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Markenrecht

Google gegen Giersch - Der Kampf geht weiter

Rechtsstreit in Österreich. Google ist vor dem Handelsgericht Wien damit gescheitert, die Internetpräsenz von Daniel Giersch als Markenverletzung brandmarken und verbieten zu lassen. Dem Gericht gegenüber verpflichtete sich Daniel Giersch, seinen Dienst "G-mail...und die Post geht richtig ab." weiterhin nicht in Österreich anzubieten. Zugleich muss Google die anfallenden Prozesskosten von Daniel Giersch tragen.

USA: Copyright-Schurkenstaaten im Visier

Urheberrechts-, Marken- und Patentrechtsverletzungen in 43 Ländern angeprangert. Die US-Handelsvertretung "Office of the United States Trade Representative" (USTR) hat in ihrem jährlichen Bericht an den US-Kongress den mangelnden Schutz vor Urheberrechts-, Marken- und Patentrechtsverletzungen in 43 Ländern angeprangert. Dabei wird insbesondere China und Russland "großflächige Piraterie" vorgeworfen.

Klage: Microsoft verstößt gegen die Marke "Office Live"

Office Live LLC hat Klage gegen Microsoft eingereicht. Gegen Microsoft wurde Klage eingereicht, weil der Softwarekonzern mit Office Live gegen geltendes Markenrecht verstößt. Das US-Unternehmen Office Live LLC habe die Marke im Februar 2001 eingetragen und verlangt in einer Klage, dass Microsoft die Marke nicht weiter verwendet. Hinter Microsofts Office Live stecken Online-Office-Anwendungen für Unternehmenskunden.

Google geht gegen junge Schriftsteller vor

Rechtsstreit um Domain www.gmail.pl. Eine Vereinigung junger polnischer Schriftsteller soll die Domain www.gmail.pl an Google abgeben. Der Suchmaschinengigant hat die polnische IT- und Telekommunikationsbehörde zu einem entsprechenden Schritt aufgefordert. Hinter der polnischen URL sieht Google den Versuch, polnische Gmail-Nutzer auf diese Seite zu locken und argumentiert damit, dass der Name Gmail international mit Google in Verbindung gebracht werde.

Fristverlängerung für Apple im iPhone-Namensstreit

Apple muss sich bis zum 21. Februar 2007 zum Verfahren äußern. Cisco hat Apple einen Aufschub erteilt, sich im Rechtsstreit um die Marke iPhone zu äußern. Eigentlich endete eine entsprechende Frist am heutigen 16. Februar 2007. Nun hat Apple bis zum 21. Februar 2007 Gelegenheit, sich mit Cisco in diesem Rechtsstreit außergerichtlich zu einigen, berichtet ZDNet.co.uk.

Apple schließt Frieden mit Apple

Außergerichtliche Beilegung: All you need is love. Der Computerhersteller Apple und die Plattenfirma Apple der Beatles haben ihren Streit, den die Medien schon zum Apfelkrieg hochstilisierten, nun außergerichtlich beigelegt. Fortan soll ein neues Abkommen zwischen den Unternehmen für den markenrechtlichen Frieden sorgen. Schon 1991 hatten die beiden Apple-Unternehmen einen solchen Vertrag geschlossen, der durch den Eintritt Apples in das Musikgeschäft hinfällig wurde.

Google kämpferisch: Gmail behält in Europa seinen Namen

Google plant keine Umbenennung von Gmail in Europa. Obwohl Google damit gescheitert ist, den Begriff "Gmail" als EU-Marke anzumelden, gibt sich der Suchmaschinenriese siegesgewiss. Der E-Mail-Dienst werde in Europa unverändert unter dem Namen Gmail angeboten, erklärte Google gegenüber CNet.com. In Deutschland und Großbritannien trägt Googles E-Mail-Dienst bereits den Namen "Google Mail", weil die Markenrechte für den Namen "Gmail" nicht bei Google liegen.

iPhone-Namensstreit - Apple verhandelt wieder mit Cisco

Apple wurde längere Frist zur Reaktion auf die Klage eingeräumt. Im Namensrechtstreit um den Begriff iPhone hat Cisco eine längere Frist vereinbart, in der sich Apple dazu äußern kann. Cisco hat nach eigenen Angaben den Markennamen iPhone im Jahr 2000 schützen lassen, so dass Apple die Bezeichnung iPhone für ihr jüngst vorgestelltes Mobiltelefon nicht verwenden dürfte.
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Google unterliegt im Markenrechtsstreit um Gmail

