Vorsicht vor Internet- und PC-Führerschein (Update)
Die Verwendung der entsprechenden Begriffe, z.B. auf einer Website, in Metatags, Links und herunterzuladenden Dokumenten, sieht die IMAGO GmbH daher als Verstoß gegen ihr Markenrecht. Der Zusatz "Führerschein" in Anlehnung an Fahrschulen scheint mittlerweile bei Computer-Anfängerlehrgängen im Bildungsbereich recht gebräuchlich zu sein, so dass man sich unwillkürlich fragt, wie solche Begriffe markenrechtlich überhaupt geschützt werden können.
Auf dem Landesbildungsserver Schleswig-Holstein wurde eine E-Mail der IMAGO GmbH(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, die an eine Schule versendet wurde und den 27.07.2001 als Frist für die Löschung des Begriffs "Internet-Führerschein" setzt. "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung setzen wir hiermit zum Ausgleich der Rechtsverletzung eine Summe von 10.000,00 DM fest", heißt es weiterhin.
In Anbetracht dessen, dass die Schulferien gerade begonnen haben und die Betreuer der Webseiten sowie Entscheidungsbefugte mitunter abwesend sein könnten, sind der Zeitpunkt des Schreibens und die Frist allerdings unpassend gewählt.
IMAGO beschreibt sich auf seiner Website wie folgt: "Wir wollen unsere Bildungssoftware so vielen Menschen wie möglich preiswert bis kostenlos zugänglich machen. Unsere Projekte finanzieren wir ausschließlich durch Sponsoring." Weiterhin heißt es, dass man zur Zeit an mehreren Projekten arbeite, "um den Internet-Führerschein noch weiter in Deutschland zu verbreiten". Unter anderem plant IMAGO 500.000 Internet-Führerscheine für Schüler im Ruhrgebiet, 60.000 PC-Führerscheine für Schüler in Brandenburg und die bundesweite Verteilung des Internet-Führerscheins für Schüler.
Auf dem Landesbildungsserver Schleswig-Holstein empfiehlt man Schulen, die entsprechenden Begriffe von den Webseiten zu entfernen, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden.
Nachtrag:
Ein Mitarbeiter von IBM erklärte gegenüber Golem.de, dass IBM Deutschland die Sache mit Interesse verfolgt. Das Unternehmen hat die Marke Internet-Führerschein bereits 1996 beim Patentamt angemeldet. Zudem geht die Rechtsabteilung davon aus, dass Titelschutz besteht, da aus dieser Zeit IBM-Prüfungsunterlagen existieren, in denen der Begriff bereits vorkommt. Im Rahmen der D21-Initiative beteiligt sich IBM am gemeinnützigen Projekt Hardware4Friends e.V., das auch Internet-Führerscheine vergibt und die Erlöse Schulen spendet.
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