Endnutzerlizenz anzuzeigen. Anderenfalls dürfe der Markenname Firefox nicht genutzt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Open-Source-Welt über Mozillas Markenpolitik diskutiert.
Der Kosmetikhersteller L'Oréal ist vor einem belgischen Gericht dem Onlineauktionshaus eBay unterlegen. L'Oréal wollte erreichen, dass eBay alle Angebote vorab auf Fälschungen überprüft. Nach dem Urteil reicht es jedoch aus, dass das Auktionshaus Fälschungen entfernt, wenn das Unternehmen davon Kenntnis bekommt.
Internationale Urheberrechtsexperten haben eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert. Auf Initiative des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht verfassten sie eine gemeinsame Deklaration.
Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen sollen auf europäischer Ebene eilig verstärkt werden. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA.
EBay hat vor Gericht gegen das New Yorker Schmuckunternehmen Tiffany gewonnen. Tiffany wollte, dass eBay jede Auktion vorab auf Falsifikate überprüft, da nach Ansicht des Luxusgüterherstellers immer mehr minderwertige Imitate seiner Produkte dort verkauft werden. Das Gericht lehnte die Prüfungspflicht ab.
Die USA und Japan wollen eine neue Initiative zur Verschärfung des Schutzes für Immaterialgüterrechte. Nun wurde bekannt, was die Verhandlungspartner, zu denen auch die EU gehört, hinter verschlossenen Türen planen. Es geht unter anderem darum, die Zollbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten.
Der Leiter der EU-Kommissionsdelegation in den USA, John Bruton, hat die USA öffentlich wegen mangelnder Kooperation in Fragen der Durchsetzung des Schutzes für geistiges Eigentum kritisiert.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Open-Source-Entwicklung behandelt. Das Dokument fußt dabei auf den Erfahrungen des SFLC und wurde in den letzten Monaten noch erweitert.
In China wurden über 4.000 Bluetooth-Headsets sichergestellt, die angeblich gegen die Markenrechte der Bluetooth Special Interest Group (SIG) verstoßen haben. Die Gruppe zeichnet für den Bluetooth-Standard verantwortlich und hat entsprechende Durchsuchungen durch örtliche Polizeibehörden veranlasst.
Der deutsche Gewerkschaftsbund beschäftigt sich mit den Themen "Immaterialgüterrechte" und "geistiges Eigentum". Dazu hat der DGB ein Gutachten in Auftrag gegeben, das über die aktuelle Situation und Rechtslage informieren soll. Darin heißt es unter anderem: "zu weitreichende geistige Eigentumsrechte [hemmen] Fortschritt, Innovation und die Partizipation an Wissen und Kultur".
Der kanadische Supreme Court hat im Streit um Parallelimporte von Schokolade gegen den Lebensmittelgiganten Kraft Foods entschieden. Kraft hatte mit Verweis auf ein urheberrechtlich geschütztes Produktsymbol auf der Schokolade deren Parallelimport nach Kanada verhindern wollen.
Im Rechtsstreit zwischen Google und Daniel Giersch um die Markenrechte an Gmail bzw. G-Mail wurde eine Revision abgelehnt. Damit hat Google die Auseinandersetzung um die Nutzung der Marke Gmail in Deutschland verloren. Bereits im Sommer 2005 hatte Google seinen E-Mail-Dienst für deutsche Nutzer umbenannt und vermarktet ihn hier zu Lande unter dem Namen Google Mail.
Eben Moglen ist Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York und hat für die Free Software Foundation (FSF) mit an der GNU General Public License v3 (GPLv3) gearbeitet. Sobald die Lizenz fertig ist, will sich Moglen aus dem Vorstand der FSF zurückziehen und sich seinem Software Freedom Law Center (FSLC) widmen, das freien Projekten Rechtsunterstützung bietet. Auf dem Red Hat Summit 2007 Anfang Mai in San Diego sprach Golem.de mit ihm über die GPLv3, über Digital Rights Management (DRM) und Softwarepatente.
Google ist vor dem Handelsgericht Wien damit gescheitert, die Internetpräsenz von Daniel Giersch als Markenverletzung brandmarken und verbieten zu lassen. Dem Gericht gegenüber verpflichtete sich Daniel Giersch, seinen Dienst "G-mail...und die Post geht richtig ab." weiterhin nicht in Österreich anzubieten. Zugleich muss Google die anfallenden Prozesskosten von Daniel Giersch tragen.
Einem Bericht der französischen Gratiszeitung 20 Minutes zufolge besitzt Microsoft in Frankreich nicht die Markenrechte an Vista. Ein Fernsehsender gleichen Namens, der allerdings erst Ende 2007 ausgestrahlt werden soll, beruft sich auf ältere Rechte.
Die US-Handelsvertretung "Office of the United States Trade Representative" (USTR) hat in ihrem jährlichen Bericht an den US-Kongress den mangelnden Schutz vor Urheberrechts-, Marken- und Patentrechtsverletzungen in 43 Ländern angeprangert. Dabei wird insbesondere China und Russland "großflächige Piraterie" vorgeworfen.
Gegen Microsoft wurde Klage eingereicht, weil der Softwarekonzern mit Office Live gegen geltendes Markenrecht verstößt. Das US-Unternehmen Office Live LLC habe die Marke im Februar 2001 eingetragen und verlangt in einer Klage, dass Microsoft die Marke nicht weiter verwendet. Hinter Microsofts Office Live stecken Online-Office-Anwendungen für Unternehmenskunden.