Eintragung der EU-Marke "Gmail" durch Google gescheitert. Der Begriff "Gmail" darf von Google nicht als EU-Marke eingetragen werden, entschied das EU-Harmonisierungsamt. Das Amt sah eine zu große Verwechslungsgefahr mit der von Daniel Giersch gehaltenen Marke "G-mail...und die Post geht richtig ab.". Somit darf Google sehr wahrscheinlich seinen E-Mail-Dienst im gesamten EU-Raum nicht unter dem Begriff Gmail vermarkten.

iPhone - Cisco verklagt Apple wegen Namensrechten

Apple hat fünf Jahre mit Cisco wegen des Begriffs iPhone verhandelt. Bereits als Apple sein erstes Handy vorgestellt hat, war die Fachwelt überrascht, dass es den Namen "iPhone" trägt. Denn die Namensrechte daran liegen bei Cisco und Apple würde mit seinem Handy dagegen verstoßen. Genau aus diesem Grunde hat Cisco bereits Klage gegen Apple eingereicht.

Markenrecherche für Domain-Namen ab 10 Euro

Möglichkeit zur Verhinderung teurer Namenskonflikte. Das Unternehmen Tulex aus Düsseldorf bietet mit seinem Recherchedienst die Möglichkeit, bei der Anmeldung von Domainnamen diese auf eventuell bestehende Rechte Dritter hin zu überprüfen.

Telekom: Obermann tauscht Kommunikationschef aus

Philipp Schindera von T-Mobile rückt in den Konzern auf. Der neue Telekom-Chef René Obermann ordnet auch die Konzernkommunikation neu. Der bisherige Kommunikationschef Ulrich Lissek soll neue Aufgaben bekommen. Um die Kommunikation des Konzerns soll sich stattdessen Philipp Schindera kümmern, der wie Obermann von T-Mobile kommt.

Microsoft macht Porno-Spammer platt

OLG Karlsruhe bejaht Markenverletzung durch gefälschte Absenderadressen. Microsoft hat ein Verfahren gegen einen in Schleswig-Holstein beheimateten Spammer gewonnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Störenfried am 25. Oktober 2006. Zuvor hatte auch schon das Landgericht Mannheim ein Urteil wegen Spammings und Markenverletzung gefällt und den Beklagten zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt.
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Eistaube statt Donnervogel

Debian im Markenrechtsstreit mit der Mozilla Corporation. Die Debian-Entwickler haben das E-Mail-Programm Mozilla Thunderbird im Unstable-Zweig ihrer Distribution in IceDove umbenannt. Voraussichtlich folgt darauf noch die Namensänderung von Firefox in IceWeasel. Dem vorausgegangen ist eine Auseinandersetzung mit der Mozilla Corporation, die durch Änderungen an Browser und E-Mail-Client ihre Markenrechte verletzt sah.

Keine Angst vor VIRTUALDUB (Update)

Neuauflage der FTP-Explorer-Abmahnwelle. Wie bereits berichtet bekommen Webseiten-Betreiber seit einigen Tagen Post aus Karlovy Vary, auch als Kurstadt Karlsbad bekannt, in denen ihnen eine Verletzung der Marke "VIRTUALDUB" vorgeworfen wird. Golem.de bat die Berliner Rechtsanwälte Robert Rogge und Michael Plüschke um eine Einschätzung der Lage.

Abmahn-Masche mit VirtualDub

Webdesigner droht Webseitenbetreibern. Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.

Yello gewinnt gegen GoYellow

Gericht sieht Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung. Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Löschung von GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Blogs mit merkwürdigen Markenproblemen

Markenverstoß oder einfache Namensnennung? Merkwürdige Post erhielten zwischen den Jahren der "Shopblogger" und der "Werbeblogger". Beide sollen in ganz unterschiedlichen Fällen gegen das Markenrecht verstoßen haben, dem einen wirft das Sozialgericht Bremen Namensanmaßung vor, der andere hat Ärger wegen der Nennung des Namens "Heidi Klum".

eBay-Spruch: "3...2...1... meins" - Marke schon weg

Unternehmensberater kommt eBay zuvor. Einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge hat eBay es versäumt, seinen Werbespruch "3...2...1... meins" rechtzeitig als Marke anzumelden. Dem Online-Auktionshaus kam ein Unternehmensberater zuvor, der diesen Spruch als Marke in drei Warenklassen schon im Januar 2004 ins Markenregister eintragen ließ, einen Monat vor eBay.

