Zum Hauptinhalt Zur Navigation

US-Zensur-Urteil: Chanel lässt Domains beschlagnahmen

Auf Antrag des Luxuswarenherstellers Chanel hat ein US-Bezirksrichter die Beschlagnahme von Hunderten Websites verfügt, die angeblich Fälschungen von Chanel-Produkten verkauften. An Suchmaschinenbetreiber und soziale Netzwerke erging die Anordnung, die betreffenden Domains nicht mehr in Trefferlisten anzuzeigen.
/ Robert A. Gehring
14 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Chanel geht gegen Webseiten vor, die gefälschte Produkte verkaufen. (Bild: Jo Yong hak/Reuters)
Chanel geht gegen Webseiten vor, die gefälschte Produkte verkaufen. Bild: Jo Yong hak/Reuters

Chanel wehrt sich gegen die Verwässerung seiner Marke. Besonders rigoros geht der Hersteller von hochpreisigen Kleidungsstücken, Handtaschen und Parfums gegen Händler vor, die mit gefälschter Chanel-Markenware handeln. Dabei ist der Luxuswarenhersteller nicht zimperlich. Websites, denen der Handel mit Fälschungen vorgeworfen wird, lässt Chanel zumindest in den USA kurzerhand per einstweiliger Verfügung ohne Anhörung der Betroffenen beschlagnahmen.

So verfügte(öffnet im neuen Fenster) Bezirksrichter Kent J. Dawson in Nevada die Beschlagnahme von mehreren hundert Domains und ihre Übertragung an den US-Domainanbieter Go Daddy. Nach Aufruf der betroffenen Webadressen soll zudem ein Hinweis auf die Beschlagnahme angezeigt werden. Für den Fall, dass eine oder mehrere der Domains zu Unrecht beschlagnahmt wurden, muss Chanel 20.000 US-Dollar für etwaige Schadensersatzzahlungen hinterlegen.

Dawson begründete seine Entscheidung damit, dass Chanel seiner Meinung nach gute Aussichten darauf hat, im Hauptsacheverfahren nachzuweisen, dass die betroffenen Websites tatsächlich die Markenrechte des Unternehmens verletzt hätten. Chanel hatte zur "Beweisführung" Experten damit beauftragt, als Lockvögel bei den Shops Bestellungen aufzugeben und die Bilder der angebotenen "Chanel-Produkte" auf der jeweiligen Website in Augenschein zu nehmen.

Außerdem ordnete Richter Dawson an, dass die betroffenen Domainnamen "von allen Trefferlisten aller Internetsuchmaschinen einschließlich Google, Bing und Yahoo sowie von allen sozialen Netzwerken einschließlich Facebook, Google+ und Twitter" zu "de-indizieren und/oder zu entfernen" seien. Die Anordnung soll vorerst solange gelten, bis das Gericht oder Chanel bezüglich einzelner Domains ihre Meinung ändern, woraufhin der alte Status der jeweiligen Domain wiederhergestellt werden soll.


Relevante Themen