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Abmahn-Masche mit VirtualDub

Webdesigner droht Webseitenbetreibern. Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.
/ Christian Klaß
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Mit der vom Patentamt akzeptierten(öffnet im neuen Fenster) Wortmarken-Anmeldung hat der Webdesigner aus Hochdorf-Assenheim laut Berichten in Foren wie etwa dem von Computerbase(öffnet im neuen Fenster) mehrere Webseiten-Betreiber angeschrieben. Durch die Nennung von VirtualDub bzw. VirtualDub Mod und durch deren Verlinkung würde ein Schaden entstehen, so die Behauptung. Die Webseitenbetreiber würden angeblich Werbung für eine Konkurrenz-Firma bzw. deren Produkt machen und damit die "Internet Dienstleistungen Kliemen" schädigen.

Während das unter GPL stehende Open-Source-Projekt VirtualDub(öffnet im neuen Fenster) und dessen modifizierte Version VirtualDub Mod(öffnet im neuen Fenster) schon seit Jahren existieren, findet sich auf der Flash-lastigen Webseite des Abmahners nichts zu einem Produkt namens VirtualDub. Stattdessen wird für die üblichen Webdesign-Dienstleistungen und mit Vertrauen geworben, wobei der Kontakt zum Kunden dann aber doch nicht so wichtig zu sein scheint, denn eine E-Mail-Adresse gibt es zwar, aber keine Telefon-Nummer, auch nicht im Telefonbuch oder den gelben Seiten. Allerdings kam der Abmahn-Brief sowieso über eine "Niederlassung 2" in Tschechien, unter deren Nummer sich nur ein Anrufbeantworter meldete.

Unter Berufung auf die Markenrechtsverletzung verlangt(öffnet im neuen Fenster) Kliemen 160,- Euro und das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung(öffnet im neuen Fenster) mit einer vereinbarten Strafe von 5.000,- Euro, andernfalls würde die Angelegenheit mit einem Streitwert von 50.000,- Euro vor Gericht ausgetragen. "Wir werden unsere Marke schützen und gegen jeden Missbrauch 'Markenpriraterie' vorgehen" , heißt es abschließend.

Dass Kliemen sich dennoch großzügig zeigt, da auf eine "unnötige Anwaltsbeauftragung" im Sinne der Abgemahnten verzichtet wird, deutet eher darauf hin, dass selbst unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen. Vielleicht auch, weil die Widerspruchsfrist für die von Kliemen angemeldete Marke "VIRTUALDUB" noch läuft. Wer angeschrieben wurde, sollte sich also nicht selbst vertreten, sondern seinerseits einen Anwalt zu Rate ziehen – die Kosten dafür werden oft überschätzt.


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