FTP-Explorer - Oberlandesgericht erklärt Link für zulässig
"Es wird festgestellt, dass die Verwendung des Kennzeichens FTP-Explorer durch die Klägerin auf einer Homepage unter gleichzeitiger Setzung eines Hyperlinks auf die Homepage des amerikanischen Herstellers der Software FTP-Explorer oder eines anderen fremden Internetverzeichnisses, von dem aus die Software FTP-Explorer bezogen werden kann, keine Rechte der Beklagten verletzt hat noch verletzt", so der Tenor des Gerichts.
Das aktuelle Urteil(öffnet im neuen Fenster) vom 19.07.2001 (Az.: 2 U 141/00) hebt damit die erstinstanzliche Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) des Landgerichts Braunschweig auf, das im Rahmen der negativen Feststellungsklage gefällt wurde. Die Fachhochschule wurde zuvor vom Symicron-Anwalt Freiherr von Gravenreuth abgemahnt, da ein Student auf einem der Fachhochschulserver auf den FTP-Explorer verlinkt hatte.
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