EU: Google Adwords mit fremden Markennamen ist rechtens
EuGH setzt Produktfälschung aber klare Grenzen
Google darf mit seinen Adwords weiterhin Markennamen frei an Werbetreibende verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Freibrief für Markenpiraterie und Produktfälschung ist das Urteil jedoch nicht.

Google darf geschützte Markennamen als Suchwörter an Onlinewerbetreibende verkaufen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden (C-236/08 bis C-238/08). Der französische Luxusgüterkonzern Moët Hennessy - Louis Vuitton hatte vor einem französischen Gericht wegen der Verletzung seiner Markenrechte bei Google Adwords durch Konkurrenten und Produktfälscher geklagt. Das Gericht hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um zu klären, ob Besitzer von Markenrechten Google daran hindern können, diese als Suchbegriff in seinem Referenzierungsdienst zu verkaufen.
"Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt", hieß es dazu vom Europäischen Gerichtshof. Google nutze nicht selbst die Markennamen im Sinne der darin enthaltenen Zeichen für Waren oder Dienstleistungen. Der Suchmaschinenbetreiber lasse die Werbetreibenden nur "mit Marken identische Zeichen als Schlüsselwörter aussuchen", speichere sie und blende anhand dieser Werbeanzeigen seiner Kunden ein. "Wurde eine Marke als Schlüsselwort benutzt, kann daher ihr Inhaber das ausschließliche Recht aus seiner Marke Google nicht entgegenhalten", so das Gericht.
Gleichzeitig setzte die EU der Markenpiraterie und Produktfälschung klare Grenzen: Die Werbenden dürften mit Schlüsselwörtern von Google keine Anzeigen einblenden lassen, aus denen der durchschnittliche Internetnutzer nicht leicht erkennen könne, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Hier greife das ausschließliche Recht aus seiner Marke für ihren Inhaber. Moët Hennessy begrüßte deshalb die Entscheidung des Gerichts. Diese sei ein wichtiger Schritt und kläre die Regeln für Onlinewerbung.
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Man kann damit aber immernoch um beim Beispiel zu bleiben einen BMW werben, obwohl man...