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FTP-Explorer - Oberlandesgericht erklärt Link für zulässig

Erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aufgehoben. Im andauernden Streit um die Links auf die US-Software FTP-Explorer, durch die sich das Unternehmen Symicron GmbH in seinen Rechten an der Marke Explorer verletzt fühlt und bereits zahlreiche Abmahnungen durch die Kanzlei Gravenreuth hat zustellen lassen, hat sich etwas Neues getan: Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten der Fachhochschule Oldenburg, die auf Grund einer Abmahnung durch die Symicron GmbH eine negative Feststellungsklage angestrengt hatte und damit in erster Instanz noch unterlegen war.
/ Christian Klaß
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"Es wird festgestellt, dass die Verwendung des Kennzeichens FTP-Explorer durch die Klägerin auf einer Homepage unter gleichzeitiger Setzung eines Hyperlinks auf die Homepage des amerikanischen Herstellers der Software FTP-Explorer oder eines anderen fremden Internetverzeichnisses, von dem aus die Software FTP-Explorer bezogen werden kann, keine Rechte der Beklagten verletzt hat noch verletzt", so der Tenor des Gerichts.

Das aktuelle Urteil(öffnet im neuen Fenster) vom 19.07.2001 (Az.: 2 U 141/00) hebt damit die erstinstanzliche Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) des Landgerichts Braunschweig auf, das im Rahmen der negativen Feststellungsklage gefällt wurde. Die Fachhochschule wurde zuvor vom Symicron-Anwalt Freiherr von Gravenreuth abgemahnt, da ein Student auf einem der Fachhochschulserver auf den FTP-Explorer verlinkt hatte.


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