Freedom for Links ruft zur Netz-Demonstration auf

Heute beginnendes Gerichtsverfahren gegen SELFHTML-Betreiber als Auslöser

Am heutigen Mittwoch, dem 20. September 2000, findet am Landgericht Düsseldorf die Gerichtsverhandlung um eine negative Feststellungsklage von Stefan Münz gegen die Ratinger Symicron GmbH statt. Münz betreibt die Website SELFHTML und wurde zuvor von Symicrons Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth abgemahnt, da er ein FTP-Programm verlinkt hat, das in Deutschland das Markenrecht der Ratinger Firma Symicron verletzen soll. Der Verein Freedom for Links will deshalb heute mit Hilfe eines Streikaufrufs auf den Fall aufmerksam machen.

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"Wir sind der Meinung, die Öffentlichkeit soll an diesem Tag nach Düsseldorf schauen und mit beobachten, wie das Gericht mit der Thematik umgeht. Um dies zu erreichen, bitten wir - mal wieder - um Ihre Mithilfe und Teilnahme an unserer Netz-Demonstration. Sie hat zum Ziel, die bestehende Problematik bei möglichst vielen Netizens und auch in den Medien zu thematisieren", heißt es auf der Freedom-for-Links-Website.

Das Dokument SELFHTML, eines der bekanntesten Online-Manuals zum Erlernen von HTML, enthält eine Reihe von Links zu FTP-Clients, darunter auch der "FTP-Explorer". Die Markenrechte für den Namen "Explorer" liegen in Deutschland bei Symicron. Da SELFHTML frei im Netz verteilt und daher auf einer Vielzahl von Rechnern gespiegelt wird, taucht der angeblich Markenrechte verletzende Link zum FTP-Explorer auf diesem Wege gleich in einer Vielzahl von Fällen auf.

Seit Mitte 1999 hat Gravenreuth eine Reihe von Website-Betreibern wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt, erst im März 2000 erreichte auch Stefan Münz eine entsprechende Abmahnung. Neben der Aufforderung, den entsprechenden Link zu löschen, lag der Abmahnung jeweils eine Rechnung über die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.900,- DM bei, auf die Münz nicht einging. Stattdessen wollen Stefan Münz und Freedom for Links nun mit Hilfe der negativen Feststellungsklage versuchen, einen Musterprozess gegen die ihrer Meinung nach unberechtigte Abmahnpraxis von Symicron und Gravenreuth zu führen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens werden aus Spendengeldern bezahlt, die sich nunmehr auf etwa 50.000,- DM insgesamt belaufen.

Die Teilnahme an der begleitenden Netz-Demonstration sieht dabei laut Aufruf wie folgt aus: Unterstützungswillige ersetzen ihre Homepage am heutigen Tag gegen eine von Freedom for Links vorbereitete HTML-Seite, die auf den SELFHTML-Fall hinweist. Mittlerweile sind bereits über 1.000 private und gewerbliche Teilnehmer zu verzeichnen, die sich auf einer privaten Webseite mit Namen AdvoGraf-Webseite angemeldet haben.

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