Microsoft will Partner besser schützen

Schutz vor rechtlichen Angriffen wird ausgebaut. Microsoft will seine Partner künftig besser vor rechtlichen Angriffen schützen. OEMs (Original Equipment Manufacturer) und kleineren "OEM System Builder", OEM-Distributoren und unabhängigen Software-Anbietern (ISV) will Microsoft Schadensfreistellung gewähren, sollten diese wegen möglicher Rechtsverstöße durch Microsoft-Software angegriffen werden.
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Spam: Vom Schinken zur Software

US-Lebensmittelkonzern sichert sich erweitertes Markenrecht. Über das US-Patent- und Markenamt hat sich ein US-Lebenmittelkonzern die Bezeichnung "Spam" für herunterladbare Software schützen lassen. Der US-Konzern Hormel Foods könnte damit Anbieter von Anti-Spam-Software verklagen, wenn diese gegen die Namensrechte verstoßen.

Wegen Intel inside: Aus DVD-Inside wird Cinefacts

DVD-Inside firmiert um und führt Redesign durch. Nach einer außergerichtlichen Einigung mit Intel führt Darius Metzner seine beiden Internetseiten DVD-Inside und Movie-inside zusammen und nennt sie in Cinefacts um. Der Namenswechsel wurde auf Grund einer außergerichtlichen Einigung mit Intel notwendig, da dieser sein Markenrecht in Bezug auf den Slogan "Intel inside" in Gefahr sah und in den letzten Monaten so einige Website-Betreiber abmahnte.

Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen

Googles Gmail löst Markenrechtsstreit in Deutschland aus. In Deutschland wurden zahlreiche Gmail-Nutzer abgemahnt, die Gmail-Einladungen auf eBay zum Kauf angeboten haben. Den Nutzern wird eine Markenrechtsverletzung gegen die Marke G-mail vorgeworfen, die nichts mit Googles Gmail-Dienst zu tun hat. Mit entsprechenden Unterlassungserklärungen will der Markeninhaber von G-mail einen weiteren Handel mit Gmail-Einladungen unterbinden.

Markenrecht: Intel geht gegen DVD-Inside.de vor

DVD-Community soll Marke "Intel inside" verletzen. Wie gestern bekannt wurde, geht Intel derzeit gegen Websites vor, die gegen den Werbespruch "Intel inside" und die dazugehörige Marke verstoßen. Ein Dorn im Auge sind dem Chip-Riesen die von Darius Metzner betriebenen Websites DVD-inside, Get-inside und Movie-inside, die Domains sollen deshalb spätestens zum 6. Oktober gelöscht werden.
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Googles gegen Google

Stelor will Marke "Google" löschen lassen. Stelor Productions, Kinderspielzeug-Hersteller und Betreiber der Kinder-Website Googles.com, hat beim US-Patent- und Markenamt beantragt, dass die Marke "Google" des Suchmaschinenbetreibers Google gelöscht wird.

Internet-Auktionshaus haftet für Plagiatsversteigerungen

BGH-Urteil schafft Klarheit und mehr Arbeit für Auktionsveranstalter. Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Plattform für Versteigerungen im Internet auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf dieser Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Einigung: Marke eMule geht an eMule-Entwickler

Vergleich mit Firstway erzielt. Der Streit zwischen den Entwicklern der freien Filesharing-Software eMule und der Firstway Medien GmbH scheint beigelegt zu sein: Wie auf Freemule.net zu lesen ist, konnte man sich nach Verhandlungen auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen - Firstway erklärte sich bereit, die eingetragene Marke "eMule" unentgeltlich an die eMule-Entwickler von emule-project.net zu übertragen.

Microsoft stoppt internationalen Open-Source-Gipfel

WIPO sagt internationale Konferenz zu Open Source ab. Einem Bericht der Washington Post zufolge hat die World Intellectual Property Organization (WIPO) ein geplantes Treffen zum Thema Open Source auf Drängen der US-Regierung abgesagt, nachdem diverse Lobby-Gruppen, hinter denen Microsoft stehe, dagegen opponiert haben.

