Gewerkschaften wollen über Immaterialgüterrechte diskutieren
Angefertigt wurde das Gutachten von Rechtsanwalt Till Kreutzer, der das Referat Urheberrecht am "Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" (ifrOSS) leitet und sich beim Portal iRights.info(öffnet im neuen Fenster) engagiert.
Nach Ansicht von Kreutzer ist das Urheberrecht mittlerweile zu einem "Ordnungs- und Verhaltensrecht für alle Bevölkerungsschichten geworden" , obwohl die Immaterialgüterrechtsgesetze einst als Spezialmaterie konzipiert wurden, die nur Plattenfirmen, die Arznei- oder Automobilindustrie, Verwertungsgesellschaften, Verlage oder durch Manager und Anwälte vertretene Komponisten, Musiker oder Drehbuchautoren betrafen. Bedingt durch das Internet und die damit einhergehenden Möglichkeiten wurden die Gesetze in den letzten Jahren wiederholt angepasst.
"Einfacher ist das Recht deshalb nicht geworden. Im Gegenteil: Urheber- oder Patentrecht zu handhaben ist heute komplizierter denn je. Das wirkt sich auf Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen aus" , heißt es in dem Gutachten. Zu weitreichende geistige Eigentumsrechte würden "Fortschritt, Innovation und die Partizipation an Wissen und Kultur" hemmen.
Grundsätzlich sei es die Aufgabe der Immaterialgüterrechtsgesetze, die Interessenkonflikte der betroffenen Interessengruppen angemessen auszugleichen. Mit Blick auf zurückliegende Gesetzesreformen, mit denen die Immaterialgüterrechte an das "digitale Zeitalter" angepasst werden sollten, zeige sich "gerade im Hinblick auf die wichtige Ausgleichsfunktion eine unausgeglichene Entwicklung" , so Kreutzer. Andere Aspekte hätten im Vordergrund gestanden, beispielsweise die Tatsache, "dass digital gespeicherte Immaterialgüter besonders 'verletzlich sind', also von jedem ohne Qualitätsverlust kopiert und über das Internet weltweit zugänglich gemacht werden können" . Um weiterhin Anreize zum technischen und kreativen Schaffen zu gewährleisten – so die landläufige Theorie –, bedürfe es der Verschärfung des Immaterialgüterrechtsschutzes, konstatiert das Gutachten.
Das vom DGB beauftragte Gutachten soll eine Diskussion innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften anregen, es spiegelt ausdrücklich keine Beschlusslage des DGB oder einer seiner Einzelgewerkschaften zu diesem komplexen Thema wider. Der 84 Seiten lange Text zum Thema "Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft – Ein Überblick über die Entwicklung der Gesetze zum 'geistigen Eigentum' in Deutschland, Europa und international" steht unter dgb.de(öffnet im neuen Fenster) zum Download bereit.
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