Yello gewinnt gegen GoYellow
Gericht sieht Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung
Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Löschung von GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Die für Markenstreitsachen zuständige 1. Kammer des Landgerichts München für Handelssachen gab dem Stromanbieter Yello Recht, der durch GoYellow seine Markenrechte verletzt sieht und daher gegen GoYellow geklagt hatte.
Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordnete sie die Löschung der Firma der Beklagten im Handelsregister an und verpflichtete diese zum Schadensersatz gegenüber dem Stromanbieter. Über die Höhe dieses Schadensersatzes entschieden die Richter noch nicht.
Die Richter sehen eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Yello sowie eine Rufausbeutung durch GoYellow. Yello habe die eigene Marke in den Jahren 2001 und 2002 unter anderem auch für das "Bereitstellen von Informationen im Internet", "Online-Dienste, nämlich Übermittlung von ... Informationen aller Art" und "Dienstleistungen einer Datenbank" schützen lassen, so dass zwischen den von der Beklagten angebotenen und den für die Klägerin geschützten Dienstleistungen Identität bestehe. Zwischen beiden Firmenbezeichnungen gebe es Zeichenähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr, da die Hinzufügung im Firmennamen der Beklagten keine mitprägende Funktion habe, sondern zu dem prägenden Bestandteil (der englischen Farbbezeichnung für gelb) hinführe.
GoYellow habe mit der Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen zudem den Ruf von Yello ausgebeutet, die ihren Markennamen 1999 mit einer groß angelegten Werbekampagne zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht habe.
Dass GoYellow bei der Rufausbeutung gezielt und damit unlauter vorging, schlossen die Richter daraus, dass die Beklagte auch die exakte Schreibvariante der englischen Farbbezeichnung im klägerischen Namen als eigene Domain registrieren ließen und dass sie zunächst vorgehabt hätten, ihren Firmennamen in Anlehnung an den Namen des größten Suchmaschinenanbieters im Internet zu bilden.
Das Urteil des Landgerichts München I ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegenüber anderen Medien bekräftigte GoYellow, man sei zuversichtlich, den Namen behalten zu können.
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Ich habe davon auch nichts mitbekommen, aber die sollten ihr Geschäft mal wirklich...
finde ich ebenfalls schwachsinnig. es gibt so viele firmennnamen, die ähnlich...
Wie kann man goyellow mit yellow strom verwechseln? Für mich ist das alles mal wieder...
http://www.yello.ch/Yellox.html
dem kann ich auch nur zustimmen. ich habe diese beiden firmen noch NIE verwechselt...