EU: Google Adwords mit fremden Markennamen ist rechtens

EuGH setzt Produktfälschung aber klare Grenzen

Google darf mit seinen Adwords weiterhin Markennamen frei an Werbetreibende verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Freibrief für Markenpiraterie und Produktfälschung ist das Urteil jedoch nicht.

Artikel veröffentlicht am ,
Christian Dior Parfümwerbung
Christian Dior Parfümwerbung

Google darf geschützte Markennamen als Suchwörter an Onlinewerbetreibende verkaufen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden (C-236/08 bis C-238/08). Der französische Luxusgüterkonzern Moët Hennessy - Louis Vuitton hatte vor einem französischen Gericht wegen der Verletzung seiner Markenrechte bei Google Adwords durch Konkurrenten und Produktfälscher geklagt. Das Gericht hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um zu klären, ob Besitzer von Markenrechten Google daran hindern können, diese als Suchbegriff in seinem Referenzierungsdienst zu verkaufen.

"Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt", hieß es dazu vom Europäischen Gerichtshof. Google nutze nicht selbst die Markennamen im Sinne der darin enthaltenen Zeichen für Waren oder Dienstleistungen. Der Suchmaschinenbetreiber lasse die Werbetreibenden nur "mit Marken identische Zeichen als Schlüsselwörter aussuchen", speichere sie und blende anhand dieser Werbeanzeigen seiner Kunden ein. "Wurde eine Marke als Schlüsselwort benutzt, kann daher ihr Inhaber das ausschließliche Recht aus seiner Marke Google nicht entgegenhalten", so das Gericht.

Gleichzeitig setzte die EU der Markenpiraterie und Produktfälschung klare Grenzen: Die Werbenden dürften mit Schlüsselwörtern von Google keine Anzeigen einblenden lassen, aus denen der durchschnittliche Internetnutzer nicht leicht erkennen könne, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Hier greife das ausschließliche Recht aus seiner Marke für ihren Inhaber. Moët Hennessy begrüßte deshalb die Entscheidung des Gerichts. Diese sei ein wichtiger Schritt und kläre die Regeln für Onlinewerbung.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Zbox Pico PI430AJ
Flotter Mini-PC mit Solid-State-Kühlung

Die fast lautlosen Kühler von Frore Systems funktionieren gut. Mehr Leistung auf so kleinem Raum ist kaum möglich. Eine ARM-CPU wäre aber spannend.
Ein Test von Martin Böckmann

Zbox Pico PI430AJ: Flotter Mini-PC mit Solid-State-Kühlung
Artikel
  1. Kernfusion: US-Fusionslabor erreicht konsistent Zündungen
    Kernfusion
    US-Fusionslabor erreicht konsistent Zündungen

    Vor einem Jahr gelang der US-Forschungseinrichtung NIF ein wichtiger Fortschritt bei der Kernfusion. Der wurde inzwischen mehrfach wiederholt.

  2. Zu einfach: Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade
    Zu einfach
    Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade

    Geschwindigkeit, Spawn-Rate und mehr: Sony hat eine besonders komplexe Anpassung von Schwierigkeitsgraden patentiert.

  3. Energiewende: Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf
    Energiewende
    Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf

    IT ist der Game Changer der Energiewende - nur nicht in Deutschland.
    Eine Analyse von Gerd Mischler

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /