Microsoft macht Porno-Spammer platt
Dem Spammer wurden gefälschte Absenderadressen zum Verhängnis: Durch die Verwendung fremder Domains beging er eine Markenverletzung. Der Verurteilte hatte ein halbes Jahr lang Spam-Aktionen durchgeführt – er machte dabei für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung. Teilweise verwendete er gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke Hotmail, dem E-Mail-Dienst von Microsoft.
Er wurde verpflichtet, zukünftig keine gefälschte Hotmail-E-Mail-Adressen in Spam-E-Mails zu verwenden. Sollte er dies ignorieren, wäre ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig. Zudem muss er Microsoft über seine Aktivitäten detailliert Auskunft geben. Dazu ist er schadensersatzpflichtig – sowohl für die Verwendung der gefälschten Adressen als auch für die Versendung der E-Mails.
Microsoft sieht damit eine Möglichkeit, Spammern beizukommen, auch wenn es in Deutschland kein ausdrückliches Anti-Spam-Gesetz gibt. Bislang mussten Klagen auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt werden. Strafrechtliche Folgen oder aber hohe Schadensersatzsummen mussten Spammer hier zu Lande bislang nicht befürchten. Wenn Spammer die geschützten Marken von E-Mail-Providern als gefälschte Absenderadressen nutzen, sei mit diesem Urteil nun die Tür zur strafrechtlichen Verfolgung geöffnet.
"Die Bewertung der gefälschten Hotmail-Absenderadressen als Markenverletzung ist von hoher Wichtigkeit, denn Markenverletzungen sind Straftaten. Weshalb es zukünftig auch den Staatsanwaltschaften möglich sein wird, gegen Spammer zu ermitteln" , so Dorothée Jasper, Justiziarin von Microsoft Deutschland.