Krieg der Steine: Kopierte Lego-Mini-Figuren dürfen nicht verkauft werden

Lego hat eine 3D-Marke(öffnet im neuen Fenster) für seine Mini-Figuren mit und ohne Kopfnoppe, doch das sind nicht die einzigen kleinen Figuren, die es gibt. Ein Paderborner Spielwarenhändler verkaufte nach Ansicht eines Gerichts Kopien davon aus China. Das Gericht stellte sich schützend vor Lego und Verbot den Handel (Az. 38 O 91/21), auch wenn die Figuren gar nicht exakt so aussehen wie die Original-Figuren.
Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Spielwarenhändler Steingemachtes nach Medienberichten, die Figuren des Herstellers Qman zu verkaufen. Sie verletzten nach Ansicht des Gerichts Legos 3D-Markenrechte, auch wenn sie optisch einige Unterschiede aufweisen: Die Qman-Figuren haben größere Hände mit teils erkennbaren Fingern, sind größer und weisen einen ganz anderen, viel größeren und anders geformten Kopf als die Lego-Minifiguren auf.
Dem Sender N-TV gegenüber(öffnet im neuen Fenster) sagte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf, Wilko Seifert, dass die Figuren zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten aufwiesen, der Gesamteindruck liege in allen Fällen zu nahe am markenrechtlich geschützten Lego-Produkt. Hier gelte, wie der Durchschnittsverbraucher das Gesamtbild erfasse.
Der Händler muss nun über die verkaufte Menge berichten und alle betroffenen Produkte herausgeben, die er noch auf Lager hat, heißt es in dem Bericht. Der Händler betonte, dass er bewusst auf Figuren verzichtet habe, die seiner Ansicht nach die Markenrechte verletzen könnten, doch diese Argumentation half ihm vor Gericht nicht.
Zur Gerichtsverhandlung hat der Händler ein Youtube-Video aufgenommen(öffnet im neuen Fenster) , in der er seine Sicht der Dinge schildert und auch Einblicke in den Prozess vor dem Landgericht gibt. Lego hat keine Stellungnahme veröffentlicht. Das Blog Justbricks hat für Interessierte den langen Weg der Prozessgeschichte detailliert(öffnet im neuen Fenster) aufgezeichnet.
Der Paderborner Händler kann gegen das Urteil Berufung einlegen.



