Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen

Googles Gmail löst Markenrechtsstreit in Deutschland aus

In Deutschland wurden zahlreiche Gmail-Nutzer abgemahnt, die Gmail-Einladungen auf eBay zum Kauf angeboten haben. Den Nutzern wird eine Markenrechtsverletzung gegen die Marke G-mail vorgeworfen, die nichts mit Googles Gmail-Dienst zu tun hat. Mit entsprechenden Unterlassungserklärungen will der Markeninhaber von G-mail einen weiteren Handel mit Gmail-Einladungen unterbinden.

Artikel veröffentlicht am ,

In Deutschland hat Daniel Giersch die Marke "G-mail...und die Post geht richtig ab" im Jahr 2000 schützen lassen und betreibt einen E-Mail-Dienst unter my-g-mail.com sowie unter www.webmanagement-service.de. Nach seiner Auffassung verstößt der Handel mit Gmail-Einladungen gegen seine Markenrechte, weshalb er den weiteren Handel damit unterbinden will. In diesem Zuge wurden Gmail-Nutzer im Auftrag von Daniel Giersch abgemahnt, die eine große Zahl von Gmail-Einladungen zum Kauf bei eBay angeboten haben, erklärte Giersch im Gespräch mit Golem.de. Betroffenen Gmail-Nutzern ist zu raten, nach Erhalt der Abmahnung einen Anwalt zu konsultieren.

Inhalt:
  1. Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen
  2. Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen

Der von Giersch beauftragte Rechtsanwalt Sebastian Eble aus der Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner erklärte das Vorgehen gegenüber Golem.de damit, dass Giersch damit seine Marke schützen und einer Verwässerung dieser verhindern will. Da Google in Deutschland mit Gmail noch nicht aktiv ist - der Dienst befindet sich weiterhin im Beta-Test -, gebe es nach Auffassung von Eble keine Möglichkeit, direkt gegen Google wegen einer Markenrechtsverletzung vorzugehen. Im Übrigen ist der in der Unterlassungserklärung festgesetzte Streitwert für eine Markenrechtsverletzung nach Aussagen von Eble moderat gewählt worden.

In einer Golem.de vorliegenden Unterlassungerklärung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner wurde der Streitwert auf 30.000 Euro festgesetzt. Das bedeutet, dass betroffene Gmail-Nutzer mit zu bezahlenden Anwaltskosten von 900,- Euro rechnen müssen. Die auf eine Woche befristete Unterlassungserklärung fordert von Gmail-Nutzern zudem, den Handel mit Gmail-Einladungen künftig zu unterlassen.

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Abmahnungen für Handel mit Gmail-Einladungen 
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Maxhh 07. Mai 2006

Hallo ! Ich überlege zu GMail zu wechseln ! Einige Fragen habe ich noch ! 1) Kann ich...

Seibert 20. Jul 2005

Ich habe Problem, my pc zeigt that I have a remote administration.. from the address 127...

blabla 19. Apr 2005

hallo.. hier gibts ein paar nützlich infoseiten zu dem fall: http://www.mail-abmahnung.de...

auch ein... 09. Apr 2005

Wer weiss es sieht so aus als hätte sich da jemand übernommen und müsste jetzt seine...



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