Klage von handy.de gegen handy.com abgewiesen

Keine Verwechslungsgefahr zwischen handy.de und handy.com. Im Markenrechtsstreit "handy.de ./. handy.com" musste die Bertelsmann-Tochter handy.de im Hauptsacheverfahren eine Schlappe einstecken. Die Kammer für Handelssachen des Langerichts Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 21. Februar 2003 ab, die beiden Marken seien nicht verwechslungsgefährdet.

MobiliX: Oberlandesgericht sieht Verwechslungsgefahr

Berufungsgericht findet MobiliX und Obelix zum Verwechseln ähnlich. In der gestrigen mündlichen Verhandlung im Streit zwischen Les Edition Albert René und Werner Heuser hat das Oberlandesgericht München eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX bejaht. Die klanglichen Ähnlichkeiten seien so groß, dass Otto Normalverbraucher beim Wort MobiliX gleich an Obelix denken müsse.

dmmv mit Regeln für SMS-Marketing und Suchmaschinen

Verband befürwortet Opt-In-Verfahren. Der Arbeitskreis (AK) Mobile Internet des Deutschen Multimedia Vebandes (dmmv) e.V. hat unter Mitwirkung der Wirtschaft eine Stellungnahme zum SMS-Marketing veröffentlicht. Mit diesem Schritt soll vor allem dem Versand unerwünschter SMS-Werbung entgegengewirkt werden. Außerdem wurde eine Empfehlung für korrektes Suchmaschinenmarketing veröffentlicht.

Neues Buch zu Domain-Strategien erschienen

Titel: "Domain-Namen im Internet - Ein Wegweiser für Namensstrategien". Der Domain-Name ist als Aushängeschild jeder Website ein entscheidender Faktor im Wettbewerb um Marktanteile im Internet. Beim Heidelberger Springer-Verlag erschien jetzt ein Buch, das sich mit der Bedeutung von Domain-Namen als Grundlage von Marketingstrategien im Internet befasst und Wissenswertes zum Thema Domain-Namen liefert.

www.oil-of-elf.de - Kammergericht entscheidet für Greenpeace

Ölkonzern TotalFinaElf unterliegt erneut im Domainstreit. TotalFinaElf hat nun auch vor dem Berliner Kammergericht den Rechtsstreit um die Greenpeace-Domain www.oil-of-elf.de verloren. Die Umweltschutzorganisation dazu in einer Pressemitteilung: "Wenn im Internet kritisch über Firmen berichtet wird, geht künftig Meinungsfreiheit über Markenrecht. Das schließt auch den Domainnamen mit ein."

Gericht zweifelt an der Microsoft-Marke "Windows"

Gericht weist einstweilige Verfügung gegen Lindows.com ab. Eigentlich war Microsoft angetreten, um seine Marke "Windows" gegen den Softwarehersteller Lindows.com zu verteidigen, die unter dem Namen Lindows OS ein Linux-basiertes Betriebssystem entwickeln, auf dem auch Windows-Applikationen laufen. Nun musste Microsoft vor Gericht aber eine erste Niederlage einstecken.

Neues im Streit zwischen Obelix und MobiliX

Klageerwiderung im Internet veröffentlicht. Im November 2001 hatte Werner Heuser, Betreiber des Open-Source-Projektes MobiliX - UniX on Mobile Computers, eine Klage der "Lés Editions Albert René", Inhaber der Markenrechte an dem Namen Obelix, erhalten. Heuser wollte die Marke aber nicht ohne weiteres aufgeben und zog daher vor Gericht. Die Klageerwiderung der Berliner Anwaltskanzlei Jaschinski Biere Brexl (JBB) stellt Heuser auf seinen Seiten bereit.

Microsoft will E-Mail-Adressen von LindowsOS-Interessenten

Rechtsstreit zwischen Microsoft in Lindows.com weitet sich aus. Microsoft stört sich am Namen der Firma Lindows.com, die unter dem Namen LindowsOS ein Linux-Betriebssystem entwickelt, mit dem sich auch Windows-Applikationen nutzen lassen. In einem von Microsoft angestrengten Verfahren konnten die Redmonder nun einen ersten Erfolg verbuchen und sollen Zugang zu den gesammelten E-Mail-Adressen von Lindows-Interessenten erhalten.

