Experten kritisieren dogmatische Anwendung von TRIPS

Dreistufentest sollte weiter ausgelegt werden

Internationale Urheberrechtsexperten haben eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert. Auf Initiative des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht verfassten sie eine gemeinsame Deklaration.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den Dreistufentest, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum geistigen Eigentum zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen Fällen unter Rückgriff auf den Dreistufentest in Gesetzgebungsmaßnahmen eingegriffen. Die Unterzeichner der jetzt veröffentlichten Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht kritisieren, Gesetzgeber und Gerichte hätten die WTO-Bestimmungen in der Vergangenheit zu eng und zu dogmatisch ausgelegt.

Die Urheberrechtsexperten fordern dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen - wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend in Betracht gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen (Schranken) zur Wahrung gesamtgesellschaftlicher Interessen. Insbesondere wollen sie, dass Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und "andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise dem wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, der sozialen oder ökonomischen Entwicklung" ein höherer Stellenwert eingeräumt wird.

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) der Welthandelsorganisation WTO von 1994 legt unter anderem verbindliche Minimalanforderungen für nationale Gesetze zum Urheber-, Patent- und Markenrecht fest. Gesetzliche Bestimmungen müssen demnach dem sogenannten Dreistufentest standhalten, um die vertraglichen Vereinbarungen des Welthandelsabkommens GATT nicht zu verletzen. Im Kern besagt der Dreistufentest, dass WTO-Mitglieder im Urheber-, Patent- und Markenrecht (und angrenzenden Bereichen) Ausnahmen vom exklusiven Schutz nur vorsehen dürfen, wenn damit die legitimen Interessen der Rechteinhaber nicht verletzt werden. [von Robert A. Gehring]

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