Eine Vereinigung junger polnischer Schriftsteller soll die Domain www.gmail.pl an Google abgeben. Der Suchmaschinengigant hat die polnische IT- und Telekommunikationsbehörde zu einem entsprechenden Schritt aufgefordert. Hinter der polnischen URL sieht Google den Versuch, polnische Gmail-Nutzer auf diese Seite zu locken und argumentiert damit, dass der Name Gmail international mit Google in Verbindung gebracht werde.
Cisco hat Apple einen Aufschub erteilt, sich im Rechtsstreit um die Marke iPhone zu äußern. Eigentlich endete eine entsprechende Frist am heutigen 16. Februar 2007. Nun hat Apple bis zum 21. Februar 2007 Gelegenheit, sich mit Cisco in diesem Rechtsstreit außergerichtlich zu einigen, berichtet ZDNet.co.uk.
Der Computerhersteller Apple und die Plattenfirma Apple der Beatles haben ihren Streit, den die Medien schon zum Apfelkrieg hochstilisierten, nun außergerichtlich beigelegt. Fortan soll ein neues Abkommen zwischen den Unternehmen für den markenrechtlichen Frieden sorgen. Schon 1991 hatten die beiden Apple-Unternehmen einen solchen Vertrag geschlossen, der durch den Eintritt Apples in das Musikgeschäft hinfällig wurde.
Obwohl Google damit gescheitert ist, den Begriff "Gmail" als EU-Marke anzumelden, gibt sich der Suchmaschinenriese siegesgewiss. Der E-Mail-Dienst werde in Europa unverändert unter dem Namen Gmail angeboten, erklärte Google gegenüber CNet.com. In Deutschland und Großbritannien trägt Googles E-Mail-Dienst bereits den Namen "Google Mail", weil die Markenrechte für den Namen "Gmail" nicht bei Google liegen.
Im Namensrechtstreit um den Begriff iPhone hat Cisco eine längere Frist vereinbart, in der sich Apple dazu äußern kann. Cisco hat nach eigenen Angaben den Markennamen iPhone im Jahr 2000 schützen lassen, so dass Apple die Bezeichnung iPhone für ihr jüngst vorgestelltes Mobiltelefon nicht verwenden dürfte.
Der Begriff "Gmail" darf von Google nicht als EU-Marke eingetragen werden, entschied das EU-Harmonisierungsamt. Das Amt sah eine zu große Verwechslungsgefahr mit der von Daniel Giersch gehaltenen Marke "G-mail...und die Post geht richtig ab.". Somit darf Google sehr wahrscheinlich seinen E-Mail-Dienst im gesamten EU-Raum nicht unter dem Begriff Gmail vermarkten.
Bereits als Apple sein erstes Handy vorgestellt hat, war die Fachwelt überrascht, dass es den Namen "iPhone" trägt. Denn die Namensrechte daran liegen bei Cisco und Apple würde mit seinem Handy dagegen verstoßen. Genau aus diesem Grunde hat Cisco bereits Klage gegen Apple eingereicht.
Das Unternehmen Tulex aus Düsseldorf bietet mit seinem Recherchedienst die Möglichkeit, bei der Anmeldung von Domainnamen diese auf eventuell bestehende Rechte Dritter hin zu überprüfen.
Der neue Telekom-Chef René Obermann ordnet auch die Konzernkommunikation neu. Der bisherige Kommunikationschef Ulrich Lissek soll neue Aufgaben bekommen. Um die Kommunikation des Konzerns soll sich stattdessen Philipp Schindera kümmern, der wie Obermann von T-Mobile kommt.
Microsoft hat ein Verfahren gegen einen in Schleswig-Holstein beheimateten Spammer gewonnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Störenfried am 25. Oktober 2006. Zuvor hatte auch schon das Landgericht Mannheim ein Urteil wegen Spammings und Markenverletzung gefällt und den Beklagten zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt.
Die Debian-Entwickler haben das E-Mail-Programm Mozilla Thunderbird im Unstable-Zweig ihrer Distribution in IceDove umbenannt. Voraussichtlich folgt darauf noch die Namensänderung von Firefox in IceWeasel. Dem vorausgegangen ist eine Auseinandersetzung mit der Mozilla Corporation, die durch Änderungen an Browser und E-Mail-Client ihre Markenrechte verletzt sah.
Wie bereits berichtet bekommen Webseiten-Betreiber seit einigen Tagen Post aus Karlovy Vary, auch als Kurstadt Karlsbad bekannt, in denen ihnen eine Verletzung der Marke "VIRTUALDUB" vorgeworfen wird. Golem.de bat die Berliner Rechtsanwälte Robert Rogge und Michael Plüschke um eine Einschätzung der Lage.
Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.
Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Löschung von GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Der TV-Sender ARD hat eine kostspielige Schlappe im Kampf um die Domain wahltipp.de erlitten. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem nun beendeten Markenrechtsstreit gegen die ARD geurteilt.
Merkwürdige Post erhielten zwischen den Jahren der "Shopblogger" und der "Werbeblogger". Beide sollen in ganz unterschiedlichen Fällen gegen das Markenrecht verstoßen haben, dem einen wirft das Sozialgericht Bremen Namensanmaßung vor, der andere hat Ärger wegen der Nennung des Namens "Heidi Klum".