"FTP Explorer" - Weiterer Etappensieg für Stefan Münz
Heute, am 19. September 2001, wies der 27. Zivilsenat des OLG Düsseldorf die Berufung von Symicron gegen das Urteil des Langerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 im Rahmen der negativen Feststellungsklage seitens Münz zurück. Mit seiner negativen Feststellungsklage begehrte der SELFHTML-Autor zunächst die Feststellung, dass er mit einem Link zum Programm "FTP-Explorer" des US-Unternehmens FTPx Corp. nicht die Rechte von Symicrons hiesiger Wortmarke "Explorer" verletze.
Der Senat schloss sich Advograf zufolge nun der erstinstanzlichen Auffassung an, wonach "Explorer" nur über eine schwache Kennzeichnungskraft verfügt und bereits der Zusatz "FTP" vor einer Verwechslungsgefahr schütze. Noch vor etwa zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Verwechslungsgefahr zwischen "Explorer" und "3DexPlorer" festgestellt.
Viele erhoffen sich aus dem Verfahren auch eine Urteilsbegründung zur Haftung für gesetzte Links. Laut Advograf ist bisher jedoch nicht bekannt, ob sich das Gericht in seinem aktuellen Urteil auch zu dieser Frage geäußert hat.
Symicron steht nun die Revision zum Bundesgerichtshof offen, ob das Unternehmen diesen Weg verfolgen wird, ist allerdings noch nicht bekannt gegeben worden. In einer ersten Stellungnahme gegenüber Advograf erklärte Gravenreuth allerdings bereits, dass man auch weiter gegen "Markenverletzer" vorgehen werde.
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