Bannerwerbung macht private zu gewerblichen Websites

LG Frankfurt mit neuem Urteil zum Markenrecht. Eine Markenverletzung gleich welcher Art kann nur dann vorliegen, wenn das betreffende Kennzeichen "im geschäftlichen Verkehr" verwendet wurde. Eine (bezahlte) Bannerwerbung kann nach einem Spruch (Az. 2 - 06 O 212/01) des Landgerichts Frankfurt am Main daher für eine "private" Homepage zu einer kritischen und teueren Falle werden.

Greenpeace gewinnt im Streit um oil-of-elf.de

Ölkonzern TotalFinaElf unterliegt Greenpeace vor dem Berliner Kammergericht. Im Streit um die Internet-Domain www.oil-of-elf.de, auf der Greenpeace über Ölverschmutzung in sibirischen Ölfördergebieten berichtete, hat es eine für die Umweltschutzorganisation positive Wendung gegeben. Das Berliner Kammergericht entschied am Dienstag, dass Greenpeace die Domain ab sofort wieder nutzen darf und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Berliner Landgerichtes vom März dieses Jahres auf.

"FTP Explorer" - Weiterer Etappensieg für Stefan Münz

Symicron steht Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) offen. Laut dem Onlinemagazin Advograf hat der SELFHTML-Autor Stefan Münz im Rechtsstreit mit der Firma Symicron einen weiteren Etappensieg errungen, indem die Berufung Symicrons gegen ein früheres und zu Gunsten von Münz gefälltes Urteil zurückgewiesen wurde. Die über den Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vertretene Symicron hat bereits zahlreiche Webseitenbetreiber, die auf den FTP-Client FTP-Explorer verlinkt haben, wegen angeblicher Verletzung der Marke Explorer abmahnen lassen.

Vorsicht vor Internet- und PC-Führerschein (Update)

IMAGO GmbH verschickt Warnungen wegen Markenrechtsverletzung. Wer die Begriffe "Internet-Führerschein", "Internet-Ralley" und "PC-Führerschein" unbedarft einsetzt, dürfte bald mit der IMAGO GmbH zu tun bekommen. Diese verschickt derzeit per E-Mail bundesweit Warnhinweise, unter anderem an Schulen, da sich das Dortmunder Lernsoftware-Unternehmen die Begriffe 1998 als Warenzeichen hat schützen lassen. Mittlerweile hat ein Mitarbeiter von IBM Deutschland Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Marke Internet-Führerschein geäußert.

FTP-Explorer - Oberlandesgericht erklärt Link für zulässig

Erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aufgehoben. Im andauernden Streit um die Links auf die US-Software FTP-Explorer, durch die sich das Unternehmen Symicron GmbH in seinen Rechten an der Marke Explorer verletzt fühlt und bereits zahlreiche Abmahnungen durch die Kanzlei Gravenreuth hat zustellen lassen, hat sich etwas Neues getan: Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten der Fachhochschule Oldenburg, die auf Grund einer Abmahnung durch die Symicron GmbH eine negative Feststellungsklage angestrengt hatte und damit in erster Instanz noch unterlegen war.

":-(" als Marke eingetragen

Satirische Strafandrohung verkündet. Das US-Unternehmen Despair hat es geschafft, sich das im E-Mail- und Chat-Verkehr gebräuchliche Emoticon ":-(" als Marke schützen zu lassen und reagiert mit Satire auf diese Absurdität.
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Freedom for Links ruft zur Netz-Demonstration auf

Heute beginnendes Gerichtsverfahren gegen SELFHTML-Betreiber als Auslöser. Am heutigen Mittwoch, dem 20. September 2000, findet am Landgericht Düsseldorf die Gerichtsverhandlung um eine negative Feststellungsklage von Stefan Münz gegen die Ratinger Symicron GmbH statt. Münz betreibt die Website SELFHTML und wurde zuvor von Symicrons Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth abgemahnt, da er ein FTP-Programm verlinkt hat, das in Deutschland das Markenrecht der Ratinger Firma Symicron verletzen soll. Der Verein Freedom for Links will deshalb heute mit Hilfe eines Streikaufrufs auf den Fall aufmerksam machen.

Heise Verlag will iX-Markenrechte nicht verkaufen

IT-Magazin iX besteht auf seinem Namen. Der Verlag Heinz Heise in Hannover sieht weiterhin großes Konfliktpotenzial in der Namensgebung der geplanten neuen Superbörse. Nach wie vor besteht der Verlag auf seinem Marken- und Titelrecht an iX und ist nicht zum Verkauf der Marke iX bereit.